1&1 und Infoscore Inkasse

31. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
rock_hudson
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
1&1 und Infoscore Inkasse

Hallo,

habe im Zuge der Übernahme von Freenet DSL durch 1&1 fälschlicherweise Anfang Dezember eine Rechnung über 36,85 Euro erhalten, nach einer von mir veranlassten Rücklastschrift am 22.12.2009 sogar eine Mahnung. Nach langem hin und her hat 1&1 letztendlich eingesehen dass die Rechnung nicht berechtigt war und diese am 25.12.2009 storniert, auch die Bearbeitungsgebühr wegen der von mir veranlassten Rücklastschrift wurde Seitens 1&1 storniert.

Unabhängig davon wurde mir, durch weitere interne Schlamperei bei 1&1, fälschlicherweise am 17.12.2009 ein Betrag von 26,85 Euro zurückerstattet, obwohl ich ja nie etwas an 1&1 bezahlt hatte. Leider ist dies bei mir "liegengeblieben" und wurde erst am 26.01.2010 zurücküberwiesen, am 27.01.2010 habe ich dann ein Schreiben des o.a. Inkasso-Unternehmens erhalten über eine "Haupt-/Restforderung" von 38,85, zzgl. verschiedener Auslagen und Gebühren in Summe 85,97 Euro.

Mich ärgert dies nun, da der gesamte Vorgang nur durch Schlamperei Seitens 1&1 verursacht wurde und ich nun auf diesen Kosten sitzenbleiben soll?

Ist dies rechtmäßig dass 1&1 gleich ein Inkasso einschaltet ohne vorher eine Mitteilung/Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung zu schicken? Es hat zwar eine Mahnung gegeben, die hat sich aber auf einen anderen Sachverhalt bezogen, siehe oben.


Vielen Dank!


rock_hudson

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Mich ärgert dies nun, da der gesamte Vorgang nur durch Schlamperei Seitens 1&1 verursacht wurde und ich nun auf diesen Kosten sitzenbleiben soll?

Nun ja - wohl auch durch eigene Schlamperei!? Vom 17.12. bis zum 26.01. ist ein Zeitraum der mehr als großzügig bemessen war? :)
Das ist ein Kulanzfall?
Sie wären verpflichtet gewesen, den zu Unrecht überwiesenen Betrag umgehend zurück zu überweisen, was aber nicht bzw. zu spät geschehen ist!? Da die Überweisung aber vor der Mahnung durch das IKU erfolgt ist, könnten Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung zurück weisen und dabei auf das Büroverschulden der 1&1, welches für den Vorgang ursächlich war, hinweisen.

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