13 Jahre u Brief vom InkassoBüro!!

12. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kleinecara
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
13 Jahre u Brief vom InkassoBüro!!

Hallo.

Mein 13jähriger Sohn hat heute einen Brief vom Bayerischen Inkasso Dienst bekommen. Es geht um eine Forderung von web.de
Forderung: Dienstleistungsvertrag gem. Rechnungen vom 9.10.2009 bis 9.1.2010

Hauptforderung: 25,00 €
5 Prozentpunkte über Basiszins bis heute: 0,16 €
Mahnspesen des Gläubigers: 15,00 €
Gebühren u Auslagen: 45,00 €
Gesamtforderung: 85,16 €

Die erwarten natürlich die Gesamtforderung wertgestellt bis zum 22.2.2010.

Nun.. am 9.10.2009 war mein Sohn 12 Jahre alt.
Falls er hier was gemacht hat (ich könnte mir vorstellen er ist auf dieses web.de Club Angebot reingefallen), ist der "Vertrag" doch sowieso null u nichtig, weil er erst 12 bzw. jetzt 13 ist oder??

Mein Freund hat da heut angerufen. Die haben gesagt er hätte sich mit dem Geburtsjahr 1975 angemeldet (könnt ihn erwürgen). Wir sollen denen eine Geburtsurkunde zumailen hat die Dame gemeint.

Soll ich das ganze nun unberücksichtigt lassen u in Ablage P werfen oder die Geburtsurkunde hinmailen?? Und wenn ja, was dazu schreiben?

Habe mal geschaut. Dieser web.de Club kostet nach 1 Monat 5€ im Monat. Von 10.2009 bis 1.2010 sind es aber nur 20€ oder nicht? Naja egal. Wie dem auch sei.
ICH seh es eigentlich überhaupt nicht ein, dass ich irgendetwas an die Zahle.
Und 45,00 € Gebühren+Auslagen sowie 15,00 € Mahnspesen is ja noch der Oberknaller meiner Meinung nach

Bin trotzdem tierisch sauer auf meinen Junior. Sich mit nem falschen Geburtsjahr anmelden.. geht gar nicht.
Kann das leider auch nicht kontrollieren, weil die seinen Zugang gesperrt haben.

Wie verhalten wir uns nun am besten??
Danke schön im Voraus für Eure Antworten die es (hoffentlich) zahlreich geben wird.

Steffi

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
setze den Inkasso in Kenntnis das dein Sohn minderjährig war und nicht geschäftsfähig!
Und du dem "Vertrag als Erziehungsberechtigter nicht zustimmst"

Könnten zwar noch 2-3 Briefe kommen wird aber nicht eingeklagt!
Einem eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt fristgerecht widersprechen!

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kleinecara
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Unabhäng davon das es aufgrund der Minderjährigkeit hier im Threat nichht zu einem Abschluss gekommen ist :
OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 )

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Die haben gesagt er hätte sich mit dem Geburtsjahr 1975 angemeldet

Inkassos sind nicht unbedingt glaubwürdig ...




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Bin trotzdem tierisch sauer auf meinen Junior. Sich mit nem falschen Geburtsjahr anmelden.. geht gar nicht.


Dein Sohn hat sich hier aber deutlich weniger zu schulden kommen lassen, als web.de mit ihrer gesetzeswidrigen masche. daher solltest du nicht auf ihn sauer sein.

Es gibt Fälle, bei denen man dem opfer eine gewisse dämlichkeit unterstellen kann, aber grade bei diesen maschen von web.de und gmx.de ist es so, dass ich auch drauf reingefallen wäre, wenn ich mich nicht mit abzocke, abofallen ect. relativ gut auskennen würde und auf sowas daher reflexartig achte.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

@thehellion

quote:
Unabhäng davon das es aufgrund der Minderjährigkeit [color=red]hier im Threat[/color] nichht zu einem Abschluss gekommen ist :


Karneval am feiern ? Ich verstehe den Satz nicht ?

;-)

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Schicks die Geb. Urkunde und deu hast Ruhe. Schick sie nicht und es geht weiter.
Das dein Sohn noch kein 14 ist passiert wegen den falschen Angaben nichts.

Solange du bei "Mahnbescheid" und "Klage" mit Widerspruch und Klageerwiderung reagierst wird nichts passieren. Ist nur ein Haufen mehr Arbeit als den Altersnachwies zu führen.

Weiteren Online Zugang nur in deiner Anwesenheit und die Kosten in spürbaren Raten (fiktiv) eintreiben. Ich würde erst mal Lieblingskleidung und Spielzeug "pfänden" und dann durch Taschgeldkürzung + Arbeiten im Haushalt wieder auslösen lassen.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Das dein Sohn noch kein 14 ist passiert wegen den falschen Angaben nichts.


Auch mit 14 Jahren würde nichts passieren,da hier bei der Inanspruchnahme des "Gratis"-Angabotes kein Betrug des Sohnes vorliegt.
Das nächste relavante Alter wären 18 Jahre, denn ab kann man überhaupt alleine wirksame Aboverträge abschliessen....wobei bei der Abofalle von Web.de selbst mit volljährigen kein wirksamer Vertrag mit Kostenpflicht zu Stande kommt.



-- Editiert am 14.02.2010 11:55

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die falschen Angaben zum Erschleichen einer Leistung sind einen Straftat. Mal unabhängig davon ob Web.de ne "Abofalle" ist, oder unwirksame Verträge macht.

Das die weder klagen noch anzeigen spielt keine Rolle. Beim nächsten mal bestellt er bei Otto oder versteigert bei Ebay.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Die falschen Angaben zum Erschleichen einer Leistung sind einen Straftat. Mal unabhängig davon ob Web.de ne "Abofalle" ist, oder unwirksame Verträge macht.


das ist ja schon peinlich,wenn abzocker sowas von sich geben...aber hier!?
das ist absoluter unsinn und widerspricht sich selbst!

bei einer abofalle, wie eben web.de, ist es eben so, dass gewöhnlich die kosten nicht gesehen wurden, teil gar nicht gesehen werden konnte, womit ein betrug nicht gegeben wäre.
das würde nämlich zwingend eine kenntnis(!) der kosten vorraussetzen und den vorsatz(!), diese umgehen zu wollen..



-----------------
" "

-- Editiert am 14.02.2010 13:30

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
@thehellion

quote:Unabhäng davon das es aufgrund der Minderjährigkeit hier im Threat nichht zu einem Abschluss gekommen ist :

Karneval am feiern ? Ich verstehe den Satz nicht ?




Bin absolut kein Faschingsfan obwohl ich Frankfurterin bin
" Hier im Threat streichen " - dann stimmts wieder

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen