22 Jahre alte Forderung

13. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Palau123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
22 Jahre alte Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor ca. 2 Monaten Post von Creditreform erhalten, welche dort eine Forderung geltend macht, die 22 Jahre alt ist. Gläubiger sind Verkehrsbetriebe. Angeblich wurde mir der Vollstreckungsbescheid v. 16.12.1994 zugestellt. Bis heute habe ich diesen Titel nicht erhalten, obwohl mein Name als Empfänger in dem Vollstreckungsbescheid steht. Ich aber nicht unterschrieben habe, dass dieser an mich ausgehändigt wurde. Ich bin mir auch keiner Schuld bewusst, dass ich jemals ohne gültige Fahrkarte gefahren bin, auch wenn das Datum sehr weit zurückliegt. Meine mehrmaligen Widersprüche wurden immer abgelehnt und jetzt wurde die Vollstreckung angekündigt. Wie kann ich mich in diesem Fall verhalten bzw. wehren?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn bereits ein Titel besteht, dann ist alles zu spät. Der Titel besteht für 30 Jahre, er ist also noch nicht verjährt und es kann somit vollstreckt werden. Deine Unterschrift ist nicht nötig.

-- Editiert von micbu am 13.09.2016 15:05

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119384 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Palau123):
Ich aber nicht unterschrieben habe, dass dieser an mich ausgehändigt wurde.

Wer hat das denn unterschrieben?



Zitat (von Palau123):
Bis heute habe ich diesen Titel nicht erhalten,

Dan würde ich dem Inkasso mal schreiben, man möge doch mal zusenden: die Originalvollmacht, den Titel und die Pflichtinformationen nach § 11a RDG




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119384 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Der Titel besteht für 30 Jahre, er ist also noch nicht verjährt und es kann somit vollstreckt werden

Da lässt sich immer noch die Verwirkung prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wichtige Frage: Hast du den Titel schon mal gesehen? In Kopie ausgehändigt bekommen? Wie lange ist das her?
Stimmt denn die Adresse, sprich: Du hast damals wirklich dort gewohnt, wo der Titel zugestellt worden sein soll?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Palau123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Originaltitel noch nie gesehen. Habe den Titel erst jetzt von der Creditreform angefordert und erhalten. Ich bin während diesen Zeitraums umgezogen. Lt. Zustellungsurkunde soll ich den Titel aber selbst entgegen genommen haben. Das stimmt aber nicht. Eine Unterschrift befindet sich weder auf dem Titel noch auf der Zustellungsurkunde.

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#6
 Von 
Palau123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für eure Antworten. Werde mich nochmal anwaltlich beraten lassen.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die Zustellungsurkunde hast du bereits in Kopie gesehen oder sind das alles Behauptungen des Inkassos?

Grundsätzlich ist es so, dass bei einer fehlerhaften Zustellung die Frist für deinen Einspruch noch nicht begonnen hat. Man kann dann einen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und danach ggf. Einrede der Verjährung erheben. Dass du aber den Titel wirklich nie entgegen genommen hast, dafür bist du beweispflichtig.
Ich würde parallel eine Aktenkopie beim ausstellenden Mahngericht anfordern. Auch eine Kopie der Zustellungsurkunde.

Auch schon einmal vorab eine Meldeauskunft beim Amt einholen, denn am Ende kann die als Beweis dienen, wann man wo genau gewohnt hat.

Mit den Akten dann direkt an dem Tag, wo du sie bekommst und wenn du einen beweis findest für die falsche Zustellung, zum Anwalt.

Signatur:

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#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Ich habe den Originaltitel noch nie gesehen. Habe den Titel erst jetzt von der Creditreform angefordert und erhalten.


Die Zeit läuft. Du hast für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Beschreibung nach Beitrag #7) nur 14 Tage Zeit.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16457 Beiträge, 9279x hilfreich)

Um welche Summe geht es eigentlich?
Man muss bedenken, dass das Procedere #7 (Prüfung der wirksamen Zustellung, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, Prüfung auf Verjährung) wahrscheinlich anwaltliche Hilfe benötigt. Und auf den Anwaltskosten wird man wahrscheinlich sitzen bleiben.
Nicht dass die Anwaltskosten nachher höher sind als das was im Vollstreckungsbescheid gefordert wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Und auf den Anwaltskosten wird man wahrscheinlich sitzen bleiben.

Nicht, wenn man erfolgreich ist damit.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16457 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Nicht, wenn man erfolgreich ist damit.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn eine Anwaltskostenerstattung erfolgen?
Angenommen Palau123 geht zu einem Anwalt. Der Anwalt kommt zum Ergebnis, dass die damalige Zustellung nicht korrekt war und beruft sich auf Verjährung. Die Inkassobude gibt auf. Weshalb sollte die Inkassobude die Anwaltskosten von Palau123 übernehmen müssen?

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

ich ging natürlich davon aus, dass es übers Gericht läuft (Antrag Wiedereinsetzung in vorherigen Stand)

Signatur:

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#13
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

deleted.

-- Editiert von Xipolis am 15.09.2016 01:02

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#14
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Nicht, wenn man erfolgreich ist damit.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn eine Anwaltskostenerstattung erfolgen?
Angenommen Palau123 geht zu einem Anwalt. Der Anwalt kommt zum Ergebnis, dass die damalige Zustellung nicht korrekt war und beruft sich auf Verjährung. Die Inkassobude gibt auf. Weshalb sollte die Inkassobude die Anwaltskosten von Palau123 übernehmen müssen?



Weil in Deiner Version immer noch der rechtskräftige Titel besteht und nach Ablauf der Notfrist der Gläubiger wieder neue Bemühungen starten kann.

Der Rechtsanwalt müsste also beim Mahngericht Einspruch einlegen und die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Letzteres müsste damit begründet und nachgewiesen werden, dass die Zustellung des Vollstreckungsbescheids nicht korrekt erfolgt ist.

Ggf. müssten noch Maßnahmen getroffen werden um die Vollstreckung einstweilig abzuwenden.

Wenn das Mahngericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes folgt, wird die Rechtskraft aufgehoben und das Verfahren an das Streitgericht abgegeben. Dort ist dann sofort in der Klageerwiderung Einrede der Verjährung zu erheben. Dieses trifft dann auch eine Kostenentscheidung.

Falls der Gläubiger in dem Moment aufgibt, ist unbedingt zu beantragen, dass dieser im Falle eines Verzichtes entsprechend verurteilt wird. Bei einer Klagerücknahme muss unbedingt der Antrag auf Kostenfestsetzung gestellt werden. Man bekommt halt vor Gericht nur das, was man ausdrücklich verlangt hat.

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