1&1 zahlt inkasso

21. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Julyfay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
1&1 zahlt inkasso

hallo...ich habe ein problem...

ich hatte einen zahlungsrückstand bei 1&1...dieser war von april 2010

inkasso forderte 152,34
darin enthalten 44,84 hauptforderung
inkasso+ anwaltsgebühren (warum auch immer) und zinsen.....

ich zahlte nun im august die hauptforderung 44,84 direkt an 1&1 + die fehlende grundgebühr der monate mai bis august....insgesamt 119,96.

heute erfuhr ich von 1&1 das noch 149 euro offen sind...ich fragte warum...zur antwort bekam ich die grundgebühren von mai bis september.ich verneinte weil ich ja gezahlt hatte....nach einer weile in der warteschleife klärte die gute frau mich auf das die 119 euro an die inkasso gezahlt wurden !

ich verstand die welt nicht mehr.....die inkasso hatte nun statt der geforderten 107 euro 12 euro mehr bekommen !

nun meine frage...ist das rechtens oder kann ich das geld zurück fordern ?
mir geht es um den gesamten betrag,da er ja für 1&1 bestimmt war...
falls es nicht der fall ist....kann ich dann wenigstens das zuviel gezahlte geld zurück bekommen ?

EDIT: meine zahlung an 1&1 in höhe von 119 war zweckgebunden...also im verwendungszweck steht "4x 29,99euro grundgebühren für mai-august"

des weiteren habe ich kein schuldanerkenntnis unterschrieben oder eine ratenzahlung vereinbart...

ich danke schon mal für eure antwort...lieben gruss July...



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-- Editiert am 21.09.2010 21:48

-- Editiert am 21.09.2010 21:49

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es ist ein Schreiben vom Anwalt oder vom Inkasso ?
Handelt es sich um Lastschriftrückläufer ?
Liste mal die Gebühren auf !!

quote:
nach einer weile in der warteschleife klärte die gute frau mich auf das die 119 euro an die inkasso gezahlt wurden !

Die Call Agentin " flunkert "
Eine Verrechnung gem BGB 367 ist nicht möglich da die Überweisung an 1&1 direkt ging ( siehe auch BGB 367.2)
Wäre 1&1 mit der Verrechnung nicht einverstanden gewesen dann hätte das Geld retourniert werden müssen
Die Hauptforderung ist also vom Tisch !



-- Editiert am 21.09.2010 22:25

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#2
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
selbstverständlich kann die Zahlung auf die Nebenforderung verrechnet werden. Wer möchte den Gläubiger den daran hindern. Der Gläubiger sagt er verrechnet nach § 367 Abs. 1 BGB und gut ist. So verbleibt es auch solange bis ein Urteil vorliegt, dass in diesem Fall eine Verrechnung nach § 367 Abs. 2 BGB erfolgen muss.
Fazit: Berechtigte Gesamtforderung (HF plus IK oder RA Kosten, beide Kosten natürlich nicht) nicht gezahlt. Gläubiger verrechnet nach § 367 Abs 1 BGB . Gläubiger wird das Telefon abschalten und wohl gerichtliche Schritte einleiten.

MfG

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Na ja der Gläubiger kann natürlich intern verrechnen wie er Lust und laune hat !
Das Geld ist auf seinem Konto - er kann damit machen was er für richtig hält
In meiner aktiven Inkassozeit wurden ebenfalls ausnahmslos alle an den GL gerichteten zahlungen ( auf dem Papier ) gem 367 mit unseren Inkassogebühren verrechnet. ;)
Etwa ein Drittel ( persönliche Schätzung) habens dann halt gemerkt
Das waren dann auch immer die die überhaupt keine Gebühren bezahlt hatten

Für den TE ist mit der zweckgeb. Zahlung die HF selbst vom Tisch
Bezüglich des Verzugsschadens warte ich auf die Antwort des TE
ist es lediglich ein Inkassobüro oder ist bereits ein RA involviert

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#4
 Von 
Julyfay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

guten morgen und vielen dank das ihr euch um mich kümmert :o)

also.....ich finde das erste schreiben von der inkasso nicht mehr...aber ich weiss das es da um 112 euro ging die hauptforderung von 44,84 sind da mit enthalten.

kurze aufklärung des falles.es handelt sich um einen surf-stick....ich brauchte diesen nicht mehr und habe diesen vor über einem jahr meinem bruder gegeben.
er zahlte dann im april nicht...also es war eine rücklastschrift..daraufhin bekam ich die post von 1&1....ich sagte ihm bescheid und er wollte zahlen....als die mahnung dann kam rief ich ihn wieder an und er versicherte mir wieder die zahlung und das er es nur vergessen hatte. dann war erstmal ruhe und ich glücklich.bis dann das schreiben von der inkasso BID kam.....112 euro waren es da....
1&1 sagte mir am telefon das wir eine vertragsübernahme machen können da es ja nicht mein verschulden war.....wir sollten ein schreiben aufsetzen wo wir unsere ausweise kopieren sollten und beide unterschreiben sollten....in dem schreiben stand das er den vertrag mit all seinen bisher entstandenen kosten übernimmt...

es kam keine antwort von 1&1.....dann bekam ich nach ca nem monat wieder post von der inkasso mit einem betrag von 121,08.....daraufhin rief ich da an und sagte das ich nicht mehr dafür zuständig bin und der vertrag übergeben wurde....
die lasen mir dann ein schreiben von 1&1 vor mit der ablehnung der übernahme.....dieses schreiben habe ich nie erhalten ! ich war wie vor den kopf gestossen.
ich rief dann wieder bei 1&1 an und sie sagten mir das eine vertragsübernahme nicht möglich sei weil es ein mobilfunkvertrag ist....
ist mir neu da selbst bei ebay vertragsübernahmen angeboten werden.

nach dem letzten schreiben vom21.06. von der inkasso kam dann ein brief von der anwaltskanzlei Hörnlein &Feyler mit der forderung von 152,19...darin die anwaltskosten von 39 euro.....

am 2.8. bekam ich von denen den letzten brief mit der summe von 152,34.....und am 18.08. bekam ich wieder von der BID einen brief mit der forderung von 152,45....

ich blick da ehrlich nicht mehr durch.....die spielen ja pingpong mit mir.....

in dem einen post stand ja der paragraph 367 drin....heisst das ich müsste damit vor gericht gehen,das es ohne urteil nicht auf die grundgebühren anzurechnen geht ?

lieben gruss july



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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Also erst Inkasso dann Anwalt und danach wieder Inkasso !
Normalerweise gibt ein Anwalt nur bei aussichtslosen Fällen zurück ans Inkasso !

quote:
in dem einen post stand ja der paragraph 367 drin....heisst das ich müsste damit vor gericht gehen,das es ohne urteil nicht auf die grundgebühren anzurechnen geht ?


Nein ! um Gottes Willen :sweat:
Ich hoffe ich habe nicht zu sehr verunsichert
Nochmal eine Frage zu den an 1&1 überwiesenen. 119,96.:
Da waren keine ;Mahn bzw Inkassogebühren Gebühren mit enthalten ?
Hast Du denn den Vertrag inzwischen gekündigt ?
Evtl wäre es besser wenn Du das letzte Inkassoschreiben mal hier verlinkst
( Deinen Namen und Anschrift dann abdecken !!)


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#6
 Von 
Julyfay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

was soll ich denn nun machen bezüglich der 119,96 ?

das war eine überweisung von meiner seite aus an 1&1...

geltend gemacht hatte die inkasso nur den betrag von 44,84 (plus die inkassogebühren und auslagen)....das ist die forderung von april 2010...29,99euro grundgebühr + die mahnkosten.......also die reine hauptforderung....

die 119 euro habe ich von allein überwiesen an 1&1 weil ich ja wusste das der vertrag weiter läuft und somit jeden monat die grundgebühren anfielen....dieser betrag wurde von 1&1 auch nicht angemahnt oder an die inkasso gegeben......ich zahlte im august die rückständigen grundgebühren an 1&1 und die hauptforderung von 44 euro...
habe aber 2 getrennte zahlungen angewiesen......eben mit dem verwendungszweck hauptforderung und bei der anderen 4x 29,99 grundgebühren mai-august.
insgesamt also 164,80euro.......
somit war meine gesamte schuld bei 1&1 beglichen.

gestern sagte die frau mir am tele ja das sie die 119,96 an die inkasso geschickt haben.....

die inkasso verlangte aber nur einen gesamtbetrag von 152,45........somit haben die auch noch 12,35 zuviel erhalten....

natürlich weiss ich nicht ob die das nun wirklich weiter geleitet haben oder 1&1 sich nun noch mehr geld von mir holen will....

