2 Titel einund dieselbe Schuld 1 Titel bezahlt

19. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Assertor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
2 Titel einund dieselbe Schuld 1 Titel bezahlt

Hallo Gemeinde!

Also mir ist folgendes passiert:

Die Telekom hat gegen mich 1999 einen Vollstreckbaren Titel zu Recht erhalten.

Diesen konnte ich auch nach Jahren begleichen und wurde mir auch von Inkasso Unternehmer schriftlich bestätigt.
Die Konto Pfändung aufgehoben.

Aufgrund des damaligen Auszugs(1999)aus gemeinsamer Wohnung meiner jetzigen Frau, wurde auch gegen Sie ein Titel in gleicher Angelegenheit 1999 3 Monate später erwirkt.
Uns beiden wurden die Konten gesperrt.

Nachdem ich gezahlt habe und "raus" bin wird gegen sie weiter vollstreckt.

Es handelte sich damals um ein Sinus Telefon welches beim Auszug der damaligen Wohnung nicht an die Telekom zurück gegeben wurde.

Auf Nachfrage beim Inkasso Unternehmen warum denn jetzt weiter gegen meine Frau gepfändet würde wurde mir gesagt das wäre etwas anderes (anderes AZ) womöglich hätten wir 2! Telefone nicht zurückgegeben.
Das ist aber definitiv nicht richtig und auf Vermutungen des Inkasso Unternehmens wird doch kein Titel aus gefertigt. Oder?

Muss ich jetzt ein und dasselbe Sinus Telefon 2x bezahlen?
Also:1x ich und 1x meine Frau? Wir haben unterschiedlichen Konten.
Schon immer.
Was mache ich bloß, so "dicke" haben wir es auch nicht
und kommen dadurch jetzt wirklich in Finanzielle Not.

-----------------
""




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Vor so einem Titel gab es doch sicher den "Mahnbescheid" und den "Vollstreckungsbescheid. Da war Zeit sich zu wehren.

Üblicherweise steht drauf um was es geht. steht da das selbe wäre ein Nachweis doch einfach.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Assertor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Keinanwalt:Danke

Ist das so?
Wenn ja wäre das schon mal ein Ansatz.
Die Titel liegen mir nicht vor.
Meiner kann nach Auskunft des Inkasso Unternehmens vernichtet oder abgeholt werden.
Habe mich da bisher noch nicht entschlossen was und wie ich vorgehe.
Den gegen meine Frau haben wir beide nicht zu sehen bekommen ,nur Vollstreckungsbefehl/Bescheid durch GV.
Nur AZ und Vorgangsnummer sind dort ersichtlich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Deine Unterlagen zu ordnen und sortieren, sowie zu archivieren kann dir keiner nehmen.

Wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt ist es für Diskussionen zu spät, keiner muss dir irgendwas vorlegen.
Das ist jetzt deine Sache



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Assertor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Schon richtig!
Und wir haben nicht vergessen Unterlagen zu ordnen und sortieren, sowie zu archivieren.
Sonst würde ich hier nicht Schreiben.
Der vollstreckbaren Titel liegt beim Inkasso Unternehmen
alles andere ist LÜCKENLOS vorhanden.

Nur mal angenommen es wurde gegen meine Frau in gleicher Angelegenheit 3 Monate später ein Titel erwirkt so hätte der ein anderes AZ und Vorgangs-Nummer als der vor Monaten gegen mich erwirkte-denke ich.
Der Titel wäre dann ein anderer: Aber nicht wirklich!

Es war nur 1 Telefon vorhanden.Festnetz.

Aber das ist wohl noch keinem passiert.

Werde denke ich auch die Titelkopie des entsprechenden Titels beantragen.
Denn wenn das zutrifft was Du denkst müsste das doch eigentlich zur Klärung beitragen.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Üblicherweise kann man mehrere Gläubiger in einem Mahnbescheid verbuttern. Daher haben die das selbe Aktenzeichen. Auch der Grund wäre der selbe der angegeben ist.

Selbst wenn ich ohne erkennbaren Grund einen Mahnbescheid erwirke, kannst du nichts machen wenn der Vollstreckungsbescheid durch ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

überprüfe mal, ob ihr als Gesamtschuldner in Anspruch genomen werdet.

Falls nein:
Leider Pech gehabt, kein Gläubiger/Vertreter wird sich noch um die Rechtsgrundlage einer titulierten Forderung aus 1999 kümmern bzw. darüber diskutieren.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Assertor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Es kann doch nicht sein das man 2x für ein und dasselbe bezahlt.
Hier mal ein anderes Aktenzeichen, dort mal eine andere Vorgangsnummer, eventuell weiter geben an anderes Inkasso Unternehmen und schon ist nicht mehr nachvollziehbar was und wofür es sein soll!
Das wäre nicht in Ordnung sagt mir mein Rechtsverständnis!

Muss halt nachweisen das es ein und dieselbe Schuld ist.

Wir waren unter einer Adresse gemeldet. Titel wird beantragt.
Dann zieht meine Frau aus -zieht in eine andere Stadt.
Von mir wird nicht gezahlt ergo wird bei meiner Frau auch ein Titel auf die gleiche Forderung erwirkt weil wir ja dann nicht mehr zusammen waren/wohnten.
Voilà!

Auf einmal gibt es 2 Titel, für dasselbe,mit anderem AZ.
und anderem Datum.

Verstehe mich richtig.
Habe vollstes Verständnis für die Absicherung des Inkasso Unternehmens.Dazu sind sie ja auch ihrem Auftraggeber vertraglich verpflichtet.

Aber!
Das Inkasso weiß von den Zusammenhängen und dem Zustandekommen der Titel.
Nach Bezahlung sollte man dies auch so bewerten.
Jetzt einfach Unwissenheit vermitteln nach dem Motto: "Versuchen kann man es ja mal"; disqualifiziert doch den ganzen Berufsstand.
Ob da der Tatbestand des versuchten Betruges schon erfüllt ist weiß ich nicht.
Das werden andere entscheiden die mehr Ahnung mit womöglich ähnlichen Fällen haben.

Fazit:
Zur Klärung brauche ich beide Titel.
Der eine steht mir zu da die Schuld bezahlt ist.Nachweislich schriftlich bestätigt durch Inkasso selbst.

Den anderen werde ich mir als beglaubigte Kopie zukommen lassen.
Genauso werde ich mir auch die Legitimation des Inkasso Unternehmens bescheinigen lassen.
Sollte mich wundern wenn die Telekom diese Art des Vorgehens seitens des Inkasso Unternehmens befürwortet oder gar duldet.
Werde sie darüber per Eingeschrieben mit Rückschein informieren.

Bin seid dem 1995 eigentlich zufriedener Telekom Kunde.
Zahle auch immer lieb und artig meine Rechnungen.


@bummelbiene99: Danke,werde ich machen.



-----------------
""

-- Editiert Assertor am 19.01.2012 16:02

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

quote:
schon ist nicht mehr nachvollziehbar was und wofür es sein soll!


Deswegen hat man ja das Mahnverfahren erfunden. Damit Sicherheit herrscht und keiner nach 30 Jahren erst man beweisen muss warum er Geld will.

Den bezahlten Titel bekommst du und solltest du auch haben. Und den zweiten hat dein Gerichtsvollzieher

quote:
Das wäre nicht in Ordnung sagt mir mein Rechtsverständnis!

Das ist eben so wenn man sich um seine Angelegenheit erst kümmert wenn es gar nicht anders geht.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Assertor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

@Unserblich
Du denkst also:
Wenn das Mahnverfahren anders verlaufen wäre hätte es keine unterschiedliche Titel gegeben?
Falsch !
Aber danke für deine Belehrung.
Schulden werden gewollt oder ungewollt weiter immer wieder passieren.Es gibt sogar Umstände die das begünstigen.
Ich habe meine bezahlt.
Daran haben eine Menge "Leute" verdient die ohne "Schuldenmacher" gar keinen oder anderen Job hätten.
Aber Recht zu missbrauchen für den ausschließlichen persönlichen Vorteil wirst Du doch wohl nicht unterstützen wollen.
Auch für Inkassos sind Gesetze bindend.
Wo kommen wir dahin wenn wir sagen:Das war ja vor 30 Jahren das interessiert mich nicht aber gleichzeitig eben trotz der 30 Jahre unter Anwendung gültiger Rechtsprechung gepfändet wird.

Außerdem bin ich hier glaube ich im "Falschen" Forum gelandet.
Belehrungen nach Großmutters Art sind wenig zweckdienlich und hören sich irgendwie "altbacken" an.
Ich weiß ja das Inkassos gaaaanz toll sind aber das driftet in "Lobhudelei"ab was ich hier lese.
Wahrscheinlich bin ich der einzige dem so was passiert ist,
wahrscheinlich sogar der einzige der Schulden hatte.

Und zur Info:
Die haben sich bei mir erst vor 4 Monaten wieder gemeldet.
Hätten sie auch früher tun können oder?
Bis dahin war es wohl nicht wichtig.
Ich habe bezahlt!
Und ganz sicher werde ich nicht noch einmal bezahlen und meine Frau schon gar nicht.
Das war wirklich von Anfang an mein "Ding" und deswegen wird es auch nicht zweimal bezahlt.
Kann mir lebhaft vorstellen wie manche Schuldverhältnisse entstanden sind wenn man 20 Jahre wartet dann ins Konto pfändet und noch einen Titel besitzt (Reserve)für den Fall das der Schuldner die Frechheit besitzt einfach zu zahlen.
Wo kommen wir den dahin wenn das jeder machen würde?[color=red]ironie[/color]

Da fällt mir ein was meine Großmutter mir immer gesagt hat:
"Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein."

Ich glaube ich lasse jetzt lieber die Jalousie runter!

Grüße





-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

an den "Anfang" erinnerst du dich:

DU HAST NICHT BEZAHLT ! OBWOHL DAS VEREINBART WAR

quote:
Und ganz sicher werde ich nicht noch einmal bezahlen und meine Frau schon gar nicht.


Du wirst doch eh nichts haben :-) sonst werden die es einfach holen.

quote:
Daran haben eine Menge "Leute" verdient die ohne "Schuldenmacher" gar keinen oder anderen Job hätten.


Klar, bevor es die gab machte das der "GLÄUBIGER" und sein Anwalt, damit ihm so Oberschlaue nicht im sein Geld beschissen.

Oder wer soll DEINE SCHULDEN eintreiben ?

Hättest du und deine Frau mehr darauf geachtet was da jemand per Mahnverfahren eintreibt gäbe es kein Problem.

Aber jetzt auf die Alle anderen schimpfen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Assertor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe bezahlt;)

Aber vielleicht solltest Du es nochmal lesen.
Habe den Eindruck Du hast es nicht verstanden.
Oder Du willst nicht.
Dann lass es doch einfach.

Und woher willst Du wissen wer ich bin???
Möglich das ich für jemanden anders schreibe???
Könnte ja sein das Du dein Geld von mir bekommst???

Wer weiß das schon und viel wichtiger:
Wen interessiert das?

Fragen über Fragen.....

Eine noch was machst Du eigentlich im Forum und was genau ist Deine Intention?



Also mir ist folgendes passiert:

Die Telekom hat gegen mich 1999 einen Vollstreckbaren Titel zu Recht erhalten.

Diesen konnte ich auch nach Jahren begleichen und wurde mir auch von Inkasso Unternehmer schriftlich bestätigt.
Die Konto Pfändung aufgehoben.

Aufgrund des damaligen Auszugs(1999)aus gemeinsamer Wohnung meiner jetzigen Frau, wurde auch gegen Sie ein Titel in gleicher Angelegenheit 1999 3 Monate später erwirkt.
Uns beiden wurden die Konten gesperrt.

Nachdem ich gezahlt habe und "raus" bin wird gegen sie weiter vollstreckt.

Es handelte sich damals um ein Sinus Telefon welches beim Auszug der damaligen Wohnung nicht an die Telekom zurück gegeben wurde.

Auf Nachfrage beim Inkasso Unternehmen warum denn jetzt weiter gegen meine Frau gepfändet würde wurde mir gesagt das wäre etwas anderes (anderes AZ) womöglich hätten wir 2! Telefone nicht zurückgegeben.
Das ist aber definitiv nicht richtig und auf Vermutungen des Inkasso Unternehmens wird doch kein Titel aus gefertigt. Oder?

