19 Jahre alte Forderung ...Fragen über Fragen

22. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
maliteddy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
19 Jahre alte Forderung ...Fragen über Fragen

Hallo
Eine Forderung aus dem Jahre 1994 soll nun vollstreckt werden. Die letzte Vollstreckung war im Jahr 1998 ,allerdings mit Erfolg,denn es wurde mehr als 3 mal (habe noch ein paar noch sehr schwer zu lesende Lohnabrechnungen auf dem Speicher gefunden,wo die Druckerschwärze leider nicht mehr vorhanden/zu sehen ist,aber wenigstens noch die Durchschläge von der Schreibmaschine). Name des Gläubigers und Pfändungsbeträge stehen ebenfalls mit auf diesen Abrechnungen. Zudem habe ich tatsächlich noch einen Kontoauszug gefunden,wo wir eine Rate,von damals 50 DM an den Gläubiger gezahlt haben. Dem Gläubiger liegt nicht die Akte insgesammt vor,sondern lediglich hier relevanten Titel,nebst Schreiben über Vollstreckungsmaßnahmen und die Gerichtsvollzieher-Erwiderungen und Kostenrechnungen etc.,sonst hat er keinerlei Unterlagen mehr,versucht aber trotz der wenigen Infos,zu vollstrecken. wir haben der Gerichtsvollzieherin alle Unterlagen gezeigt und den Rat bekommen,den Gläubiger davon zu informieren,was bis heute jedoch nichts genutzt hat,im Gegenteil. Der Gläubiger bestreitet,jemals Geld bekommen zu haben ,obwohl wir dies im Grunde genommen ja belegen können. Jetzt kommt der Clou...der eigentliche Gläubiger,der Besitzer des Titels, ist seid über einem Jahr in Rente und nicht mehr tätig .Er kann aus gesundheitlichen Gründen,nichts mehr zu der Sache sagen ! Eine Abtretungsurkunde des einstigen Titels wurde uns nicht vorgelegt,oder geht dieser an den Nachfolger/Übernehmer der Kanzlei automatisch über? Der Gläubiger war ein Rechtsanwalt,der alleine seine Kanzlei geführt hat,jetzt sind dort zwei Anwälte tätig,aber der Gläubiger selbst ,ist wie gesagt in Rente und kann zu der Sache nicht mehr befragt werden....laut des jetztigen Anwalts,der dort tätig ist. Ich habe nun im großen www gelesen ,das :Verwirkung eines vollstreckbaren Titels:
Titel verjähren nach 30 Jahren, Zinsen nach 3 Jahren.
Titel können aber bereits früher verwirken, nämlich dann, wenn über beispielsweise mehr als 6 1/2, 12 oder 15 Jahre keine Zwangsvollstreckung mehr gegen den Schuldner betrieben wurde. Man kann davon ausgehen, dass der Titel verwirkt ist, wenn der Schuldner davon ausgehen kann, dass er nicht mehr in Anspruch genommen wird. Wenn die Verjährung zum Beispiel nach 30 Jahren endet, kann man nach 8 - 10 Jahren davon ausgehen, dass die Forderung verwirkt ist.
"Bei einer 30-jährigen Verjährungsfrist, kann nach dem Ablauf von 10 Jahren an eine Verwirkung gedacht werden (OLG Frankfurt/M ZVI 2003, 116 , 117). "
Vielleicht noch etwas Grundsätzliches zur Verwirkung (nach Wiki):

Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.
Die Verwirkung ist im deutschen Recht nicht gesetzlich geregelt, sondern ihre Grundsätze wurden von der Rechtsprechung aus der Generalklausel des § 242 BGB (Treu und Glauben) entwickelt. Systematisch handelt es sich um einen Fall unzulässiger Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens.
Ist das so richtig? Wie verhalten wir uns nun weiter? Anwalt einschalten? Wegen der Kosten ,den Anwalt auf das hinweisen,was wir im Internet alles gefunden haben? Ihn bitten die Sache fallen zu lassen? Was ist,wenn die Sache bereits mit den Lohnpfändungen,die wir 3 Monate hintereinder ,nachweisen können (die schlecht lesbaren Lohnabrechnungen) bezahlt ist? Warum sollte nach diesen drei Monaten nicht mehr weiter gepfändet worden sein? Die finanzielle Situation hat sich nicht verändert,wie beispielsweise der Lohn,der immer gleich war und ein Kind ist auch nicht mehr dazu gekommen und wir waren beide in einem Arbeitsverhältnis. Leider können wir nach so langer Zeit nicht beweisen,das alles über Pfändungen bezahlt worden ist,der Gerichtsvollzieher von damals hat auch keinerlei Unterlagen mehr ( Vernichtung der Unterlagen nach 10 Jahren,laut Gerichtsvollzieher) ,der Gläubiger hat nur unvollständige Unterlagen und wir aber wenigstens Lohnabrechnungen,wo Gläubigername und Betrag drauf stehen . Der letzte erfolgreiche Vollstreckungsversuch war 1998 (Lohnpfändung) ,seid dem, haben wir von dem Herrn nie wieder etwas gehört,bis vor wenigen Wochen,da stand die Gerichtsvollzieherin plötzlich vor der Tür. Trotz zeigen ,unserer Belege,kann sie uns angeblich nicht helfen und wir sollen uns notfalls einen Anwalt nehmen,sie wäre nur beauftragt worden. Wie ist das denn nun mit der Abtretungsurkunde und der Verwirkung des Titels,wenn 14 Jahre keinerlei Anstalten mehr gemacht worden sind ,zu vollstrecken? Oh je,ein Roman,aber anders konnte ich die verzwickte Sache nicht schildern. Weder wir können beweisen das es bezahlt ist,nach so langer Zeit,noch der Anwalt,das wir ihm das Geld noch schulden....aber den Anwalt,der der eigentliche Gläubiger ist, ist nicht mehr im Dienst und kann aus gesundheitlichen Gründen,nichts mehr dazu sagen und kann entsprechend auch nicht mehr dazu befragt werden...der Wortlaut aus der E-Mail ,der Rechtsanwaltskanzlei,wo man noch mal darauf hingewiesen hat,das er selbst garnichts wüßte und das die Sache ja nun mal fast 20 Jahre her sei...
Was sollen wir jetzt machen?
Für die Hilfe bedanken wir uns bereits schon im voraus;

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14 Antworten
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#1
 Von 
maliteddy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

weiß denn keiner einen Rat? Geld ist deffinitiv geflossen,aber wieviel ,wissen wir auch nicht mehr. Die Anwälte wissen generell nichts über den Fall,nur soviel,das noch Geld zu holen sein könnte und der,der das aufklären könnte,kann nichts mehr dazu sagen.Kann ich irgendwie selbst eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen,oder wie immer das auch heißen mag,wenn man sich gegen die Vollstreckung wehren möchte,weil das 1. zu lange her ist 2. die Anwälte,die die Forderung geerbt haben...vieleicht ohne Abtretungsurkunden...überhaupt nichts über die Angelegenheit wissen und auch meisten Papiere dazu fehlen 3. Mindestens nachweislich 3 Pfändungen und eine Rate bezahlt worden sind,wovon die Ggenseite nichts wissen will,weil nicht mehr nachvollziehbar ohne die aussagekräftigen Dokumente.
4. Der Titelinnhaber zur Befragung nicht mehr zur Verfügung steht,weil seid über einem Jahr in Rente und seid über einem Jahr nicht mehr tätig. 5. Die Anwälte sicherlich ihren Keller aufgeräumt haben und dort noch eine Akte gefunden haben,die noch ein wenigh Kleingeld in die Kasse bringen könnte,obwohl man garnicht so genau weiß, ob die Forderung überhaupt noch besteht !?
Leider muß ich bis Übermorgen irgendeine Reaktion an die Anwälte schicken,ich weiß aber nicht,was ich jetzt noch tun soll. Ein Anwalt kostet wieder ein heiden Geld und das können wir uns momentan nicht großartig erlauben. Ich wäre wirklich sehr dankbar über einen kleinen Rat.

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-- Editiert maliteddy am 22.10.2012 13:28

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Schwer zu lesen sind nicht nur die Lohnabrechnungen, sondern wie ich finde auch dieser Beitrag. Ich habe deswegen nach dem ersten Absatz aufgehört. Versuch doch nochmal den Beitrag zu überarbeiten: Das Problem erstmal kurz zu schildern, nicht umwerfend relevante, ellenlange Einschübe mitten in Sätzen zu verschieben etc.
(Korrektur: Der Satz ist glaube ich gar nicht zu Ende geführt.)
Absätze helfen auch.
Oder warte halt, bis sich das jemand so antut.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich habe mich mal durchgewühlt. Zusammen mit dem Kontakt zum Gerichtsvollzieher habt ihr ja eine Höhe der geforderten Summe genannt bekommen. Wie hoch war die?

Auf der Lohnpfändung sieht man ja auch, was seinerzeit gepfändet wurde. Darüber hinaus kann auch die damalige Bank nicht weiterhelfen? Normalerweise wird das nur 10 Jahre gespeichert, zumindest als Pflichtübung der BaFin. Aber einige Banken könnten evtl. im verstaubten Archiv-Keller noch einige Unterlagen haben.

Habt ihr noch den damaligen Pfändungsbeschluss des gerichts bzw. die Aktennummer? Evtl. kommt man darüber auch heran, ob es damals irgendeinen Beschluss gab, weil der Gläubiger befriedigt sei.

Zunächst einmal sollte man irgendwie versuchen nachzuvollziehen, wie plausibel es ist, dass noch etwas offen ist. Dann würde ich, wenn man sich sicher sein kann über die ganzen Beträge den Anwälten einen sehr deutlichen Brief schreiben. Wenn man sich unsicher ist, würde ich auf diese 14 Jahre setzen und mir einen eigenen Anwalt suchen.

P.S.: Wenn halbwegs klar ist oder wenn sogar von damals ein Beschluss existiert, dass der Gläubiger befriedigt ist, brauchst du keine Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Dann genügt das Erbingen des Nachweises gegenüber dem Gerichtsvollzieher. Der darf dann logischerweise nicht nochmal pfänden.
Selbst wenn: Sie haben den damaligen Pfändungstitel, du hast die Lohnpfändungen als Nachweis. Das muss auf jeden fall schonmal gegengerechnet werden.
Machen die Anwälte das nicht, sollte man Ihnen versuchten prozessbetrug unter die Nase reiben, dann werden sie sicher ganz schnell das nochmal überprüfen...

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#4
 Von 
maliteddy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt,bissle Durcheinander und viel zuviele Worte,also : 1994 Vollstreckungstitel , Gesammtschuld 619,20 DM damals, Über Lohnpfändung bereits über 300 DM ( nachweislich per Lohnbescheinigung,die leider nicht mehr leserlich sind,weil die Schreibmaschinentinte komplett verblichen ist,aber die Durchschläge der Schreibmaschine sind sichtbar und man kann es im Licht einwandfrei lesen) , ebenfalls lesbar,wieviel Lohn einbehalten worden ist und an wen das Geld gegeangen ist. Ein Brief existiert ,der von meinem Chef an den Gläubiger geschrieben wurde, worauf steht ,wann ,wohin und wieviel an Lohn ,an ihn als Gläubiger abgetreten und überwiesen worden ist. Zudem existiert noch ein Kontoauszug aus dem Jahr 96 ,das eine Rate von 50 DM ebenfalls von uns, an den Gläubiger überwiesen worden ist.14 Jahr kein Kontakt und auch keine Vollstreckungsversuche seitens des Gläubigers. Mittlerweile ist der Herr seid über einem Jahr in Rente und nicht mehr tätig und kann auch nicht mehr zu der Sache befragt werden,da zu lange her,laut seines Nachfolgers. Aus einer E-Mail konnte ich entnehmen,das der Nachfolger nichts zu der Sache weiß und nicht mehr alle relevanten Unterlagen besitzt...ich glaube,diese Mail von ihm ist in einem Prozess Gold wert,weil er dies auch offen schreibt. Probier mal,ob da noch was zu holen ist,auch wenn man nicht weiß ,ob die Sache eigentlich schon lange abgeschlossen ist. Oh,ich sehe immer noch nicht kurz und knapp,hoffe aber ,das es ein wenig verständlicher ist.
Liebe Grüße

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#5
 Von 
maliteddy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so...die Bwschlüsse...Pfändungsbeschlüsse allerdings, habe ich alle noch und zu dem Aktenzeichen kann mir das Amtsgericht auch nichts mehr sagen,oder sie wollen nicht,weils in Arbeit ausarten könnte...keine Ahnung.Es hat sich um 619 DM gehandelt,wobei wir schon 3 Pfändungen von über 240 DM nachweisen können und eine Rate,die wir an den Gläubiger überiesen haben.Er hat uns dann ein Vergleichsangebot gemacht,von sage und Schreibe 800 Euro und die Sache sei erledigt ! Ich glaube mein ******* pfeift,hab ich gedacht. Die Zinsen kann er nach Ablauf von 3 Jahren ab Titel sowieso vergessen, ab 1997 hat er erfolgreich ins Gehalt gepfändet und Raten haben wir wohl auch noch gezahlt, nur wieviel wir bezahlt haben...keine Ahnung. Der gute Mann,der jetzt das Geld haben möchte,hat noch nichtmal alle Unterlagen,sondern nur noch einen Teil. Zahlungen hätte man niemals erhalten,habt man uns geschrieben,aber die Abrechnungen sagen etwas anderes und Raten von uns,konnte man auch nicht nachvollziehen,obwohl der Kontoauszug existiert. Naja,ich werd dem Gläubiger nun mal den Kontoauszug scannen und per Mail schicken ,das er sieht: Wir blöffen nicht.Und morgen werden wir zur Sicherheit einen Anwalt einschalten,denn der möchte eine Gesammtsumme von 1275 Euro haben,wollte 800 Euro Vergleichsumme ausmachen und die Schuld aus dem Vollstreckungstitel sind 619 DM. Vielen ,vielen Dank für die hilfe,aber ich glaube,an einem Anwaltsbesuch komme nwir nicht vorbei,der wird die Sache nicht fallen lassen.
Liebe Grüße und nochmal DANKE

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Von wem hast Du eigentlich Post bekommen ?
Von einem RA oder vom Gläubiger ?

Am Besten Du verlinkst das Schreiben mal hier ( namen und Anschrift abdecken)

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Unabhängig davon: Ihr könnt mindestens beweisen, dass ein erheblicher Teilbetrag (mehr als die Hälfte) mindestens beglichen wurde seinerzeit. Ich würde mir daher weniger Gedanken machen. Die Frage ist nur, wie man dagegen vorgeht. Wenn die Anwälte das nicht vernünftig lösen wollen, dann hilft in der Tat nur eine Vollstreckungsabwehrklage (am Besten mit Hilfe eines Anwalts). Die Kombination, dass hier zum Einen diese eMail vorliegt, zum anderen das derart lange ohne weitere Reaktion des Gläubigers zurückliegt, dürfte auch ein gericht davon überzeugen, dass hier der Gläubiger erst einmal beweisen muss, dass die Forderung überhaupt noch existiert in dieser Höhe. Und Inflationsausgleich gibt es sowieso nicht.

@thehellion: Auch wenns schwer fällt, irgendwo zwischendrin ist die Rede von einem gerichtsvollzieher, der vorstellig wurde.

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#8
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
Die Frage ist nur, wie man dagegen vorgeht. Wenn die Anwälte das nicht vernünftig lösen wollen, dann hilft in der Tat nur eine Vollstreckungsabwehrklage (am Besten mit Hilfe eines Anwalts).

Ob eine Vollstreckungsabwehrklage das adäquate Mittel ist, kann fraglich sein. Diese Klage hilft dann, wenn die Forderung restlos beglichen worden ist.
Eine Verwirkung wäre bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eher denkbar und hilfreich.
Die Verwirkung muß von Amtswegen geprüft werden.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/anwendungsbereich-der-verwirkung-nach-der-reform-des-verjaehrungsrechts_002146.html

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das sollte dann der Fachanwalt entscheiden. Wie gesagt ist mindestens die Hälfte nachgewiesenermaßen bereits beglichen. Inflationsausgleich gibt es nicht. Zinsen für die ganzen Jahre nicht bzw. nur sehr eingeschränkt. Insofern dann diese hohe Summe einzufordern ist schonmal grober Unfug. Eine Klage hätte daher bereits teilweise Erfolg, da die titulierte Summe schlichweg zu hoch ist.

