Guten Tag liebe Mitglieder,
ich habe heute am 14.02 eine fast 12 Jahre alte Forderung der äußerst beliebten Anwaltskanzlei Haas & Kollegen erhalten. Konkret geht es um eine Forderung vom 20.09.2010 von ursprünglich 157,40 €, hier ging es um eine Jugendsünde "Schwarzfahren". Nun habe ich ein Schreiben erhalten in welchem die netten Herrschaften angeben, sie hätten die Forderung "etwas" (7 Jahre seit letzter Mahnung) zurückgestellt um mir eine wirtschaftliche Erholung zu gönnen. Sehr zuvorkommend muss ich sagen.
Ich kann mich nach all den Jahren zwar nichtmehr erinnern, aber anscheinend bin ich vom 01/13 - 05/14 auf eine Ratenzahlung eingegangen, welche mich auch nochmal läppische 54,00 € Einigungsvergütung gekostet hat. Zu dieser Zeit hatte ich dann 9 x 5 € überwiesen. letzte Überweisung 05/14.
Zinsen in Höhe zwischen 4,12% - 5,12 % wurden mir seit Beginn der Forderung bis heute in halbjährlichen Abständen durchgehend angerechnet.
Dazu kommen immer wieder irgendwelche "Postinformationskarten" zu 1,11€ von denen ich nicht weiß was das überhaupt ist.
Der letzte Vollstreckungsbescheid wurde mir 10/11 ausgestellt.
Nun ist meine Frage, ob es rechtlich überhaupt erlaubt sein kann das die DB mit Haas & Kollegen mich 7 Jahre nach dem letzten Kontakt und bald 12 Jahre nach der Hauptforderung kontaktiert und mich zum zahlen der 461,68 € auffordert? Die Kosten wurden künstlich in die Höhe getrieben, nach all der Zeit war ich längst in der Annahme das die Geschichte erledigt wäre. Da von denen auch keinerlei Kontaktaufnahme zu Stande kam (bis heute). Ist das nicht längst verjährt?
Gibt es hier vielleicht ein Paar Leute die sich damit auskennen? Was ratet ihr mir? Die beigelegte Zahlubgsvereinbarung wäre ja wohl eine Schuldanerkenntniss. Leider habe ich das Geld nicht mir einen Anwalt zu leisten. Sollte ich Haas & Kollegen mit einem gut formulierten Text antworten oder das Schreiben sogar ignorieren?
Ich wäre dankbar für jede Hilfe.
Grüße Jerome
12 Jahre alte Forderung von Haas & Kollegen
14. Februar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 14. Februar 2022 | 14:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
12 Jahre alte Forderung von Haas & Kollegen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Februar 2022 | 15:57
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Und welche Kosten stehen in dem VB? Und was steht dort bzgl. Zinsen? Im übrigen ist der VB 30 Jahre vollstreckbar. Und nach Deiner letzten Ratenzahlung im Mai 14 fängt die Zeit erneut an zu laufen.ZitatDer letzte Vollstreckungsbescheid wurde mir 10/11 ausgestellt. :
#2
Antwort vom 14. Februar 2022 | 16:33
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
Das wäre das dümmste was du tun kannst. Wie bereits geschrieben wurde, der Titel verjährt aktuell erst 2044. Ach nein, stop. evtl. wird jetzt wieder versucht zu vollstrecken, dann erst 2052. Man sollte prüfen (lassen) in welcher Höhe die aktuelle Forderung berechtigt ist. Di selbst wirst damit aber völlig überfordert sein. Du brauchst wirklich jemanden, der sich damit auskennt und dann die entsprechend richtige Antwort verfassen kann.Zitatoder das Schreiben sogar ignorieren? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Februar 2022 | 17:03
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Zitat:Ist das nicht längst verjährt?
Wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Man muss aber genau schauen.
Alles was auf dem Vollstreckungsbescheid mit draufsteht (auch Kosten und Zinsen bis zum Vollstreckungsbescheid) ist damit praktisch unangreifbar.
Alle Kosten, die nach(!) Erstellung des Vollstreckungsbescheids angefallen sind, unterliegen der "normalen" Verjährung von 3 Jahren.
D.h. Zinsen und Kosten von 2011 bis 2018 sind ziemlich sicher verjährt. (Die davor nicht, weil wahrscheinlich vom Vollstreckungsbescheid erfasst und die danach auch nicht, weil weniger als 3 Jahre her.)
Das auseinanderzudröseln kann man aber nicht, ohne die genaue Forderungsaufstellung zu kennen.
