1&1, der BID und Maren Feyler

12. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Zyntherius
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
1&1, der BID und Maren Feyler

Hallo,

ich habe bei 1&1 meinen DSL-Vertrag gekündigt und leider im Umzugsstress vergessen die letzte Rechnung zu überweisen.

Daraufhin bekam ich vom Inkassodienst (BID) die Aufforderung einen Betrag von ~120,- zu überweisen (Rechnungsbetrag ursprünglich 57,12).
Ich forderte dann eine detaillierte Rechnung das ich nicht wusste was dieser Laden eigentlich von mir will.
Es kam die nächste Mahnung der BID auf die ich wieder Widerspruch einlegte mit dem Hinweis man möge mir die Rechnung zukommen lassen.

Danach kam Post von einer gewissen RA Maren Feyler die nun zunächst eine Forderung von ~167,- stellte; auf Widerspruch mit obiger Begründung dann eine Forderung von ~116,- und zu guter letzt eine in Höhe von ~121,-.

MIt der 1. Forderung von Maren Feyler bekam ich auch endlich die ursprüngliche Rechnung von der BID und bezahlte nun die Forderung auf Konto der BID.

Nun besteht allerdings Maren Feyler auf den Betrag von ~60,- und schickt mir heute einen gerichtlichen Mahnbescheid mit dem Gesamtbetrag von 192,90.
Diesem habe ich sofort mittels rückseitigem Vordruck widersprochen und warte nun ab ob Maren Feyler wirklich vor Gericht gehen will.

Die ganze Zeit war ich mir ziemlich sicher, das ich im Recht bin. Jedoch kommen mir langsam erste Zweifel. KÖnnt ihr mir vllt. einen TIp geben wie ich mich verhalten soll, wenn das ganze vor Gericht geht?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast die nicht strittige Hauptforderung hoffentlich an den Gläubiger 1&1 direkt überwiesen ?
1n den 192 im MB ist noch die von Dir gezahlte HF enthalten ?
Was wird im MB geltend gemacht ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Im Recht? Das kann doch nicht Dein Ernst sein, oder?

Du gerätst in Zahlungsverzug und wunderst Dich dann über zusätzliche Kosten?

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Na ja - hab mir das Posting noch mal durchgelesen
Der fiktive TE hat sich nicht besonders clever verhalten.

1
Er vergisst die Rechnung !
kann ja vorkommen

2
Er bekommt von dem eingeschalteten inkassoladen BID Post und weis aber nicht um was für eine rechnung es geht und fordert die Rechnung vom Inkassoladen ein

3
Die Rechnung bekommt er jedoch nicht
Er bekommt nur erneut einen Brief vom Inkassoladen - er widerspricht der Forderung erneut - Er will endlich die Rechnung sehen :bang:

4
Der Inkassoladen hat die nase voll und gibt weiter an die süße Hausadvokatin ( sexy Maren )
Die Anwältin schreibt sie will 167 €
Der TE widerspricht

5
Die Anwältin will aufgrund des Widerspruches nur noch 116 € - erhöht aber in einem weiteren Schreiben auf 121 €

6
Im ersten Schreiben hat die Anwältin ENDLICH
auch die Rechnung beigelegt allerding nicht vom Gläubiger selbst - sondern Die vom Inkassoladen BID - ( die er also schon 2 mal hat)

7
Der TE überweist nun an den Inkassoladen BID die geforderte Summe und zwar direkt auf dessen Konto :rock:
( Er hat ja jetzt endlich die Rechnung von BID von der süßen Maren bekommen)

8
Sexy Maren ist mächtig sauer und will deswegen noch 60 € sehen und schickt einen Mahnbescheid

9
Der TE sagt am Schluß :
Die ganze Zeit war ich mir ziemlich sicher, das ich im Recht bin


lg

















-- Editiert von thehellion am 12.06.2008 09:38:36

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

p.s
Mahnman

Glückwunsch zum 5000 !!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zyntherius
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die ursprüngliche Rechnung ist absolut unstrittig.

Es geht mir vielmehr darum ob ich die Kosten die durch RA Feyler NACH Bezahlung an die BID entstanden sind tatsächlich begleichen muss, obwohl ich diese eigentlich nicht verursacht habe.

Die Zahlung wurde ja schließlich geleistet und RA Feyler darüber rechtzeitig informiert. Wenn die dann nochmals in Aktion treten sehe ich mich nicht dafür verantwortlich.

Im Mahnbescheid geht es um die HAUPTFORDERUNG von 1&1 (merkwürdigerweise)
Also etwa 53,- dazu natürlich noch Anwaltskosten usw.

Wodurch sich nun die Summe ~192,- ergibt.

Blöderweise hab ich den Überweisungsträger nicht mehr da diese Zahlung bereits in der ersten Aprilwoche stattfand (MUss mir nochmal die Kontoauszüge von der bank holen). Umso verwundlicher finde ich es das Maren mir im Mai eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ~121,- schickt.

Die wissen ja nicht einmal wieviel Geld ich ihnen denn nun eigentlich schulde. :???:


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die HF ist also noch nicht im mahnbescheid berücksichtigt und wird expl dort noch aufgelistet ?
Was ist mit den Inkassogebühren ?
Wenn Du an den Inkassoladen nicht zweckgebunden zur Verrechnung auf die HF überwiesen hast dann ist es sehr wahrscheinlich das Dieser die von Dir getätigte zahlung erst mal gem BGB 367 - leider rechtlich legal - zuerst mit den eigenen Gebühren verrechnet.
Liste mal die Gebühren im MB gerunded auf

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zyntherius
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schadenersatz aus DL-Vertrag gem. Rechnung ..... 53,-

KOsten für den Mahnbescheid 36,-

Mahnkosten 10,-
AUskünfte 7,-
Inkassokosten 45,-
ANwaltsvergütung 39,-


Zinsen 1,-


Das ist die Auflistung. Wie gesagt wurde am 07.04 die Forderung die vom BID gestellt wurden in Höhe von 135,- beglichen. Darin enthalten war eigentlich die Hauptforderung sowie die Kosten die der BID hatte. Somit war die Sache aus meiner Sichet eigentlich erledigt.

Zumal der Antragsteller wieder 1&1 ist?!?

WEnn doch aber der BID die Kohle kriegt ist doch die Sache mit 1&1 erledigt, oder hab ich da was falsch verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann ist doch alles OK !!!
Du hast sogar die (nicht durchsetzbaren) Inkassogebühren von BID mitbeglichen
Inkasso UND Anwaltsgebühren (beides zusammen) sind ohnehin vor Gericht nicht ersattungsfähig
Wichtig :
Widerspruch nicht wieder zurücknehmen !
schau dazu auch mal hier
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1356230/1356230/

lg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Das war aber kompliziert gemacht !

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
id1402
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann allen nur raten, wegen solcher Briefe von Maren Feyler nicht zu
einem Anwalt zu laufen. Es sollen Menschen schon Mahnungen erhalten haben, und am selben Tag war Werbung einer anderen Kanzlei,
die auf das Sachgebiet der Abmahnung spezialisert ist, in der Post.
"Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen".
Da lachen doch die Hühner! Würde mich mal interessieren, wie die das
Honorar untereinander aufteilen.
Das sind die Anwälte, die die ganze Zunft, die absolut unentbehrlich ist,
in Verruf bringen und den Menschen aufgrund einer solch perfiden
Rechtsanwendung den Rechtsstaat vergraulen. Die Bedeutung des
Diensteides vor der Rechtsanwaltskammer ist in solchen Fällen der
unbedingten Profitgier schnell und gerne vergessen. Warum nicht
Drohbriefe an fremde Menschen verschicken, wenn sich davon nicht
schlecht leben lässt?

Wie Tausende anderer Internetbenutzer habe auch ich Bekannschaft mit
Maren Feyler gemacht. Das Vergnügen lag ganz auf meiner Seite.
Ich habe einen Inkasso-Brief bekommen, der allein schon wegen seiner
Form nicht ernst zu nehmen war, vom Inhaltlichen ganz zu schweigen.
Schäbiger Textsatz, Rechtschreibfehler, am Ende jedes zweiten Satzes
paar Ausrufezeichen und natürlich das obligatorische "Dieses Schreiben
wurde Maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig". Wenigstens hat
die werte Dame ihren Namen erwähnt.
Ich habe ein Fax abgeschickt, beim nächsten Schreiben dieser Art würde
ich Anzeige bei der Polizei erstatten. Danach habe ich nie mehr was von
Maren Feyler gehört.

Wildfremden Menschen mit Geldforderungen und Drohungen zu kommen,
ist schon nicht die feine englische Art. Ginge es nach mir, wäre so was
strafbar. Bedauerlich, dass sich dieses Geschäftsmodell rechnet. Noch
bedauerlicher ist die Auswirkung auf die Bedeutung des Rechtsstaats und
auf das Ansehen der Anwaltszunft. Kinkerlitzchen, an die solche Anwälte
keinen Gedanken verlieren. Das ist schon eine ganz andere Dimension
als die Aufforderung, bei einer Butterfahrt seinen Gewinn abzuholen.

Kennt jemand die Adresse von Maren Feyler? Vielleicht denkt sie dann
das erste mal richtig darüber nach, ob es sich gehört, unbescholtene
Bürger mit Zahlungsaufforderungen in der Größenordnung eines halben
Monatslohns zu behelligen, wenn jeder sehen kann, wo sie wohnt. Wäre
ein Fall für www.pranger.de .

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kleinermann1971
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe auch ein problem mit dieser frau.
sie hat mir jetzt eine kontopfändung und eine lohnpfändung geschickt,

ist das rechtens?

zumal ich habe nie etwas mit web.de bzw. 1&1 zu tun gehabt.

durch die ganze sache habe ich erhebliche probleme. das leben meiner familie steht auf dem spiel. ich rede von 2 erwachsenen und 3 kindern im alter von 10J, 3J und 18 Monaten.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12303.02.2010 16:11:43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Eine Kontopfändung ist kein Problem kann man gerichtlich aufheben lassen wenn kein pfändbares Vermögen vorliegt.

Falsch, die Aufhebung beschränkt sich nur auf den unpfändbaren Betrag nach ZPO.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Headi1983
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe ein selbiges Problem, an dem ich selbst Schuld trage.
Ich habe einen Handyvertrag bei Debitel abgeschlossen.
Da ich im Laufe des letzten Jahres Arbeitslos geworden bin, und bis in Hartz IV gefallen bin, hatte ich kein Geld mehr um die Rechnungen zu zahlen.
Ich habe versucht mein Problem an Debitel zu schildern, aber es ist halt egal, wenn du A-los wirst. Das ist dein eigenes Pech!
Jetzt ist es so, das mittlerweile über 800 Euro von mir gefordert werden.
Ich versuche seit Monaten wie ********, eine Aussagekräftige Auflistung zu bekommen, was für Kosten es sind.
Mir werden auch immer nur Inkassofoderungen geschickt.
Heute kam dann ein Brief von Frau Feyler.
Wie komme ich jetzt endlich an ein vernünftiges aussagekräftiges Schriftstück?
Ich möchte ja zahlen, da ich mittlerweile wieder arbeite, aber ich sehe es nicht ein Zusätzliche Kosten zu zahlen, nur weil die nicht auf meine Anfragen eingehen.
Jedesmal erhöht sich jetzt der Gesamtbetrag um mehrer 10 bis fast 100 Euro.

Wie gesagt ich möchte gerne zahlen.
Aber man bekommt ja keinen an die Strippe. wenn ja heißt es später man hätte mit keinem gesprochen.
Was kann ich jetzt tun?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen