Hallo liebe 123recht Community,
ich hab ein riesen Problem und zwar hatte ich vor einigen Jahren (2009)
mal mist gebaut und es kam zu einem Gerichtsverfahren und dort wurde ich auch verurteilt zu 7.500 Euro Schmerzensgeld , da mein Anwalt auch einfach inkompetent war und nichts auf die Reihe bekommen hatte.
Und heute kam ein Brief rein das ich das bis Morgen bitte begleichen sollte falls dies nicht geschehen sollte droht mir die Zwangsvollstreckung. Da ich Schüler bin noch bis vorrausichtlich 2013 habe ich absolut kein Geld und werde auch nichts bekommen es sei denn ich beziehe im nächsten Semester Bafög aber wie viel wird mir dann gezogen - alles ?
Und zum Thema pfänden habe ich auch noch eine Frage falls der GV vor der Tür stehen sollte.
Ich besitze einen Computer (sehr alt) , eine PS3 , einen Fernseher denn meine Freundin bezahlte , der 430 Euro kostete vor 3 Wochen und eine alte Anlage die ich geschenkt bekommen habe.
Ansonsten besitze ich nur Klamotten und Möbel.
Nun ist die Frage darf überhaupt gepfändet werden obwohl ich Schüler bin und 0 einkommen habe ?
Und wenn ja , was darf gepfändet werden ?
Bitte helft mir !!
lg
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18 Jahre - Schmerzensgeld - Zwangsvollstreckung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich darf Ihnen Ihre Frage wie folgt Beantworten. Sie wurden in einem Gerichtsverfahren zu einer Schmerzengeldsumme i.H.v. 7500 Euro verurteilt. Diese Summe geht schon in den höheren Bereich. Sie hatten nunmehr seit zwei Jahren Zeit, diese Summe aufzubringen oder wenigstens monatliche Kleinraten zu begleichen. Sollte das geschädigte Opfer seinen Anspruch über den Gerichtsvollzieher durchsetzen und Sie können diese Summe nicht bezahlen, droht Ihnen die Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung und ein Negativ Eintrag in die Schufa.
Gepfändet werden darf Ihnen bis zu einem bestimmten Einkommen als Alleinstehender ohne Kinder i.H.v. ca. 1025 Euro nichts. Die von ihnen beschriebenen Sachwerte werden in der Regel nict gepfändet, da hier die Lagerung teurer ist als der Gewinn bei einer Veräußerung. Zu dem steht jedem Haushalt ein TV zu.
Sie sollten sich versuchen mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen. Gerne vertrete ich Sie hier in dieser Angelegenheit und setze mich mit dem Gläubiger in Verbindung. Dies kann bei einem geringen Einkommen, wie in ihrem Fall über Beratungshilfe abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Frank BECK
Sehr geehrter Herr Beck ,
es ist ja so das ich zu dem Zeitpunkt des Gerichtsverfahreren noch in der 10.ten Klasse war und danach erst einmal eine Berufsschule besucht habe und nun eine weiterführende Schule (ganz Tagsschule) um meinen Realschulabschluss zuverbessern daher hatte ich bisher in meinem Leben noch nie ein Einkommen.
Also kann auch nicht gepfändet werden ohne Einkommen - versteh ich das richtig ?
Ich wohne noch bei meinen Eltern und kenne mich mit der Rechtslage absolut nicht aus.
Wie würde das denn ablaufen wenn sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und wie ist es mit der Beratungshilfe ?
freundliche Grüße zurück
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Sehr geehrter Ratsuchender,
einen Berechtigungsschein zur Beratungshilfe können Sie bei dem in ihrem Bezirk befindlichen Amtsgericht beantragen. Ob dieser Ihnen gewährt wird, bleibt abzuwarten. Sollte er nicht gewährt werden, würde die anwaltliche Vertretung für die Vollstreckungsklage ca. 125 e betragen. Diese könnte in zwei Raten aufgeteilt bezahlt werden. Hier würden wir uns mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und alles versuchen um eine Zwangsvollstreckung abzuwehren.
Sie können mich auch direkt per Email unter ra-beck-mainz@web.de erreichen oder durch Direktanfrage hier über das Portal.
-- Editiert am 09.12.2011 14:57
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