1&1 Inkasso ungerechtfertigt

9. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
silver123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
1&1 Inkasso ungerechtfertigt

Hallo liebe Rechtsexperten,

ich habe folgenden Sachverhalt zu schildern:

Ich hatte einen Vertrag bei 1&1, den ich außerordentlich gekündigt habe. 1&1 hat mir nach vielen Emails, Telefonaten und Briefen im Oktober 2008 angeboten, mich aus dem beste-henden Vertrag gegen eine Gebühr von 69,95 Euro freizukaufen. Da ich jedoch noch die Septemberrechnung (19,99 Euro) beglichen hatte, ohne eine Leistung von 1&1 in Anspruch nehmen zu können, habe ich 1&1 mitgeteilt, dass ich nur mit einem Freikaufsbetrag von 49,96 Euro (= Differenzbetrag) einverstanden bin. Daraufhin hat mich 1&1 nochmals gebe-ten, bevor sie meinen Vertrag kündigen, Ihnen zu bestätigen, dass ich mit einem Freikaufs-betrag in Höhe von 69,95 Euro einverstanden bin. Ich habe Ihnen wieder geschrieben, dass ich nur mit einem Freikaufsbetrag von 49,96 Euro einverstanden bin. Anschließend wurde mein Vertrag seitens 1&1 gekündigt.
Meines Erachtens liegt hier eine Annahme meines Angebots in Höhe von 49,96 Euro vor, welches 1&1 durch schlüssiges Handeln (Kündigung meines Vertrages) akzeptiert hat?

Und nun wird´s richtig bunt:
Im Vorfeld hatte ich 1&1 bereits die Einzugsermächtigung für mein Konto entzogen. Anfang November wurden mir jedoch die 69,95 Euro ungerechtfertigt abgezogen. Ich erhielt dafür noch nicht einmal eine Rechnung von 1&1.

Daraufhin habe ich die Buchung rückgängig gemacht und 1&1 mitgeteilt, dass sie ungerecht-fertigt auf mein Konto zugegriffen haben (1. keine Einzugsermächtigung, 2. keine Rechnung, 3. falscher Betrag) und habe sie gebeten, mir erstmal überhaupt eine Rechnung zu schicken und zwar über einen Betrag von 49,96 Euro, welchen ich dann begleichen würde. Seitens 1&1 kam keine Reaktion auf meine Email.

Etwas später bekam ich eine Email, dass das Lastschriftverfahren leider fehlgeschlagen ist und ich doch den offenstehenden Betrag inklusive noch ein paar Gebühren in Höhe von 9,60 für das fehlgeschlagene Lastschriftverfahren entrichten soll.

Ich habe daraufhin zum Sachverhalt Stellung genommen und 1&1 mitgeteilt, dass sie mir doch bitte erstmal überhaupt eine Rechnung zuschicken sollen und zwar über einen Betrag von 49,96 Euro, welchen ich dann begleichen würde. Seitens 1&1 kam keine Reaktion auf meine Email.

Wieder etwas später bekam ich eine Email mit einer Mahnung über den Betrag von 69,95 Euro.

Ich habe daraufhin zum Sachverhalt Stellung genommen und 1&1 wiederholt mitgeteilt, dass sie mir doch bitte erstmal überhaupt eine Rechnung zuschicken sollen und zwar über einen Betrag von 49,96 Euro, welchen ich dann begleichen würde. Seitens 1&1 kam erstmal keine Reaktion auf meine Email.

Drei Monate später und zwar Ende Februar 2009 bekam ich eine Email von 1&1 in der stand, dass sie mir in Kürze die Rechnung noch mal zusenden werden. Vom Betrag stand erstmal nichts in der Mail.

Natürlich kam die gewünschte Rechnung nicht, sondern Anfang März 2009 bekam ich eine Rechnung vom Inkasso-Büro über ca. 135 Euro und der Androhung eines Rechtsanwalts, falls ich nicht bezahle.

Natürlich werde ich nicht bezahlen!!!

Ich habe nun wieder an 1&1 geschrieben und noch mal komplett den Sachverhalt so wie hier beschrieben und sämtlichen Schriftverkehr nachgewiesen. Das Inkassobüro hab ich gleich auf cc gesetzt.

Meine Frage an euch? Wie ist meine Rechtslage? Kann überhaupt eine Forderung abgetre-ten werden, wenn ich nie eine Rechnung erhalten habe? Ich habe ja 1&1 mehrfach aufgefor-dert mir eine zu schicken! Und wie sieht es mit dem Betrag von 49,96 Euro aus? Kann ich diesen durchsetzen, weil 1&1 schlüssig gehandelt hat?

-- Editiert am 09.03.2009 11:02

Post vom Inkassobüro?

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14 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Keep Cool!
Bei solchen Firmen sollte man sich dem "System" anpassen und nicht versuchen deren System zu verändern. Das ist der Kampf gegen Windmühlen ....
Jetzt zu den Punkten:

quote:
den ich außerordentlich gekündigt habe.

Danach besteht gar keine Zahlungsverpflichtung mehr. Warum hast du dich überhaupt auf das perfide Spiel mit der Ablöse eingelassen? Damit beginnt erst der Ärger. Wenn du sicher bist berechtigt die ao-Kündigung ausgesprochen zu haben, besteht kein Anlaß den Betrag zu zahlen.
Geschickter wäre es gewesen einen Monat wie September zurückzubuchen (Einzugsermächtigung noch vorhanden?) und dann die 69,95 zu überweisen/Abbuchung hinzunehmen. Das wäre "systemkonform" gewesen.
Hinweis: während der Vertragslaufzeit bist du lt. AGB verpflichtet 1-1 den Einzug zu gestatten, nicht aber danach. Damit würde ich argumentieren. Abzocker lassen sich am besten mit den eigenen Waffen schlagen.

Ferner - ob du nun die 49,96 zahlst oder nicht wird am Ärger nichts ändern. Ich würde es nicht machen und argumentieren das es weder für 49,96 noch 69,95 eine verbindliche Vereinbarung gibt und auf die außerordentl. Kündigung verweisen und das damit die Vertragslaufzeit, sowie Einzugsermächtigung erloschen war. Selbst wenn du einen Teilbetrag zahlst, wird das Inkassobüro noch monatelang wegen der eigenen Gebühren nerven.

Aber das ist meine persönliche, sehr eigene Meinung aus Erfahrungen mit 1&1


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
silver123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

hi,

danke für deine persönliche meinung. an das inkassobüro werde ich überhaupt nichts bezahlen. haben denen schon geschrieben, dass deren forderung gegen mich ungerechtfertigt ist, da ich nie eine rechnung von 1&1 erhalten habe, die es zu begleichen galt.

1&1 hat sich übrigens heute mal wieder gemeldet, aber wie immer inkompetent. ich solle mich doch wegen dem zahlungsausgleich der offen stehenden forderung an das inkassobüro wenden. den satz, dass ich ne rechnung von denen will, lesen die glaube nie (auch wenn er ganz groß und fett in der email steht). vielleicht sollte ich denen mal eine bedienungsanleitung schicken, wie man eine rechnung an eine mail anhängt. ;)

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du kannst nachweisen das Du die Lastschrifteinzugserlaubnis widerrufen hast ?

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
aha, solche firmen....abzocker.... mr cool ist bestimmt bei einer firma die nur zum wohl des kunden handelt....

:cheers: Katzenklo
Nee - da ich leider bei einer sehr großen und miesen Abzockerfirma arbeite versuche ich mein Gewissen durch moralische Hilfestellung hier im Forum zu besänftigen ;)
Aber mal im Ernst - die Beiträge rund um 1&1 fallen doch in vielen Foren auf. Versagen gibt es in vielen(allen) Firmen. Es gibt aber 2 Unternehmen im DSL-Bereich in denen System hinter dem Verhalten zu stecken scheint.



-- Editiert am 10.03.2009 01:41

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#6
 Von 
silver123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

klar kann ich nachweisen, dass ich die einzugsermächtigung wiederrufen habe. habe sogar eine bestätigung von 1&1 erhalten.

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Prima!
Wenn keine Rechnung vorliegt (Postfach prüfen!), dann bist du nicht in Verzug und der Kontozugriff war dann auch nicht legitim.



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#8
 Von 
silver123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

es liegt wirklich keine rechnung vor und das habe ich denen schon etliche male mitgeteilt. aber anscheinend wollen die mir auch keine schicken. habe gestern nochmal gefragt, wann ich denn endlich mal eine bekomme? natürlich habe ich darauf noch keine antwort erhalten. die warten bestimmt, dass ich klein bei geben und an das inkasso-unternehmen zahle, aber ich bin hartnäckig und geb so leicht nicht auf.

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#9
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Hmmm - ich sehe das überhaupt nicht so easy, wie Mr.Cool ...

quote:
Ich hatte einen Vertrag bei 1&1, den ich außerordentlich gekündigt habe.


Wer sagt denn, dass Ihre außerordentliche Kündigung rechtmäßig war!?
Das können wir hier, ohne Hintergrundinformationen, auch gar nicht bewerten!?

Deshalb gehe ich jetzt mal davon aus, dass sie nicht rechtmäßig gewesen ist. Diese Annahme zugrunde gelegt haben Sie einige Monatsbeiträge, die 1&1 zugestanden haben, nicht bezahlt. Dann sind Sie - natürlich auch ohne Rechnung - in Verzug!? Und dann hätte 1&1 natürlich Anrecht auf Ausgleich der Forderung und darüber hinaus auf Ersatz der Mahnauslagen (materielle und immaterielle) und Rücklastschriftgebühren.

Sie sollten zunächst ernsthaft prüfen, ob Ihre außerordentliche Kündigung rechtmäßig war oder ob Sie einfach nur gekündigt haben, weil Sie z.B. einen preiswerteren Anbieter gefunden hatten. Es liegt ja in der Natur der Sache, dass Sie, insbesondere bei Flat-Angeboten, immer eine Mindestvertragslaufzeit buchen müssen, da diese Angebote im Allgemeinen bereits einen Tag nach der Unterschrift von irgend einem Marktteilnehmer unterboten werden!? Zudem berechnen sich Deckungsbeitrag und Ertrag eines Angebots zumeist nur noch über die Laufzeit, da in solchen Packages z.B. den Router, Splitter oder ähnliches dazu bekommt. Man ist das schon so gewohnt, dass man meint, die Dinger kosten nix. Das ist aber nicht richtig!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Anmerkungen zum Problem der ao-Kündigungen sind durchaus berechtigt. Darum geht es aber überhaupt nicht! Es geht doch um die Gebühr für eine Vertragsauflösung(Freikaufgebühr) von 69,95€, die nicht in Rechnung gestellt wurden, aber nach Entzug der Einzugsermächtigung belastet wurden!!! ;)
Daher ist Silver123 nicht in Verzug, wenn man unterstellt, das dieser Deal nicht wirksam vereinbart war. Eine Abbuchung ohne Genehmigung ist jedenfalls unseriös.

Eine AO-Kündigung wird auch dann durchzusetzen sein, wenn der Anbieter völlig passiv ist und den Kunden nicht erkennen läßt das er sich um das Problem kümmert. In anderen Beiträgen habe ich wiederholt auf die Problematik hingewiesen und wochenlange Ausfallzeiten als hinnehmbar angegeben, wenn der Provider sich drum kümmert und Ausfälle außerhalb der Verantwortung seines Einflußbereiches liegen (z.B. Wasser- oder Baggerschaden an Telekomkabel).

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Eine Abbuchung ohne Genehmigung ist jedenfalls unseriös.


... und ich dachte, er hätte eine Einzugsermächtigung unterschrieben!?
Oder war darauf vermerkt, dass sich diesen nicht auf alle Forderungen des Betroffenen bezieht!? :)

quote:
Daher ist Silver123 nicht in Verzug, wenn man unterstellt, das dieser Deal nicht wirksam vereinbart war.


... und wenn man unterstellt, dass der Prozess einer vorzeitigen Kündigung in den AGB beschrieben ist, wovon ich ausgehe, dann ist er doch in Verzug!? :)

Vielleicht lassen Sie den Silver 123 einfach mal selbst lesen/prüfen und beachten Ihre eignen Grundsätze:

quote:
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
:)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ich bezog mich in meinem Beitrag auf

quote:
Im Vorfeld hatte ich 1&1 bereits die Einzugsermächtigung für mein Konto entzogen

und halte dann einen Zugriff auf das Konto immer noch für unseriös :grins:

quote:
dass der Prozess einer vorzeitigen Kündigung in den AGB beschrieben ist, wovon ich ausgehe, dann ist er doch in Verzug!?

Das ist ein verdammt guter Hinweis, den man nicht oft genug geben kann in den vereinbarten AGB nachzusehen und die können auch schon älter sein. Mein Verdacht ist auch wegen anderen Beiträgen in Foren, das diese Gebühr neu ist und bei Altkunden nicht in AGB und Preisliste auftauchen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ich kann die ominöse 1+1 Gebühr nicht bei 1+1 finden :???:
Wieder mal eine erfundene Gebühr?

Aufgeführt sind :
Anschlussinhaberwechsel je Vorgang 49,00 ?
Bereitstellungsgebühr bei Umzug je Vorgang 49,00 ?

Clearing-Gebühr* je Vorgang 59,95 ?
Sollte ein Kunde die Schaltung aufgrund fehlender Bereitstellung von
Informationen (Portierungsantrag, Kündigungsvollmacht oder
Kündigungswirkdatum des bisherigen Providers) verzögern, fällt eine
Clearing-Gebühr an

Kunde ist nicht zum vereinbarten Termin vor Ort und Techniker erhält keinen
Zugang je Vorgang 59,95 ?

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