von der inkasso habe ich nichts mehr gehört....

warum die sache wieder zurück an die inkasso gegangen ist weiss ich nicht.

der vertrag ist gekündigt...aber er läuft erst im oktober 2011 aus......bin hellauf begeistert.... :augenroll:

ich101 sprach bei dem paragraphen von einem urteil.....er hat mir nach dir geantwortet.
deshalb ging ich davon aus das ich nun vor gericht ziehen muss.

lieben gruss july




-- Editiert am 22.09.2010 12:46

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#7
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
durch die genaue Überweisung der Hauptforderung auf das Gläubigerkonto ist von einer Verechnungsbestimmung auszugehen.
Da kann ich101 schreiben was er möchte.
Interessant ist eigentlich nur noch ob der Anwalt vor oder nach deiner Zahlung eingeschaltet wurde.
Sollte er vorher eingeschaltet worden sein würde ich max 51,50€ zweckgebunden zur Verrechnung an RA überweisen.

Besteht der Vertrag immer noch?
wurde jetzt wieder regulär bezahlt?

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Julyfay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo actrostrom....

also die hauptforderung wurde ja richtig angerechnet und der vertrag besteht weiterhin.....

1&1 schaltet diesen aber nicht frei weil sie von mir nun die grundgebühren von mai bis august verlangen....

die ich ja aber mit den 119euro im august bezahlt hatte.....
nur das geld hat 1&1 ja dem inkassobüro in rachen geschoben...erzählen sie...

die grundgebühr von 29,99euro für september habe ich heute überwiesen....

ich wäre somit also ohne schulden bei 1&1...

der rechtsanwalt wurde vor meiner zahlung eingeschaltet....

an das inkassobüro gingen also die zinsen...inkassogebühren und rechtsanwaltsgebühren.......

kann ich da nun ein schriftstück fertig machen und 1&1 auffordern die 119euro so zu verrechnen wie im verwendungszweck angegeben ?

lieben gruss july


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#9
 Von 
Julyfay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

so langsam kehrt mein lachen wieder zurück... ;)

ich habe auch gerade im netz was gefunden.... dies hier

auf meinem kontoauszug ist ja der verwendungszweck auch angegeben...

gern lass ich mir so einen formulierungsvorschlag zukommen...

ich wollte da gerade anrufen um sie mit diesen tatsachen zu konfrontieren und zu verlangen das sie den stick nach erhalt der grundgebühr von september (also nächste woche) wieder frei schalten..... :cool:

lieben gruss july

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke für den sehr interesanten LInk :rock:

Denoch ist es hier evtl noch etwas komplexer
Du hast die 119 inkl Inkassogebühren zweckgebunden an 1&1 überwiesen !
und

quote:
ich zahlte im august die rückständigen grundgebühren an 1&1 und die hauptforderung von 44 euro...


und
Für september hast Du ja auch schon überwiesen !

D.h
Da ja alles zweckgebunden überwiesen wurde :
Es gibt eine Überzahlung da die mitüberwiesenen Inkassogebühren ebenfalls zweckgebunden überwiesen wurden

Warte erst mal was User @acrostrom dazu meint

lg


-- Editiert am 22.09.2010 17:02

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Julyfay
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

tja.........sch.... alles...... :sad:

habe gerade mit 1&1 getelt.....

bin bis zur rechnugsstelle/mahnabteilung durchgestellt worden....

der gute mann klärte mich auf das die rückständigen grundgebühren erst im september geltend gemacht wurden....

der vertrag wurde gesperrt und somit auf eis gelegt...so das keine grundgebühren anfielen....

meine zahlung an 1&1 im august von 119euro war somit ein guthaben......und das inkassounternehmen machte bei 1&1 die gebühren geltend...somit wurden die gebühren an die gezahlt...

durch meine jetzige zahlung sind nun noch 107,64euro grundgebühren für mai bis august offen....

der paragraph interessierte ihn reichlich wenig...auch als ich sagte das meine zahlung zweckgebunden war und sie diese nicht hätten annehmen dürfen.....

ich stehe also wieder am anfang....

für die dopelten gebühren...anwalt+inkassokosten sol ich mich an die inkasso wenden......

klar...die warten da ja auf mich um mir geld zurück zu geben.... :augenroll:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lass doch endlich die Telefonanrufe
Der gute Mann hat " geflunkert "
Machs schriftlich !!


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