Muss ich jetzt ein und dasselbe Sinus Telefon 2x bezahlen?
Also:1x ich und 1x meine Frau? Wir haben unterschiedlichen Konten.
Schon immer.
Was mache ich bloß, so "dicke" haben wir es auch nicht
und kommen dadurch jetzt wirklich in Finanzielle Not.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12324.01.2012 13:52:19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Assertor!

Ich glaube, DU hast etwas nicht begriffen - jedermann kann sich einen Titel gegen Dich besorgen. Beispielsweise könnte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Dich erwirken und Dich zur Zahlung einer Phantasiesumme von 1000 Euro auffordern. Wenn Du nicht abwehrend reagierst, bekomme ich anschließend einen Titel und kann 30 Jahre gegen Dich vollstrecken lassen.

Lies Dir mal bitte das durch:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Zahlungsforderung,_der_Werdegang



Wenn man(wie bei Deinem ersten Titel) die Foderung komplett bezahlt hat, läßt man sich auf jeden Fall den Titel aushändigen, damit nie wieder daraus vollstreckt werden kann!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Assertor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke erst mal für den link.

1.
Es geht mir [color=green]nicht[/color] darum das ich zu Unrecht in die Vollstreckung gekommen bin!
Ersichtlich durch Überschrift dieses posts
"[color=green]2 Titel ein und dieselbe Schuld 1 Titel bezahlt[/color]"

2.
Ich wehre mich dagegen zweimal für die gleiche Sache
zur Zahlung gebeten zu werden.

3.
Wie sich das verhält wenn jemand wieder besseren Wissens
gegen mich vollstreckt ohne einen Vertrag mit mir zu haben kann ich nicht sagen?
Das ist mir noch nie passiert.
Denke aber das er einen Vertrag oder ähnliches braucht.

Nochmal:
Ich werde durch 2. Titel zur Zahlung von einer Summe herangezogen die schon getilgt ist.

Die Schuld entstand nicht durch nicht Zahlung einer damaligen offenen Telefon Rechnung!!!
Ein Telefon ist nicht zurückgegeben worden.
Hatte bevor mein Haus verkaufte alle Rechnungen bezahlt.
Mein Fehler war das ich die Mahnungen nicht richtig gelesen habe und es sich eben nicht um offene Telefonrechnung handelte sondern um Ersatz Leistung
für das nicht zurückgegebene TELEFON.
Das habe ich wie schon mehrmals erwähnt "verbockt".
Mein Fehler !
Tatsache ist das diese Schuld bezahlt wurde,wann auch immer,mit Zinsen und mir das auch bestätigt wurde.
Also ist es nicht Ordnung das nochmal zu fordern.
Einzig das und nur das ist mein Anliegen.
Dabei kommt es nicht darauf an was Inkasso weiß oder nicht weiß sondern das was sie hätte wissen müssen!Denke ich!
Aber egal; "Ist mein Ding". Dachte nur das ich eventuell hier Inspiration und Motivation finde möglicherweise sogar durch die Schilderung dieser Sache anderen Inspiration und Motivation vermitteln könnte.
Das dem nicht so ist und ich hier -mittlerweile-schon gefühlte 1000x immer dasselbe schreibe ist bezeichnend.

Es gibt ja auch noch die Möglichkeit der PM.
Sollte es jemanden interessieren bin ich gerne bereit die weitere Entwicklung kundzutun.

Danke
an die die meine Situation richtig verstanden haben ;-)
Ach, hätte ich fast vergessen!

Schönes WE allen und Kopf hoch!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Nochmal mal:

Du, deine Frau hatten die Chance gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen und dann nochmal gegen den Vollstreckungsbescheid.

Nun ist sie Sache gelaufen

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Assertor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe verstanden.
Ist auch kein Problem.
Diese spammerei ist ja wirklich schlimm.
Kann eigentlich nicht sein das ich Fehl verstanden werde.
Sooft wie ich das hier jetzt erklärt habe.Siehe Überschrift.
[color=green]2 Titel ein und dieselbe Schuld 1 Titel bezahlt[/color]

Sollte es hier jemanden Interessieren und/oder ähnliches passiert sein besteht ja auch die PM (private Nachricht) Möglichkeit.


An alle anderen:

Schönes Wochenende und Kopf hoch Brust raus alles wird gut.

Grüße

-- Editiert Assertor am 20.01.2012 12:14

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Theoretisch wäre eine Vollstreckungsabwehrklage § 767 ZPO möglich. Die Aussichten sind aber eher gering...
Die Vollstreckungsbescheide sollten ihnen ja beiden vorliegen (wurden ihnen 1999 zugestellt), da wäre natürlich schon vorher zu überprüfen ob da in beiden der gleiche Ansrpuch genannt ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12324.01.2012 13:52:19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Um welchen Betrag handelt es sich in etwa? Beim einem Vorgang aus dem Jahre 1999 würde ich es bei einer geringen Summe als Lehrgeld verbuchen.

Laß Dir auf jeden Fall beide Titel aushändigen(den 2. gibt es natürlich erst nach Bezahlung).

Sonst wird nach weiteren zehn Jahren nochmal gepfändet - verlasse Dich nicht auf


Meiner kann nach Auskunft des Inkasso Unternehmens vernichtet oder abgeholt werden

Bei komplexen Schuldengeschichten empfehle ich immer die Fragestellung im www.f-sb.de(Forum Schuldnerberatung).


-- Editiert Forentroll am 20.01.2012 13:23

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

Wie schon geschrieben kann hier wohl allein eine Vollstreckungsgegenklage helfen.

Die Vollstreckungsgegenklage wird allerdings allenfalls dann Erfolg haben, wenn du vor Gericht beweisen kannst, dass die von dir bezahlte Forderung identisch ist mit der Forderung, die jetzt gegen dein Frau geltend gemacht wird (in anderen Worten: du muss beweisen, dass es sich um eine sog. Gesamtschuld von euch beiden handelt, die auf dem gleichen Rechtsgrund beruht). Ohne Unterlagen fällt das schwer. (Wenn du außerdem bezahlt hast, bevor der Vollstreckungsbescheid gegen deine Frau erwirkt wurde, kann die Vollstreckungsabwehrklage wahrscheinlich ebenfalls keinen Erfolg haben.)

Eine Möglichkeit wäre vielleicht, die beiden Vollstreckungsbescheide nebeneinanderzuhalten und zu schauen, ob die Ansprüche nach ihrer Kurzbezeichnung ggf. dieselben sind. Wenn z.B. die dort angegeben Vertragsdaten (insb. Vertragsnummern) identisch sind, könnte dies das Gericht überzeugen, dass es sich um eine Gesamtschuld handelt. Dann müsstest du nur noch (z.B. durch Zahlungsbeleg) beweisen, dass du die Gesamtschuld beglichen hast.

PS: Das Inkasso-Unternehmen hätte korrekterweise einen Vollstreckungsbescheid gegen euch beide als Gesamtschuldner erwirken sollen. Für das Inkasso-Unternehmen ist das aber wohl ein sehr erfreuliches "Versehen".

-- Editiert Asterixx am 20.01.2012 19:51

4x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

quote:
Kann eigentlich nicht sein das ich Fehl verstanden werde.

Nein, das Problem ist eher das du nichts verstehst.

Wenn der Vollstreckungsbescheid in der Welt ist, ist es in der Regel zu spät.

Da hilft auch kein stoisches widerholen deiner Posts.


Deine Frau hätte bereits dem Mahnbescheid widersprechen müssen. Hat sie nicht. Pech.
Dann hätte sie nochmals dem Vollstreckungsbescheid widersprechen können. Hat sie auch nicht. Nochmal Pech.

Denn wenn ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig wird, ist die Forderung per Urteil berechtigt und eintreibbar, selbst wenn sie vorher unberechtigt gewesen sein sollte.



quote:
Das wäre nicht in Ordnung sagt mir mein Rechtsverständnis!

1. Es gibt einen Vollstreckungsbescheid gegen dich.
2. Es gibt einen Vollstreckungsbescheid gegen deine Frau.

1. wurde bereits eingetrieben
2. wird gerade eingetrieben


Dein Rechtsverständnis ist unerheblich, es gilt das Gesetz.
Und wenn man zwei Möglichkeiten der Gegenwehr ungenutzt verstreichen lässt ...



quote:
2 Titel einund dieselbe Schuld 1 Titel bezahlt

Dann müsste man die Vollstreckung abwehren, siehe Beitrag von Asterixx.
Das wäre die allerletzte Notbremse.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.310 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.748 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.