2 Raten v. 4 gezahlt, jetzt Forderung Restsumme!

26. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Lisbeth64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Raten v. 4 gezahlt, jetzt Forderung Restsumme!

Hallo liebe Leute!

Ich habe ein großes Problem. Ich bin momentan erwerbsunfähig, weil befristet, bekomme ich noch Alg2. Hatte von einem Anwalt ein Teilzahlungsangebot für eine vergessene Rechnung bekommen, sollte darin angeben, wieviel ich monatlich zahlen will. Allerdings sollte ich eine Einzugsermächtigung geben. Wollte ich nicht, teilte daher dem Anwalt mit, dass ich in 4 monatlichen Raten zahlen werde und habe auch die ersten beiden Raten gezahlt. Der Anwalt weiß auch, dass ich Alg2 bekomme. Der Betrag ist jetzt nur noch ca. 100,- €, für mich aber sehr viel Geld, das ich auch erst am 31.10. überweisen kann, bzw. die Rate von ca. 50,- €, weil dann das nächste Alg2 kommt. Die wollen es aber schon vorher.

Denn jetzt bekam ich ein Schreiben, die bisher geleisteten Zahlungen reichten zur Deckung nicht aus, ich sollte jetzt die komplette Restsumme bezahlen, sonst "weitere Maßnahmen"!

Das verstehe ich nicht. Erst bieten die mir Ratenzahlung an, ich nahm das Angebot an durch Zahlung der ersten beiden Raten und jetzt auf einmal das???

Soweit ich mich erinnere kommt ein Vetrag durch Angebot und Annahme zustande. Ist das bei Zahlungsangelegenheiten anders? Oder spielt dabei eine Rolle, dass ich durch Überweisung zahle und nicht die angebotene Einzugsermächtigung gewählt habe? Aber ist das nicht eigentlich unerheblich und erheblich ist nur, dass ich die angebotene Ratenzahlung angenommen und auch schon 2x gezahlt habe?

Bei mir ist auch nichts zu holen. Eine Schuldenberatung riet mir sogar zur Privatinsolvenz (habe durch meinen Ex noch weitere Schulden, nicht nur diese), und dass ich auf die Forderung einfach nicht reagieren soll. Ich will aber meinen Verpflichtungen nachkommen, ist ja wohl selbstverständlich. Nur geht das leider nicht so schnell, wie die es gern hätten!

Was kann ich tun? Denen schreiben, dass ich die letzten beiden Raten jetzt und im Dezember zahlen werde, weil es anders nicht geht und die sollen das akzeptieren?

Ich danke Euch herzlich für Eure Tips!

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6417x hilfreich)

Ratenzahlungsvertrag unterschrieben ?

Zahlungen erfolgten an den RA ?

Nicht tituliert ?

War ein Inkassobüro vorgeschaltet ?

Liste auch mal die Gebühren hier auf !

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lisbeth64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, das Schreiben kam von einem RA, die Forderung ist von einem Inkassobüro, Universum Inkasso. Der schrieb auch, es wurde ein rechtskräftiger Schuldtitel gegen mich erwirkt.

Das Problem ist, mein Ex hatte 2011 auf meinen Namen bei Neckermann bestellt und nicht gezahlt. Es war nur eine kleine Summe, 30,94 €, die aber bis heute auf 209,47 € angewachsen ist, weil er mir sämtliche Schreiben an mich unterschlug. Im August bekam ich zum erstenmal ein Schreiben diesbezüglich zu Gesicht, darin stand, dass ich sämtl. Mahnungen ignoriert hätte (die wissen ja nichts von dem Drama mit meinem Ex) und fiel natürlich aus allen Wolken. Beigefügt war das Schuldanerkenntnis, was ich aber nicht unterschreiben wollte. War auch gut so, sagte mir meine Schuldenberaterin.

Ich antwortete, teilte mit, dass ich selbstverständlich zahlen werde und zwar in 4 Raten á 52,50 €, anders geht es nicht wg. Alg2. Darin sind auch die anfallenden Zinsen berücksichtigt. Die erste Rate hatte ich dann auch bezahlt, dann bekam ich die angehängte Forderungsaufstellung, mehr nicht. Dann bezahlte ich die 2. Rate. Und dann kam der letzte Brief, die bisher geleisteten Zahlungen reichten zur Deckung nicht aus (- natürlich nicht, es sind ja auch Raten...) und ich sollte die noch ausstehenden 104,95 € (ohne Zinsen für November und Dezember, zahle ich nach meinem Plan, kommen die ja dazu und die 52,50 € stimmen) zahlen.

Der Schriftverkehr:

Erstes Schreiben

Schuldanerkenntnis

Forderungsaufstellung

Letzter Brief


P.S. "... gerechnet ab Briefdatum..." Nett, nicht? Der letzte Brief ist datiert auf den 12.10., abgeschickt wurde er aber erst am 15.10. (Poststempel) und kam an am 17.10.!

-- Editiert Lisbeth64 am 26.10.2012 10:10

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16204x hilfreich)

Sehr fragwürdig, wieso daraus 209€ werden.

quote:
Beigefügt war das Schuldanerkenntnis, was ich aber nicht unterschreiben wollte

Ja, das war total richtig, denn du wirst es dir von deinem Ex zurückholen.

Widerspreche der Forderung der Restsumme, zahle weiter stur die Raten. Ehe die vor Gericht sind, hast du fertig gezahlt, wenn es nur noch zwei Raten sind. Mahnbescheid einfach vollumfänglich zurückweisen, falls dieser kommt. Bei einer Klage kommst du aus der Nummer raus. Wenn der Anwalt halbwegs intelligent ist, sitzt er das aus. Vor Gericht würde er auch nur auf einen Vergleich rauskommen und kaum irgendwelchen "Profit" bekommen. Zumahl du fertig gezahlt hast sobald er klagt. Dementsprechend ist die Tendenz groß, dass eine Klage sowieso bgewiesen würde, weil es keinen weitergehenden Anspruch mehr gibt.

Wären es noch mehr Raten, ein zeitraum von zwei Jahren o.ä., die du noch zahlen müsstest, wäre das ggf. was anderes.

Ansonsten verlange eine detaillierte Forderungsaufstellung gemäß BGB. Mal um zu schauen, wie die über 200€ zustande kommen. Was davon was ist, wo Anwaltsgebühren sind usw. Die 200€ sind (vom gefühl her) zu viel. Da du schon die ratenzahlung angekündigt hast, kommst du so leicht nimmer aus der Nummer raus. Aber wie gesagt solltest du dich ggf. nun bemühen das von deinem Ex zurückzubekommen.

War da schonmal ein Gericht involviert?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lisbeth64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen!

Danke für Deine Antwort!

Unsere Beiträge haben sich anscheinend überschnitten (anscheinend wird die Zeiten zu Beginn der Beitragserstellung festgehalten).

Nun, da ich rechtlich die Schuldenmacherin bin und auch jemand bin, der seinen Verpflichtungen nachkommt, dazu gehören auch Zahlungsverpflichtungen, werde ich das selbstverständlich zahlen. Bei meinem Ex ist nichts zu holen. Nunja bei mir momentan auch nicht, stimmt schon. Aber ich will keine Schulden! Deshalb stottere ich sie ab, so schwer es auch ist.

Ich möchte nur wissen, ob durch mein Verhalten ein Vertrag zustandegekommen ist, an den sich auch der Anwalt halten muss. Sprich, mich in Ruhe meine Schuld in Raten abbezahlen lassen muss.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lisbeth64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

€thehellion

Auch Dir herzlichen Dank!

Hier sind alle Schreiben, was meinst Du jetzt dazu?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lisbeth64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Schaut mal hier:

Konkludentes Handeln führt zum Vertragsabschluss

D.h. ich werde denen ein Fax schicken und darauf hinweisen, dass ein gültiger Vertrag zustandegekommen ist und ich den Betrag auch in Raten zurückzahlen werde, und zwar Rate 3 von 4 am 31.10. und 4 von 4 am 30.11.2012.