Es ist auch fragwürdig, das Ganze. Denn wenn erfolgreich gepfändet wurde seinerzeit, wieso wurde diese Pfändung abgebrochen? Man hat sich auf Ratenzahlung verständnig. Wenn diese nicht bedient wurde und der Gläubiger befriedigt wurde, weshalb wurde die Pfändung nicht wieder aufgenommen? Das sind sicherlich Fragen, die man stellen wird. Ob es dann reicht, ganz aus der Nummer rauszukommen, das sollte wie gesagt ein Fachanwalt bzw. ein Gericht dann beantworten.

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#10
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo Maliteddy, Deine Sache ist wirklich sehr ärgerlich und ich verstehe , das du diese fair geregelt haben willst.

Ich hatte mal ähnlichen Fall. Man schickte mir nach 15 Jahren mit einem neuen AZ eine Zahlungsaufforderung über die alte komlette Forderung aus 1994! Es ging zum Glück um rückständige Kindergartenbeiträge und mein einziges Kind war 17J.! Ich hatte das auch damals sofort per Raten beglichen (hatte damals vergessen Freiplatz neu zu beantragen und dachte anhand Lohn könne man das ja im nachhinein beweisen, aber rückwirkend ging keine Freistellung).Zumindest hatte ich dafür zum Glück ein Schreiben in alten Akten mit einem AZ gefunden, auf das ich damals abzahlte und sagte dies am Telefon an, sowie,das sie doch sicher nicht 14 Jahre gewartet hätten mit dem Einzug ...
Da wurde mir gesagt, dass das ja dann alles nach meiner Aussage 1995 erledigt wurde, aber das könne sie in Pc ja nicht mehr sehen, da müsste sie ja in Keller gehen und die Akten durchsuchen, denn die alten DM Sachen sind damals nicht nochmal eingepflegt wurden wo PC Zeit auf kam!
Da sagte ich forsch : " Dann gehen Sie mal in de Keller und und schicken den Leuten nicht nach Jahren nochmals neue Zwangsvollstreckungsbriefe über gesamtem Titel und vergeben einfach neue Aktenzeichen , für Forderungen die schon 14 Jahre beglichen sind! Das grenz ja schon an Betrug!" . Sie meinte dann dass ich das Schreiben wegschmeisen können und kam auch nie wieder etwas!

Wenn das nicht Dummfang war , was es eben auch bei Dir sein könnte !!!

Im Tv kam auch mal Bericht , dass sich neue Inkassos die Titel von alten geben lassen und einfach versuchen nach Jahren die Forderung NOCHMAL zu vollstrecken , weil die erst nach 30Jahren verjährt und die Leute meistens keine Nachweise mehr haben, was sie vor 15 Jahren mal abgezahlt haben - also bewusst versuchen die nochmals alles zu vollstrecken und wer kein nachweis mehr hat, hat die A -Karte , denn so lange die ein vollstreckbaren Titel haben, sind die erst mal klar im Vorteil!

Es wurde in dem Zusammehang angeraten, dass wenn man mal Ratenzahlung vornimmt und damit fetig ist, man sich IMMER die Aushändigung des Titels dann schriftlich anfordern soll, das damit eben keiner mehr irgendwann nochmal vollstrecken könne !

Das nur mal nebenbei, dass Du auch einplanen kannst, dass da welche ein Titel übernommen haben und den vielleicht erst jetzt vollstrecken , mit der Absicht, dass du nach so langer Zeit keine Nachweise mehr von Teilzahlung erbringen kannst !
Mies, aber scheint so ne Masche zu sein lt einem TV Beitrag, der mich auch schockierte, wie einfach das so geht....
Und du schreibst ja, dass es jetzt ein völlig anderer RA NEU vollstrecken will, deshalb schrieb ich Dir das auch mal , was da so für miese Dinger laufen mit uralten Titeln und neuen RA oder Inkassos - die verkaufen die sogar untereinander lt Tv Bericht!!! Krass , nicht wahr ?
Kopiere was du hast und schicke den das hin , damit haben die erst mal schlechtes Gewissen und wissen auch, dass sie bei dir nicht mehr die volle Summe eintreiben können. Ob verjährt , wie die andern u.a. schreiben könnte zusätzlich noch der Fall sein, davon habe aber keine Ahnung.
Lass Dich nicht verar .....! Du bist da 100% kein Einzelfall der sich damit rumärgnern muss und alte Zahlungsnachweise raus - aber DU hast wenigsten noch welche !
Viel Glück !

