2. Mahnung CCS Inkasso

14. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tobitubine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Mahnung CCS Inkasso

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir nen Tipp geben.

Ich habe bei Rossmann eingekauft und mit meiner EC-Karte bezahlt. Da ich die Bank gewechselt habe, wurde der Betrag nicht mehr belastet, da dieses erst zeitversetzt von Rossmann gebucht wurde. Diese Rücklastschrift habe ich nicht mitbekommen, da mit die alte Bank den Zugang gesperrt hat. Ich habe eine Rechnung von CCS Inkasso bekommen. Habe dem Schreiben widersprochen und dann, wie in einigen Foren beschrieben, die Hauptforderung und die Bankrücklastschriftkosten bezahlt. Heute hab ich dann die 2. Mahnung bekommen, in der wieder mit Gerichtlichen Schritten und Schufa gedroht wird.

Was mach ich nun am besten? Noch mal dem ganzen Widersprechen oder einfach ignorieren.

Sie verlangen Adressermittlungskosten 10,00 €, Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH 9,90 € , Geschäftgebühr 45 € und Auslagen 9€.

Hier werden Beträge aufgerufen, die echt ne Frechheit sind.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Die Adressermittlung wäre noch zu zahlen, da sind 10€ auch angemessen. Auch auf Mahngebühren (max. 2,50 pro Brief) hätte der Gläubiger noch Anspruch.

Der Rest ist erfahrungsgemäß nicht durchsetzbar.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wie zeitversetzt hat den Rossmann versucht abzubuchen? Denn hier könnte sich auch der Gläubiger bereits in Annahmeverzug befunden haben.

Deine alte Bank hat Dich nicht über die Rücklastschrift informiert? Das könnte auch ein Verstoß gegen deren Informationspflichten gewesen sein.

Wie hoch waren denn die Kosten der Rücklastschrift? Alles so um die 3.- € ist OK.

Du hast also keine Mahnung von Rossmann oder Ingenico erhalten? Eventl. liegt hier eine Obliegenheitsverletzung durch den Gläubiger vor.

Da trotz Deines Widerspruchs mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird, solltest Du eine Petition beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wegen BDSG-Verstoß (28a) einreichen.

Ein einmaliger Widerspruch reicht aus. Ignorieren würde ich das Schreiben insoweit nicht, da Teile der Nebenforderungen berechtigt erscheinen (nämlich die Kosten für die Ermittlung Deiner Adresse und etwaige Kosten für den Versand von schriftlichen Mahnungen).

Du kannst zwar Abschriften der Nachweise für die Adressermittlungskosten und den Verzugsschaden verlangen, ich würde hier aber zweckgebunden 11.- € überweisen. Dabei im Verwendungszweck angeben: "Aktenzeichen + 10 EUR Adressermittlung + 1 EUR Mahnkosten pauschal"

Den Rest ignorieren. Bei Erhalt eines Mahnbescheides würde ich vollständigen Widerspruch einlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wie zeitversetzt hat den Rossmann versucht abzubuchen? Denn hier könnte sich auch der Gläubiger bereits in Annahmeverzug befunden haben.

War auch mein Gedanke. Denn wenn man die Lastschrift Wochen verzögert, provoziert man das Problem bereits selbst und dann ist es nicht mehr abwegig, dem Gläubiger eine Schuld zuzusprechen.

Gilt dann auch für die Adressermittlung. Die war nicht notwendig, hätte man zeitnah abgebucht.

Zitat:
Deine alte Bank hat Dich nicht über die Rücklastschrift informiert? Das könnte auch ein Verstoß gegen deren Informationspflichten gewesen sein.

Glaube ich nicht. Da der Kontovertrag erloschen ist?!?

Zitat:
Da trotz Deines Widerspruchs mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird, solltest Du eine Petition beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wegen BDSG-Verstoß (28a) einreichen.

Und/oder Strafanzeige wegen Nötigung. Vodafone hat wegen pauschalisierten Drohungen ohne Widersprüche ernst zu nehmen deswegen kräftig eines über den Deckel bekommen und Gerichte befanden hier den Straftatbestand der Nötigung als gerechtfertigt.

Zitat:
Du kannst zwar Abschriften der Nachweise für die Adressermittlungskosten und den Verzugsschaden verlangen, ich würde hier aber zweckgebunden 11.- € überweisen. Dabei im Verwendungszweck angeben: "Aktenzeichen + 10 EUR Adressermittlung + 1 EUR Mahnkosten pauschal"

Auch wenn ich die Adressermittlung nicht als gerechtfertigt ansehe. Darüber zu streiten ist ggf. strategisch unklug. Denn trotz allem hat man sich um das alles zu kümmern und seinen Finanzen im Blick zu behalten. Wenn man Konten löscht und noch Abbuchungen erwartet, bespricht man das mit der Bank oder dem Gläubiger.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Deine alte Bank hat Dich nicht über die Rücklastschrift informiert? Das könnte auch ein Verstoß gegen deren Informationspflichten gewesen sein.

Glaube ich nicht. Da der Kontovertrag erloschen ist?!?


Der Teilnehmer sollte sich zunächst äußern, wann der Einkauf war, wann sein Vertrag mit der Bank endete und wann der Abbuchungsversuch unternommen worden ist.

Zitat:
Auch wenn ich die Adressermittlung nicht als gerechtfertigt ansehe. Darüber zu streiten ist ggf. strategisch unklug. Denn trotz allem hat man sich um das alles zu kümmern und seinen Finanzen im Blick zu behalten. Wenn man Konten löscht und noch Abbuchungen erwartet, bespricht man das mit der Bank oder dem Gläubiger.


Ggf. noch im Frühjahr 2017 mal eine Schufaabfrage vornehmen.

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