2 gerichtliche Mahnbescheide 1 Gläubiger

28. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
einekleinefrage123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
2 gerichtliche Mahnbescheide 1 Gläubiger

Hallo,

ich habe eine Frage zum gerichtlichen Mahnverfahren:

Nehmen wir an Person A hat bei einem Online-Shop Waren bestellt. Nun sind noch 2 Warensendungen zu begleichen.
Mittlerweile hat der Online-Shop für beide Warensendungen einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragt.

Person A erhält nun am gleichen Tag 2 Mahnbescheide von ein und demselben Gläubiger unter Angabe des gleichen Kundenkontos. In beiden Mahnbescheiden werden Verfahrenskosten (41,75 Euro) und Nebenkosten (ca. 100 Euro) aufgelistet und Person A soll diese nun begleichen.

Darf der Gläubiger die Kosten durch das Beantragen von 2 Mahnbescheiden für den Schuldner A erhöhen, oder müsste er nicht einen Bescheid beantragen für die Gesamtschuld/ das Kundenkonto von Person A?

Macht es Sinn einen Widerspruch einzulegen gegen die "doppelten" Verfahrenskosten und Nebenforderungen?

Für den Online-Shop sind tatsächlich ja nur einmal Kosten angefallen wegen Person A (Auskünfte müssen nur einmal eingeholt werden, Inkassokosten könnten bei einem Schuldner/Kundenkonto gleich bleiben und nicht zweimal anfallen, Kontoführungskosten ebenso etc.....)

Bin dankbar für Hinweise, ob der Gläubiger nicht in der Pflicht ist, die Kosten für den Schuldner nicht unnötig in die Höhe zu treiben!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Welche Nebenkosten sind denn eigentlich aufgelistet? In beiden Fälle geht es auch um das gleiche Aktenzeichen bzw. die gleiche Forderungsnummer beim Gläubiger?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

2 Bestellungen, 2 Rechnungen, 2 Mahnbescheide - was soll daran ungewöhnlich sein?! :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Anephan: Lerne bitte §254 BGB auswendig. Schreibe es bis morgen 50 mal in dein Heft. Setzen 6.

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#4
 Von 
einekleinefrage123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen: Als Nebenforderung sind jeweils Kosten für Auskünfte (10,20 Euro), Inkassokosten (45 Euro), Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit (27 Euro)und Kontoführungskosten (18 Euro) aufgeführt.

Der Gläubiger hat als Prozessbevollmächtigten eine Anwaltskanzlei beauftragt, die beide Vorgänge unter zwei verschiedenen Geschäftszeichen führt. Die Hauptforderung enthält allerdings den Verweis auf das gleiche Einkaufskonto von Person A.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kontoführung ist zu streichen. Anwaltskosten + Inkasso geht ebenfalls nicht parallel. Auskünfte wären nur einmal zu zahlen und nur, wenn du beispielsweise umgezogen bist ohne Postnachsendeauftrag und ohne dass der Gläubiger die neue Adresse kannte.

Ich würde beim ersten Mahnbescheid Teilwiderspruch einlegen, so dass nur Hauptforderung, Gerichtskosten (23€), Kosten Mahnbescheid (25€), Anwaltskosten außergerichtliche Tätigkeit (27€) übrig bleiben. Also Auskünften, Inkassokosten und Kontoführung widersprechen.
Beim zweiten dann allem bis auf die Hauptforderung widersprechen.

Soweit möglich das noch am gleichen Tag zweckgebunden überweisen und in den beiden Mahnbescheiden ggf. ergänzen "Widerspruch VB, da Schuld heute beglichen."

Dann abwarten. Die Kostendoppelung müsste von der Gegenseite erstmal begründet werden. Wer am gleichen Tag zur gleichen Person mit gleicher Verrechnungskontonummer zwei unterschiedliche Vorgänge eröffnet, der begibt sich auf dünnes Eis.

Wenn eure Nerven nicht stark genug sind, dann würdet ihr auch beim zweiten Mahnbescheid Gerichtskosten, Kosten MB und Kosten außergerichtliche Tätigkeit anerkennen.

Wer einfach die Ruhe will, zahlt alles.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 29.04.2013 12:51

-- Editiert mepeisen am 29.04.2013 12:51

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#6
 Von 
einekleinefrage123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen: Herzlichen Dank!


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