-- Editiert angie69 am 26.10.2012 09:23

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Mal ein Auszug den ich auf schnelle dazu fand unter:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassokriminalit%C3%A4t

(...)
Da man in unserer Zeit versucht, aus allem irgendwie Geld zu machen, ist es neuerdings in Mode gekommen, uralte, nicht eintreibbare Vollstreckungstitel aufzukaufen. Man lässt sich die Forderungen aus diesen faulen Titeln, die bisher wegen Zahlungsunfähigkeit oder unbekanntem Aufenthaltsort des Schuldners u.v.m. durch die Gerichtsvollzieher nicht einzutreiben waren, für einen relativ geringen Betrag abtreten. Besonders oft handelt es sich dabei um alte Titel aus z.T. über 15 Jahre zurückliegenden , nicht bezahlten Käufen bei Versandhäusern. Hier beobachtet man, dass Mahnschreiben zugestellt werden, unter Bezugnahme auf einen vorliegenden Titel, und dass sich jedoch die angeblichen Schuldner weder daran erinnern können, jemals bei diesem Versandhaus etwas bestellt zu haben, noch einen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid zugestellt bekommen zu haben. Bei den Klärungsversuchen zu diesen Ungereimtheiten zeigt es sich dann oft, dass tatsächlich ein Vollstreckungstitel existiert, dass dieser jedoch an einen "Namensvetter" unter ganz anderer Adresse zugestellt wurde.

Diese Fälle häufen sich inzwischen derart, dass man nicht mehr so recht an Zufälle oder an ein "Versehen" glauben mag (...)

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Passt zu einem Fall, den ich kenne. Der ist zur Zeit vor Gericht und liegt bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs, Prozessbetrugs und Urkundenfälschung. Hier geht es darum, dass eine nachweisbar auf völlig falscher Adresse erhobene Forderung einer völlig anderen Person zugeschustert werden soll. Handelt sich um O2/Telefonica und Arvato Infoscore/ BFS Risk.
Man tut den Vorgang "Ermitteln der neuen Adresse des Schuldners" immer als Nebensatz ab, behauptet es gäbe Einwohnermeldeauskünfte, die beweisen, dass der neue Schuldner unter der falschen Adresse gewohnt habe usw. Das ist alles glatt gelogen.

Problem bei sowas: Wie reagiert man, wenn plötzlich ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid um die Ecke kommt, man aber keine Ahnung hat wieso?
Mahnbescheiden kann man noch widersprechen. bei Vollstreckungsbescheiden ist es meist zu spät. Auf der einen Seite ist es gut, wenn Vollstreckungsbescheide nur in Ausnahmefällen zurückgenommen werden dürfen. Eine Rechtssicherheit muss es ja geben. Wenn die Tendenz besteht, sowas auszunutzen, dann muss aber der Gesetzgeber reagieren. Eine Möglichkeit wäre, die Gerichte zu verpflichten, ihre Archive dazu auf 40 Jahre auszubauen und bei jedem Beginn einer Vollstreckung zuerst die Gültigkeit zu überprüfen bzw. zu überprüfen, ob der Gläubiger nicht befriedigt ist. Sobald ein Gläubiger einen längst befriedigten Vollstreckungsbescheid erneut einfordert, sollte er sich automatisch strafbar machen und zwar mit sehr empfindlichen Geldstrafen.

Aber hilft alles nichts. Wir müssen im Moment mit dem Leben, was das Gesetz hergibt und nicht mit dem, was wir über poltische Aktivität ändern könnten.

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#13
 Von 
guest-12331.03.2013 21:09:30
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die frage ist doch, warum nicht schon früher (zeitnaher) eine Vollstreckung weitergeführt wurde?! Habt ihr eine Eidesstattliche Versicherung abgelegt. Mist ist natürlich, dass die kosten an Zinsen jetzt in 19 Jahren echt am Betrag genagt und ihn in die Höhe getrieben haben.


Ich würde mal Anfragen wie es sein kann das ein staatlicher Gerichtsvollzieher seine Unterlagen verschlampen kann?!!!! Das finde ich mehr als unqualifiziert.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man kann nur Zinsen der letzten 3 Jahre fordern wegen Verjährung.


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