Was meint Ihr?

-- Editiert Lisbeth64 am 26.10.2012 11:54

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16204x hilfreich)

Ja, schreibe das einfach, dann muss die Gegenseite reagieren. Und bis sie reagiert, vergeht Zeit. Wie gesagt: Dein großes Plus ist, dass du sowieso mit sturem Weiterbezahlen vollendete Tatsachen schaffst. Die Anwälte können fordern was sie wollen, einfach aus Spass Klage zu erheben bringt denen exakt nichts, wenn du in eineinhalb Monaten (oder so ähnlich) sowieso die Schuld getilgt hast.

Zur Forderungsaufstellung:
- "Mandantenmahnauslagen" von 63,20€???? Das würde ein gericht auf jeden Fall zusammenstreichen. Gerichte rechnen bei sowas Papier, Briefporto usw. Das wären dann 30 Briefe???
- "Inkassogebühren" von 30€ sind zwar wohl mit Mehrwertsteuer, sind aber zumindest nach RVG OK (25€ bei 1.0 Gebühr). Du fällst in die Kategorie "Schulder hat nie reagiert" und manche Gerichte gestehen Inkassogebühren dann zu. So ehrlich muss man sein. Einige Gerichte sprechen die Erstattungsfähigkeit ab.
- "Kontoführungsgebühren" können ersatzlos gestrichen werden.
- "Gerichtskosten Mahnbescheid" sind OK, wenn denn ein solcher gemacht wurde
- "RA-Gebühren Mahnbescheid". Eigentlich Unfug, denn Mahnbescheide können auch ohne Anwalt gemacht werden.
- "RA-Gebühren Vollstreckungsbescheid". Naja.
In der Höhe insgesamt sind die Rechtsanwaltsgebühren aber OK.

Also. Da es schon einen Vollstreckungsbescheid zu geben scheint, muss man das etwas korrigieren. Bevor es aber zur Vollstreckung kommt, hast du fertig gezahlt. Ausserdem drängst du sie in die Defensive, was die Zahlungen angeht, wenn du ihnen das oben von dir vorgeschlagene schreibst.

Unter normalen Umständen würde ich empfehlen, die Zahlung dieser horrenden Mahnauslagen, ggf. der Inkassogebühren, der Kontoführunskosten zu verweigern. Da es schon einen Vollstreckungsbescheid gibt, in dem das drin zu sein scheint, würde ich bzgl. der Höhe still halten und stur die Raten so zahlen, wie du es angekündigt hast.

Kannst du denn beweisen irgendwie, dass dein Ex derart Unfug getrieben hat? Hast du beispielsweise Strafanzeige erstattet?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6417x hilfreich)

Problem düfte sein das die Forderung inkl "Märchengebühren" tituliert wurde

Die Inkassokosten / Kontoführungsgebühren und ein gr Teil der Mahnauslagen hättest Du Dir durch Teilwiderspruch beim Mahnbescheid einsparen können

Hast Du aber nicht gemacht so das diese nicht durchsetzungsfähigen Kosten leider mittituliert wurden

Ich kann Dir nur empfehlen die Forderung unangekündigt in 2 Raten zeitnah zu überweisen und anschließen darauf achten das man Dir den entwerteten Titel retourniert

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16204x hilfreich)

Davon ab: Sobald Strafanzeige erstattet wurde und diese auch verfolgt wird (da dann dran bleiben) hast du eine deutlich bessere Handhabe gegen Gläubiger und deren Forderung.
Ist aber durchaus wichtig, dass du irgendwas an Beweisen an der Hand hast, dass dein Ex das angerichtet hat.

Denn wenn er verantwortlich ist, kannst du (evtl. mit des Anwalts Hilfe) dafür sorgen, dass per Gericht die Gläubiger gezwungen werden, deinen Ex zu verfolgen und nicht mehr dich.

Aber bitte nicht falsch verstehen, ich will dir nicht unnötig Hoffnung machen. Das heisst nicht, dass es funktioniert. Aber gib mal nicht auf. Und schreibe wie gesagt mal, was du da an der Hand hast.

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