#4
Antwort vom 14. Februar 2022 | 17:05
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ja wenn ich den nach 7 Jahren noch hätte...ich finde es unfassbar das diese Unternehmen solch ekelhafte Methoden anwenden dürfen. Hätten die mich damals nach der letzten Rate darauf hingewiesen das noch etwas offen ist oder mich gemahnt dann wäre ja höchst wahrscheinlich alles weiter gelaufen. Stattdessen warten sie 7 Jahre um noch mehr zu bekommen...Danke aufjedenfall bis hierhin.ZitatUnd welche Kosten stehen in dem VB? :
#5
Antwort vom 14. Februar 2022 | 17:07
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ein Anwalt zu nehmen wären natürlich weitere hohe Kosten, kann da der Verbraucherschutz helfen? Vielen Dank für die Antwort.ZitatDu brauchst wirklich jemanden, der sich damit auskennt und dann die entsprechend richtige Antwort verfassen kann. :
#6
Antwort vom 14. Februar 2022 | 17:10
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMan muss aber genau schauen. :
Alles was auf dem Vollstreckungsbescheid mit draufsteht (auch Kosten und Zinsen bis zum Vollstreckungsbescheid) ist damit praktisch unangreifbar.
Alle Kosten, die nach(!) Erstellung des Vollstreckungsbescheids angefallen sind, unterliegen der "normalen" Verjährung von 3 Jahren.
D.h. Zinsen und Kosten von 2011 bis 2018 sind ziemlich sicher verjährt. (Die davor nicht, weil wahrscheinlich vom Vollstreckungsbescheid erfasst und die danach auch nicht, weil weniger als 3 Jahre her.)
Das auseinanderzudröseln kann man aber nicht, ohne die genaue Forderungsaufstellung zu kennen.
Okay dann bin ich ja schonmal etwas schlauer. Das hat mir schon etwas geholfen. Danke. Dann muss ich jetzt schauen wer mich da am besten beraten kann, ohne mir auchnoch nen Anwalt holen zu müssen.
#7
Antwort vom 14. Februar 2022 | 17:13
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Und ich finde es unfassbar, dass man Schulden macht, diese dann einfach vergisst, einen VB verschlampt und sich dann über den Gläubiger beschwert ...Zitatja wenn ich den nach 7 Jahren noch hätte...ich finde es unfassbar das diese Unternehmen solch ekelhafte Methoden anwenden dürfen :
#8
Antwort vom 14. Februar 2022 | 17:32
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Das können Sie gerne finden wie Sie möchten, ich bin nicht hier um mich für irgendwas zu rechtfertigen oder meine damalige Lebenssituation offen zu legen. Zum Zeitpunkt der entstandenen Schulden war ich 16 Jahre alt. Da hatte ich alles andere als ein Händchen für soetwas, heute wäre das definitiv anders. Es ist immer leichter über andere zu urteilen als selbst in diesen Schuhen gelaufen zu sein, ich hoffe Sie hatten dafür eine entspannte ruhige Kindheit. Danke für Ihre Hilfe.ZitatUnd ich finde es unfassbar, dass man Schulden macht, diese dann einfach vergisst, einen VB verschlampt und sich dann über den Gläubiger beschwert ... :
#9
Antwort vom 14. Februar 2022 | 18:34
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Und? Die Forderung ist trotzdem rechtmäßig.
#10
Antwort vom 15. Februar 2022 | 12:21
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Gott, so viele freundliche Menschen hier. Ist sie nicht. Der Kollege oben hatte Recht. Alles nach dem VB ist nicht Rechtskonform.ZitatUnd? Die Forderung ist trotzdem rechtmäßig. :
#11
Antwort vom 15. Februar 2022 | 12:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Gott, so viele freundliche Menschen hier. Ist sie nicht. Der Kollege oben hatte Recht. Alles nach dem VB ist nicht Rechtskonform.ZitatUnd? Die Forderung ist trotzdem rechtmäßig. :
#12
Antwort vom 15. Februar 2022 | 12:40
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatIst sie nicht. Der Kollege oben hatte Recht. Alles nach dem VB ist nicht Rechtskonform. :
Das hat er aber nie gesagt.
Bezahl einfach den VB und die nicht verjährten Zinsen und gut.
#13
Antwort vom 15. Februar 2022 | 13:33
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
ZitatIch kann mich nach all den Jahren zwar nichtmehr erinnern, aber anscheinend bin ich vom 01/13 - 05/14 auf eine Ratenzahlung eingegangen, welche mich auch nochmal läppische 54,00 € Einigungsvergütung gekostet hat. Zu dieser Zeit hatte ich dann 9 x 5 € überwiesen. letzte Überweisung 05/14. :
ZitatHätten die mich damals nach der letzten Rate darauf hingewiesen das noch etwas offen ist oder mich gemahnt dann wäre ja höchst wahrscheinlich alles weiter gelaufen. :
Wie kommst du denn auf die Idee, dass mit einer Zahlung von 45€ alles beglichen sei??? Alleine die Einigungsvergütung war doch schon höher. Ich muss bostonxl daher auch zustimmen aber das trägt nichts zur Sache bei. Du musst unbedingt aufschlüsseln (lassen) welche Teile der Forderung gerechtfertigt sind und welche nicht.
Und jetzt?
Schon
266.851
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten