2 Mahnung Frist überschritten, noch zahlen?

7. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
rita7
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)
2 Mahnung Frist überschritten, noch zahlen?


Guten Morgen,

wie sieht es aus wenn jmd einen Brief vom Forderungsmanagement (2te Mahnung) bekommt, in denen eine Frist von 10 Tagen zur Zahlung des Schuldbetrages gesetzt wird. Diese Frist aber überschritten ist, wegen Auflandsaufenthalt(daher zu spät den Brief gesehen). Weiter steht dass nach der Frist von der Forderung abgesehen wird und ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

An eine 1te Mahnung kann ein Schuldner sich nicht erinnern.
Es geht um eine ursprüngliche Schuld von unter 5 Euro, die aus Vergessenheit nicht gezahlt wurde vor über einem Jahr.Nun plötzlich eine 2te Mahnung.

Ist eine eventuell 1te Mahnung per Email rechtens? (Schuldbetrag durch Internetkauf)
Kann man das gerichtliche Mahnverfahren noch umgehen wenn man die Schuld jetzt trotzdem begleicht?
Wie ist das weitere Vorgehen, warten bis der Brief vom Gericht kommt, und dann zahlen? Wie lange kann das dauern, welche Kosten können auf einen zu kommen? Wenn man trotzdem bezahlt ans Foderungsmanagement, wird der Betrag verrechnet oder zuückgebucht? Lohnt es sich beim Forderungsmanagement anzurufen und die Fristüberschreitung zu erklären(Auslandsauenthalt)?

hoffe sehr um Rat
MfG
Rita



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mahnungen sind auch durch Pupsen rechtens. Wenn sich beide Vertragspartner darüber einig sind. eMails haben lediglich die Angewohnheit, mal in einem Spam-Ordner zu verschwinden. Das heißt, es lässt sich im Ergebnis nicht sicher beweisen, dass sie zugegangen sind.

Wenn man zahlen kann, dann sollte man es immer sofort tun. Zweckgebunden. Die Schulden verschwinden ja nicht und so hat man wenigstens noch das Argument gezahlt zu haben, bevor das ans Gericht abgegeben wurde, wodurch die Gerichtsgebühren nicht gezahlt werden müssen.

"Forderungsmanagement" heißt, dass sich ein Inkassobüro meldet? Welche gebühren werden verlangt?

Solange es kein dauerhafter Auslandsaufenthalt ist mit Ummeldung, zieht dieses Argument nicht. In einem Urlaub muss man halt dafür Sorge tragen, dass jemand den briefkasten leert, der vertrauenswürdig ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Inkassobüro ?

Um was für eine Art Forderung handelt es sich ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Schulden sofort zu bezahlen, wenn man von ihnen Kenntnis hat, ist eine gut Idee.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rita7
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank schonmal,
Ja es ist ein Inkassobüro.
Zu der ursprünglichen Schuldenlast sollen vorgerichtliche Inkassogebühren gezahlt werden.

Ich zitiere " Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß 688 gegen Sie einleiten"

Die Frist ist bereits um 9 Tage überschritten.

MfG
Rita

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Inkassogebühren kann man bei größeren Händlern u.ä. ignorieren. Diese verstoßen nach Meinung einer Reihe von Gerichten gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers, denn der Gläubiger braucht keine Hilfe eines Inkassobüros zum Schreiben von Baustein-Mahnbriefchen.

Insofern:
Hauptforderung
+ Zinsen (siehe www.basiszins.de/zinsrechner)
+ Mahngebühren (1,50€ pro Brief)
+ notwendige Kosten (beispielsweise Rücklastschrift, wenn das Konto nicht gedeckt war von 5€, 10-15€ Adressauskunft bei einer geplatzten EC-Lastschrift im Einzelhandel)
direkt an den Gläubiger bezahlen und nicht ans Inkasso. Im Verwendungszweck klar machen, wofür das Geld ist. Dann ggf. einen Dreizeiler ans Inkasso "Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Weitere Schreiben bleiben unbeantwortet. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Und solange kein Schreiben eines Gerichtes kommt, die Briefe abheften und schweigen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rita7
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo

danke danke, dass hat mir jetzt sehr weiter geholfen.
Sollte man gegenüber dem Inkassobüro ein Widerspruch oder sowas noch dazu schreiben?

MfG
Rita

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Das hat mepeisen klar beschrieben:

1. Einen Dreizeiler ans Inkasso "Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Weitere Schreiben bleiben unbeantwortet. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

2. Solange kein Schreiben eines Gerichtes kommt, die Briefe abheften und schweigen.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ähnliche Vorgehensweise wie von @mepeisen wird hier empfohlen

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Zwar wird nicht geklagt aber Mental auf einige böse Briefe einstellen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rita7
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Hey,

die Forderung ist inzwischen direkt an den Gläubiger beglichen worden, hab auch den Nachweiss dafür..alles ok Gläubiger hat sich bedankt und war einverstanden mit der gezahlten Summe.

Nur noch eine Frage, reicht es den 3-Zeiler per Email zu schicken oder muss ich per Einschreiben versenden(hab sowas öfters jetzt im Forum gelesen)

MfG
Rita

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein Einschreiben hat gegenüber einer Mail den Vorteil, dass der Versand und der Erhalt mittels Sendungsverfolgung nachweisbar ist. Du kannst auch problemlos eine Mail schreiben und wenn sie auf deine Mail antworten haben sie deren Erhalt genauso bestätigt.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
rita7
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo : )

vielen Dank für eure Hilfe. Ich wollte mal berichten wie es weiter gelaufen ist.

Man hat wieder ein Schreiben vom Inkassobüro bekommen.
Dort steht dass sie gesehen haben dass der fällige Betrag an den Gläubiger überwiesen wurde, und nun werden die noch offenen Inkassogebühren gefordert.

Wie nun reagieren, doch zahlen oder ignorieren?

Gruß
Rita



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie gesagt: Einmal einen Dreizeiler hinschicken reicht. Es muss keine Brieffreundschaft stattfinden. Wenn der Dreizeiler per eMail geschickt wurde, würde ich nun ein Einschreiben hinschicken: "Wertes Inkasso. Ich dachte, ich hätte mich in meiner Mail vom XX.XX. klar ausgedrückt. Sie finden diese noch einmal im Anhang. Zum besseren Verständnis: An meiner Türe steht 'Bettel und Hausieren verboten'. Ich werde auf ihre Bettelbriefe nicht mehr weiter reagieren. Wenn Sie eine Bezahlung fordern, wenden Sie sich an ihren Vertragspartner und Auftraggeber, nicht an mich."

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