18 euro auslagenpauschale

3. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2013 15:05:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
18 euro auslagenpauschale

hallo,

dringende fragen !

ich habe einen call-by-call-anbieter nicht gezahlt. die forderung beträgt 5,16 euro. habe jetzt eine forderung der diagonal inkasso gmbh über 28, 29 euro.
darin enthalten zinsen 0,13 euro inkassokosten 5 euro und eine auslagenpauschale von 18 euro.
ich habe folgende fragen:

1. ist die höhe dieser auslagenpauschale legitim ?

2. ist das inkasso-unternehmen eigentlich verpflichtet mir die forderungen im einzelnen nachzuweisen oder reicht im falle einer telefongesellschaft der hinweis auf eine telekomrechnung ?

ich bedanke mich für alle antworten !!!

viele grüße

oliver

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23 Antworten
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#1
 Von 
Ex-Inkassomitarbeiter
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 26x hilfreich)

Zahlen Sie die 5,16 an die Telefonfirma nicht an den Inkassodienst.

Jeder Gewerbetreibene hat kaufmännische Grundpflichten und dazu gehört auch die "Schadensminderungspflicht" auch wenn der Kunde -aus welchen Grund auch immer- einmal nicht zahlt.

Auf Nachfrage sind die Inkassodienste verpflichtet die einzelnen Rechnungsposten deziediert aufzuschlüsseln.

Aber ich würde die 5,16 zahlen und mich nicht um die Inkassofirma kümmern, deren Geschäftspartner ist das Telefonunternehmen und nicht Sie.

Sich nicht darum kümmern was die Inkassofirma schreibt, nur wenn -was bei einer solchen Summe aber unwahrscheinlich ist- ein Mahnbescheid kommt , sofort widersprechen.

-- Editiert von Ex-Inkassomitarbeiter am 03.04.2005 17:16:49

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#2
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

@ex-Inkassomitarbeiter
hat schon alles gesagt : Generell KEINEN
Kontakt mit dem Inkassobüro , einfach übergehen ! Zahlung direkt und NUR an den Gläubiger DIREKT.

Auf die dann folgenden 2 bis 3 Drohbriefe der Inkassofirma (wollen halt die Provision)
ala letzte Chance NICHT reagieren.

gruß
nanet

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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

@ ex-inkassomitarbeiter:

nachdem sie ja anderswo auch schon angeeckt sind auch hier mal der klarstellende hinweise:

1. die schadenminderungspflicht kommt bei deliktischen schuldverhältnissen (z.B. Verkehrsunfall) zum tragen - hat aber mit vertraglichen schuldverhältnissen erst einmal nichts zu tun.

2. die zahlung an die telefonfirma in der raum zu stellen ohne auch nur einmal nachzufragen ob ggfs. offene zession vorliegt und daher schuldbefreiende zahlung an den kommunikationsanbieter überhaupt nicht möglich ist, ist nicht nur fahrlässig sondern im höchsten masse dilettantisch.

3. auch wenn es immer wieder versucht wird mit unsinnigen argumenten wegzudiskutieren:

inkassogebühren sind erstattungsfähig, solange sie nicht teurer sind als rechtsanwaltsgebühren, evtl. gönnen sie sich mal einen palandt und machen sich mal ein bisschen schlau über standartkommentierungen über deren ausführungen sich kein richter ohne weiteres hinwegsetzt.

"Wer die Bereitschaft von fast 100.000 Rechtsanwälten zum Inkasso nicht nutzt und sich für das teurere Angebot der Inkassoinstitute entscheidet, muss die entsprechenden Mehrkosten tragen."
(Palandt, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 61. Aufl., § 286 Rn.9)

alternativ können sie natürlich auch gern das aktenzeichen eines urteil präsentieren welches inkassogebühren generell als nicht erstattungsfähig ansieht.

4. sollten sie sich mal gedanken machen ob eine persönliche abneigung gegen inkassounternehmen (die ich persönlich auch habe - allerdings eher wegen blödsinnigen drohungen, elendiger reaktionszeiten und unwissen vieler mitarbeiter) hier getätigte aussagen rechtfertigen soll, letztlich können sie jemandem durch falsche hoffnungen am ende noch viel mehr kosten verursachen als durch zahlung.

inkassogebühren von 5,00 eur sind nicht überzogen.
18 eur auslagenpauschale höhrt sich viel an, es muss aber bedacht werden, dass adressweitergabe von der telekom an die anbieter erfolgen muss - das wird die telekom nicht umsonst machen, daher kann es durchaus sein, dass die auslagenpauschale einen realistischen betrag trifft.

-- Editiert von luDa am 04.04.2005 17:55:50

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#4
 Von 
Ex-Inkassomitarbeiter
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 26x hilfreich)

>luDa

Als erstes möchte ich darum bitten , dass Sie sich um Ihre Rechtschreibung kümmern sollten. Die ist gelinde gesagt auf sehr niedrigen Niveau.

Zu Ihren Ausführungen betreffend Schadensminderungspflicht, kann ich nur sagen, dass sie die gleiche Niveaustufe wie Ihre wilde Rechtschreibung besitzt.

Inhaltlich werde ich mich mit Ihren Thesen nicht auseinander setzen, weil Ihre Ausserungen zeigen das Sie keine Ahnung von rechtlichen Dingen haben.
Deshalb bleibt Ihre juristische Halbbildung unkommentiert.

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#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

achso, meine rechtschreibung hindert sie also daran, ihr überaus grosses wissen (dem sogar entgeht, dass für eine forderung von vor ca. 7-8 jahren noch altes verjährungsrecht gilt und die verjährung von bankschulden daher erst mit dem 31.12.2004 über Artikel 229 Paragraph 6 Absatz 4 EGBGB eingetreten ist - mal vorausgesetzt es gibt keinen titel - und daher ihre paragraphenfolge völlig sinnlos ist) in eine sachliche auseinandersetzung einzubringen.

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#6
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

warum der Streit , für die 18 Euro schaltet doch wahrlich kein Inkassounternehmen einen Anwalt ein (;

Das Inkassounternehmen müsste sich ( bei gewonnen Prozess) einen Döner mit dem Anwalt teilen.
Wolln doch beide Geld verdienen.

Der Vorteil des Vorschlages an Oliver hier einfach Nicht zureagieren ist doch nicht von der hand zu weisen.

gruß
nanet

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#7
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

entsprechende inkassoanwälte arbeiten im großen und ganzen vollautomatisiert - oder meinen sie alle welt bucht forderungen bis 300,00 eur einfach aus (niedrigste gebührenstufe bei rechtsanwälten)?

zudem ist das teilen gar nicht mehr notwenig weil seit einführung des RVG aussgerichtliche gebühren neben gerichtlichen stehen können, wenn auch eine teilanrechnung gefordert wird.

darüber hinaus sind entsprechende anwälte zumeist eng mit inkassounternehmen verflochten, so daß ohne einen reibungsverlust gearbeitet werden kann.

wie sinnvoll oder auch eben nicht sinnvoll es ist forderungen von 5,- € zu verfolgen mag anlass zu streiten geben: nur call by call anbieter werden einen großteil ihrer forderungen im bereich von wenigen eur haben und sie unter garantie nicht alle einfach ausbuchen wenn nicht gezahlt wird.

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#8
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Die Hauptforderung ist an den Hauptgläubiger bezahlt worden und das Inkassobüro schaltet wegen der 20 Euro den Anwalt ein ?!

Ich habe persönlich schon 2 Mal das Vergnügen mit acoreus gehabt ! Ähnliche Situation : Hauptschuld bezahlt ,Inkassogebühr Nicht !
1 Mahnbrief ...2 Mahnbrief (letzte Chance)
..und das wars.

Das selbe Spiel mit acoreus wenige Monate später...mit einem anderem Betrag.

wenn eine diagonal jetzt wegen dieser prov
noch den hausanwalt einschaltet , beteht ja aus Sicht des Inkassounternehmen zudem noch die Möglichkeit hier zu verlieren.

ich bin kein anwalt , aber wie will man denn die korrekte zustellung der rechnung nachweisen ?
gruß

nanet

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#9
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ganz einfach:

die telekom rechnung wurde ja anscheinend bezahlt (zumindest geht aus dem beitrag des verfassers hervor, dass die rechnung per t-kom erstellt wurde), also wird man sie auch erhalten haben.

auch der zugang des inkassoschreibens dürfte kein problem darstellen: wenn bei einem betrag von 5,16 eur 0,13 eur zinsen anfallen handelt es sich selbst bei einem total überzogenen zinssatz von 20% um deutlich mehr als 40 tage verzug - dass dann auf einmal so aus lust und laune heraus die zahlung an den forderungsinhaber erfolgte und gleichzeitig ein inkassobrief verloren geht glaubt kein richter der welt.

im habe ich grade heute eine akte wegen 10,00 eur zzgl. 2 x 5 eur mahnkosten in der hand gehabt - incl. zinsen 20,11 eur. dann kamen 39,00 eur völlig legitime rechtsanwaltsgebühren dazu - pech gehabt - er hätte ja auch einfach 10,00 eur zahlen können.

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#10
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

warum macht das acoreus nicht ?


was heißt das glaubt kein richter `?
die orginalrechnung ist z.b nicht angekommen ;)
die inkassorechnung kommt aber an
der kunde zahlt den nettobetrag der auf der inkassorechnung steht.
und sagt sorry die orginalrechnung ist nicht angekommen.

in der regel kommt ja von einer call by call firma ja nicht eine "normale" zahlungserinnerung ala
2 Euro gebühren.
Es wird ja sofort an das inkasso abgegeben.

gruß
nanet

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ach, die telekomrechnung auf der ja der call by call anbieter abrechnet ist nicht angekommen - aber diese rechnung wurde gezahlt? sie wundern sich nicht wenn ihnen seitens der telekom keine monatliche rechnung zugeht? derartige märchen kennt jeder richter und wird sie in der regel in den richtigen kontext setzen.

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#12
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Nein ! Die auf der Inkassorechnung angegeben Rechnung wurde bezahlt !
Nur ohne die Inkassoprov.
Wenn mal nicht die Telekomrechnung ankommen sollte ??
Kein Mensch denkt Tag und Nacht : Wann kommt endlich die Telekomabrechnung.

Bitte nicht mit Absicht falsch verstehen .
Du weist genau was ich meine...und außerdem : Frauen haben
immer recht
gruß
nanet

-- Editiert von nanet am 06.04.2005 16:28:47

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

nicht vergessen :
der Luda ist wegen der auseinandersetzung mit dem exInkassomitarbeiter noch etwas säuerlich und da kommst Du mit Deinem sympatischen aber doch linkischen Hinweis auf
Gebührentrickserei.
töröööö

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#14
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

klar weiss ich was du meinst, nennt sich prozeßbetrug.

frauen sollte man zumindest immer in dem glauben lassen, dass sie recht haben - alles andere ist suizid.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Luda
möchte jetzt nicht ewig weiternörgeln aber..

du sagst Prozeßbetrug ?

Dann musst Du aber zugeben wenn das Prozeßbetrug ist dann wird aber täglich vor Gericht betrogen.

Das Inkassofirmen beim "Flunkern" nicht gerade devot sind das wirst Du doch einräumen , kann man es dem Schuldner übel nehmen wenn er sich da etwas anpasst ?

Ich brauch doch nur manches Inkassogebaren hier in den Foren anschauen.

Ich will nicht einseitig urteilen, es braucht immer 2 zum Tango.
gruß
nanet

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#16
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo luDa

Ich muss Dich korrigieren - wegen der "nicht angekommenen Telefonrechnung " .
Genau das habe ich erlebt - wirklich und wahrhaftig ! Das ganze Theater zog sich über 1 - ein - Jahr hin . Das einzige , was gelegentlich ankam , waren Mahnungen . Wieviel male ich die Hot-Line angerufen habe?
Unendlich viele male , so erfuhr ich so ganz nebenbei, daß ich doch auf On-line Rechnung umgestellt habe ( hatte ich natürlich nicht ) .
Das Beste : auch diese O - Rechnung kam niemals an . Ich bin also immer im Mahnbereich geblieben und wusste nie , was noch zu " bezahlen " war .
Jetzt erst , nachdem ich einen Rundumschlag
getätigt habe und mit Regulierungsbehörde , Anzeige , Anwalt , anderem Anbieter und Öffentlichkeit "gedroht " habe , gab es einen Ruck , ich bin auch etwas " laut " und bösartig gewesen ; - ))
Aus " Kulanzgründen " ( hört - hört ) hat man mir für die letzten 15 - fünfzehn - Monate die T- Rechnungen für meine eigene Buchhaltung nachgereicht . Auch 5,00 EU Gutschrift ( für den Ärger ) habe ich bekommen . Ich werde damit wohl erst eine Weltreise machen und vom Rest mir ein Haus bauen . Hihihi
Achso, daß meine Zahlungen -vorher- zwischendurch immer verschwunden waren , war schon " normal ".
Ich durfte auch die seltene ? Erfahrung machen , daß die Hotline absolute ....... war / ist.
Da weiss ` der eine nicht , was der andere gesagt hat .

Ich hoffe jetzt nur noch , daß der " Ärger " nun endlich vorbei ist - und bleibt !!!

Freundlichen Gruß
Ilmia

-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

Der Prozessbetrug stellt einen Sonderfall des Straftatbestands des Betrugs dar.
Der Prozessbetrug wird begangen, indem eine Prozesspartei:
- das Gericht durch bewußt falsche Angaben täuscht
- und dadurch eine für den Gegner bzw. einen Dritten
- finanziell nachteilige Entscheidung veranlasst.
Ein Prozessbetrug ist beispielsweise gegeben, wenn ein Gläubiger wissentlich eine schon bezahlte Forderung einklagt.

das bei inkassounternehmen nicht immer sondern im gegenteil sogar recht selten sauber gearbeitet wird will ich ja gar nicht bestreiten - ebenso wie systematsich versucht wird ehepartner, lebengefährten etc. in die sache hineinzudrängen. gleichwohl finde derartiges doch etwas unter dem fairnessgürtel angelegt - zudem darf man nicht vergessen, dass sich hier auch leute melden, die nicht mit forderungen von inkassobüros einverstanden sind - fälle wo schuldner genau wissen, dass es so in ordnung ist werden hier nicht gemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

@ Ilmia,
selbstverständlich passieren in jedem unternehmen fehler die nicht passieren dürften - ich hab auch schon einen mahnbescheid gegen arcor gemacht weil es mir einfach irgendwann gestunken hat und ich keine lust mehr auf briefe schreiben hatte. dafür haben wir einen rechtsstaat - mit hotlines zu sprechen hat im übrigen meist gar keinen sinn weil das bei vielen z.T. unternehmen reine callcenter mitarbeiter sind die im grunde gar nichts von dem unternehmen wissen.

@thehellion,
ich bin nicht säuerlich sondern halte die beiträge des betreffenden user einfach für wenig produktiv - sich über derartiges zu ärgern bringt aber nichts. zudem trenne ich derartiges von vernünftigen meinungsverschiedenheiten über die man ja in ruhe reden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das ganze Leben ist doch irgendwie eine Flunkerei. Es fängt beim Wonderbra an und hört bei der Regierungserklärung auf.

Warum sollte es bei Gerichtsverfahren anders sein ?

thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12319.04.2013 15:05:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

die sache scheint zu funktionieren- ich habe den telefonanbieter bezahlt- und bin wieder freigeschaltet, d.h. das geld ist richtig angekommen.
dem inkassounternehmen habe ich einen briefe geschrieben..blabla..ich wundere mich sehr über ihren aggressiven ton..bin nie jemanden etwas schuldig geblieben..weiß von nichts weder telefonrechnung noch mahnung..erkenne die forderung nicht an ..überweise direkt..die sache ist damit für micherledigt..das ganze mit einschreiben..zwei tage später ein brief von dem inkassounternehmen .. jetzt wollen die einen kassenbeleg ...den ich aber nicht zuschicken werde, sollen sie sich doch mit dem telefonanbieter in verbindung setzen..auf dem zweiten brief stand auch nicht mehr mahnung..lediglich aus 5 euro inkasso gebühr wurden 23 euro, weil sie die auslagenpauschale jetzt als inkassogebühr ausweisen..wobei ich nicht weiß ob das legitim ist..aber die sache scheint erstmal gegessen zu sein.
viele grüße
o

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12319.04.2013 15:05:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin es nochma-
ich habe ein bißchen im internet recherchiert- sicherlich hat das keine beweiskraft, aber einem potentiellen richter (imfalle eines rechtstreites) dürfte das schon zu denken geben:
http://www.schlussmitlustig.org/article/articleview/50/1/2
viele grüße
o

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

das mit der bitte um eine kopie ist die letzte hoffnung der inkassofirma gewesen.
eventuell schicken Sie noch einen MB in Kopie ;) als allersletzte drohung
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Laienjurist
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist schon eine Weile her, aber das hier moechte ich doch mal kommentieren:

"1. die schadenminderungspflicht kommt bei deliktischen schuldverhältnissen (z.B. Verkehrsunfall) zum tragen - hat aber mit vertraglichen schuldverhältnissen erst einmal nichts zu tun."

Dazu ein Hinweis des Freistaates Bayern:

"Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass den Gläubiger eine Schadensminderungspflicht trifft, er also genau abzuwägen hat, welche Maßnahme am effektivsten und kostengünstigsten für eine Forderungsbeitreibung ist."

http://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/verzug.htm

Es scheint also sehr wohl eine allgemeine Schadensminderungspflicht zu geben. 5 Euro mit Einsatz mehrerer vorgerichtlicher Instanzen beizutreiben ist demnach nicht kostengünstig und erst recht nicht effektiver als eine normale Mahnung oder dann eben ein Mahnbescheid.

0x Hilfreiche Antwort

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