Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Freundin hat folgendes Problem:
Sie tätigte einen Einkauf über 12,95€ am 08.05.19 bei Rossmann. Jedoch löste Sie im selben Zeitraum ihr Sparkassen-Konto auf, um es, nach einem Umzug, bei der ortsansässigen Sparkasse wieder zu eröffnen. In diesem Zeitraum konnte Rossmann das Geld nicht von ihrem Konto abbuchen. Auch hat die alte Bank nicht die neuen Kontodaten an Rossmann übermittelt. Sodass Rossmann eine Adressermittlung ausführen musste. Woraufhin sie an die aktuelle Adresse, eine erste Mahnung geschickt haben, welche leider hier nie angekommen ist. Nun ist sie bei Mahnung Nummer 2. Es wurde der Hauptforderungsbetrag am 15.08.19 an Rossmann überwiesen, Widerspruch eingelegt, sowie ein Ausgleich angebot, den selbigen Betrag zusätzlich zu überweisen. Leider wurde dies abgelehnt.
Mahnung Nummer 2 ist auf den 05.08.19 datiert und die Zahlungsfrist ist heute, der 27.08.19. CCS erweist sich auch nicht als Verhandlungsbereit und fordert den Restbetrag von 74,12€ (87,67€- 12,95€ ), mit Verweis auf Korrektheit, da diese nach RVG beziehen.
Auflistung der Kosten:
1. Hauptforderung 12,95€
2. Bankrücklastschriftkosten 7,76€
3. Mahnspesen 2,50€
4. Belegermittlungskosten 6,62€
5. Adressermittlungskosten 17,34€ ( entsprechend §§ 675
, 611
, 670 BGB
)
6. Geschäftsgebühr 33,75€ (entsprechend Nr. 2300 VV RVG nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung mit dem Gläubiger und §§ 280
, 286 BGB
)
7. Post- und Telekommunikationspauschale 6,75€ (entsprechend Nr.7002 VV RVG nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung mit dem Gläubiger und §§ 280
, 286 BGB
)
Zwischensumme= 87,67€ (Abzüglich des Ausgleichs 12,95€ )
Gesamtkosten = 74,72€
Die Frage ist nun; Wie sollen wir weiter vorgehen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Franz
-- Editiert von go523913-21 am 27.08.2019 12:28
-dringend- CCS Inkasso, Rossmann, 2. Mahnung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Auch hat die alte Bank nicht die neuen Kontodaten an Rossmann übermittelt.
Kenne keine die das macht. Wäre ohnehin nicht erlaubt, da das Mandat nur für das alte Bankkonto erteilt wurde.
Zitat:Die Frage ist nun; Wie sollen wir weiter vorgehen?
Die Bankrücklastkosten würde ich auf maximal 4,00 EUR begrenzen, Adressermittlungskosten auf 8,00 EUR. Mahnspesen passt so. Das würde ich noch zusätzlich überweisen und mitteilen, dass man gerne gegen Nachweis der höheren Kosten die Differenz erstattet.
Belegermittlung etc. ist erfundener Unsinn.
Zitat:Sie tätigte einen Einkauf über 12,95€ am 08.05.19 bei Rossmann
Zitat:Es wurde der Hauptforderungsbetrag am 15.08.19 an Rossmann überwiesen,
Deutlich zu spät. Da lässt sich zwar sicherlich ein 20 er an Gebühren einsparen (siehe Mentalist)
Ob sich das aber lohnt muss die Freundin wissen.
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Zitat:Adressermittlungskosten auf 8,00 EUR
Minikorrektur: Schufa nimmt glaube ich immer noch diese 10€ dafür. Ist damit im Grunde die billigste Variante derzeit, da die Banken für die Recherche eigentlich durch die Bank weg mehr als 10€ verlangen.
Hallo und willkommen zu Runde drei,
wir haben bisweilen 62,95€ von den insegsamt 87,67€ überwiesen, jedoch besteht CSS Inkasso immer noch auf den Restbetrag von 24,72€. Unteranderem Fordern sie eine Rückzahlung bis Samstag 28.9 (abgelaufen).
Der Aufforderung zur Erklärung der Kosten sind diese nicht nachgegangen. Sie drohen nun das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Sollen wir den Betrag zahlen, mit der Erkenntnis nichts machen zu können oder gebe es noch einen "Ausweg"?
LG
-- Editiert von go523913-21 am 30.09.2019 10:29
Zitat:Sollen wir den Betrag zahlen, mit der Erkenntnis nichts machen zu können oder gebe es noch einen "Ausweg"?
Ein Ausweg wäre, diesen Brief einfach zu ignorieren. Mit den gezahlten 63 Euro sind sie ausreichend bedient.
Der erste Punkt ist, da ihr bei Rossmann gekauft habt und jetzt Zahlungsdienst Abwickler ingenico ist und CCS Inkasso zum selben Konzern gehört, hättet ihr überhaupt nichts bezahlen müssen außer posten 1, 2, 3 und 5.
Posten 2 maximal 4 Euro oder nach Nachweis.
Posten 5 maximal 10 Euro.
Posten 3 ist okay.
Alle anderen Posten sind nicht durchsetzungsfähig zumal nach Paragraph 2 RDG das CCS Inkasso überhaupt keine rechtliche Grundlage bietet bzw CCS Inkasso überhaupt nicht irgendwelche Gebühren nach der RVG oder RDG beanspruchen kann da wie gesagt ein Konzerninkasso und daher auch keine Rechtsdienstleistung erbringt oder erbringen kann.
Ihr habt überhaupt viel zu viel bezahlt und damit die Forderung schon lange ausgeglichen. Ihr könnt jetzt nur noch auf den Umstand darauf hinweisen bzw leider bin ich gerade unterwegs sonst hätte ich jetzt meine Schreiben an das Inkasso euch schicken können die alles beinhaltet, und das einzigste was jetzt passieren kann es wird irgendwann ein neues inkasso kommen was aber auch keine Gebühren berechnen darf und den Mahnbescheid wenn einer kommt immer widersprechen.
Im Zweifelsfall geht zum Inkassowatch oder zur Verbraucherschutzzentrale bzw spätestens wenn ja ein Anwalt nehmen solltet würde ich Klage erheben und die Klage gewinnt ja auch zu hoher Wahrscheinlichkeit
Am besten mal mein Beitrag durchlesen und übernehmen:
https://www.123recht.de/forum/inkasso/CSS-Inkasso-Forderung-durch-Ingenico-wegen-NETTO-Discount-__f560982.html
Ich habe da auch ein Urteil verlinkt welches gegen das inkasso gerichtet ist und auch die Praktiken aufzeigt bzw ingenico und CCS Inkasso bereits schon abgemahnt worden sind beziehungsweise gegen das inkasso
Zitat:Ein Ausweg wäre, diesen Brief einfach zu ignorieren. Mit den gezahlten 63 Euro sind sie ausreichend bedient.
Muss ich mir demnach keine Gedanken um ein gerichtliches Mahnverfahren machen?
Bzw. wäre es ratsam einen weiteren Widerspruch gegen den erhaltenen Brief einzulegen?
Zitat:Muss ich mir demnach keine Gedanken um ein gerichtliches Mahnverfahren machen?
Selbst wenn ein Mahnbescheid eintrifft, kannst du Diesen mit einem kompletten Widerspruch zurückweisen.
Sie müssen dann vor Gericht begründen, warum ein Anspruch auf sämtliche Kosten besteht.
Zitat:Bzw. wäre es ratsam einen weiteren Widerspruch gegen den erhaltenen Brief einzulegen?
Einen Brief mit der Zurückweisung ihrer Forderung hast Du denen bereits geschrieben ?
Zitat:Zitat:Muss ich mir demnach keine Gedanken um ein gerichtliches Mahnverfahren machen?
Selbst wenn ein Mahnbescheid eintrifft, kannst du Diesen mit einem kompletten Widerspruch zurückweisen.
Sie müssen dann vor Gericht begründen, warum ein Anspruch auf sämtliche Kosten besteht.
Zitat:Bzw. wäre es ratsam einen weiteren Widerspruch gegen den erhaltenen Brief einzulegen?
Einen Brief mit der Zurückweisung ihrer Forderung hast Du denen bereits geschrieben ?
Ja im Antwortschreiben auf die 2. Mahnung haben wir die Forderung zurückgewiesen.
Ich werde es aber nochmal wiederholen.
Vielen Dank für die zahlreichen Tipps.
Ich schließe den Thread nun.
Und jetzt?
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