Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage bezüglich einer Mahnung die ich heute bekam. Unzwar habe ich einen vServer bei Webperoni und war letze Woche im Urlaub als die Rechnung in meinem E-Mail Ordner ankam. Die Rechnung kam am 24.07.07 und die Zahlungserinnerung am 01.08.07. In der ersten Rechnung stand, dass ich 7 Tage Zeit habe zu zahlen, darum auch die Zahlungserinnerung am 01.08.07.
Leider kam ich erst am 02.08.07 aus dem Urlaub zurück und habe es nicht mehr geschaft zu überweisen. Nun habe ich am 06.08.07 die 1. Mahnung bekommen in der steht, dass mein Server morgen gesperrt wird wenn ich nicht innerhalb von 24 Stunden überweise und den Zahlungsbeleg per Fax/E-mail der Firma zukommen lasse. Außerdem verhängen sie mir dann eine Mahngebühr von 12,00€.
Meine Frage nun an euch, darf das Unternehmen solch einen Druck machen indem sie eine Mahnung zuschicken mit einer 24 Stundenfrist?
Ich hoffe ihr könnt helfen.
Mfg Bruno
1.Mahnung schon Mahngebühren?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Was steht dazu in den AGB?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Nachdem bereits einmal gemahnt wurde (Zahlungserinnerung) ist der Verzug eingetreten. Mahngebühren können somit verlangt werden. Allerdings sind 12 Euro übertrieben.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
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Erstmal vielen Dank für die Antworten...
In den AGBs steht über Mahngebühren kein Wort (http://www.webperoni.de/AGB.html). Deswegen war ich auch etwas erstaunt über diese 24 Stundenfrist inder Sie mit 12€ drohen.
Mfg Bruno
Ist es hier nicht sogar fraglich ob bereits eine Fälligkeit der Rechnung bestand?
Meine, meines Wissens müssen Rechnungen per E-Mail ein Zertifikat besitzen. Sonst sind sie doch als nicht existent zu erachten.
Außerdem muss doch ein richtiger Termin der Fälligkeit auf der Rechnung gestellt werden. Und nicht so ein quatsch wie zahlen inerhalb von 7 Tagen.
1. Meiner Meinung nach ist dieser Termin zu gering bemessen.
2. Kann bei dieser Schreibweise nicht erkannt werden ab wann diese 7 Tagen beginnen.
3. Sind es nun Werk- oder Wochentage.
Sollte einer dieser Annahmen richtig sein besteht ja noch keine Fälligkeit dieser Rechnung. Das heißt Sie dürfen weder deinen Server sperren noch dir eine Mahngebühr berechnen. Lediglich dürften Sie dir dann eine richtige, neue Rechnung stellen.
-- Editiert von SilentDeath am 08.08.2007 07:56:46
Korrigiert mich: Ich halte die Aussagen von SilentDeath für ausgemachten Humbug.
Eine Fälligkeit einer Rechnung ist, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, der Tag der Ausstellung der Rechnung. Abweichend davon können Zahlungsziele angeführt werden (Beispiel: Wiederkehrende Abrechnungen von Leistungen, die am Monatsanfang bereits ausgestellt werden, wen der neue Abrechnungszeitraum irgendwann in diesem Monat beginnen wird).
7 Tage sind maximal 7 Werktage. Man kann kaum annehmen, dass z.B. nach 14 Tagen der maximal anzunehmende Zeitraum nicht erreicht sei, ausser wenn in den 14 Tagen 7 Sonn- und Feiertage liegen...
Rechnungen müssen keine Signatur aufweisen, um vom Kunden nicht ignoriert zu werden. Lediglich kann das Finanzamt elektronisch übermittelte Rechnungen abweisen, wenn diese nicht signiert oder auf andere Weise auf Echtheit bestätigt werden können. Für den privatkunden ist das allemale belanglos.
Ob der Termin zu gering bemessen ist oder nicht hängt auch von den AGB oder einer gemachten Vereinbarung ab, aber nicht nach Gutdünken beim Rechnungseingang.
"binnen" oder "in" 7 Tagen ist eine klare Aussage: Ab Rechnungsdatum. Wenn Du einem Kumpel Geld leist und der Dir die Rückzahlung in 7 Tagen verspricht, wirst Du auch nicht akzeptieren, wenn er vielleicht meinte "in 7 Tagen nach 2010"...
Auf jeden Fall sind diese Tipps nur dazugeeignet, dass jemand in Teufels Küche geraten kann.
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