2~3 Fragen zum Mahnverfahren

20. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)
2~3 Fragen zum Mahnverfahren

Ich versuche mich gerade an meinem ersten online-Mahnantrag und hätte dazu 2 Fragen.

1: Wenn man im Antrag den Haken bei "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens" nicht setzt, kann man im Falle des Widerspruchs doch trotzdem noch Klage erheben oder ?

2: Kann man als Privatperson zusätzlich zu Portokosten noch weitere Kosten geltend machen. Papier und Druckertinte ist ja schließlich nicht umsonst und es wurde auch Zeit investiert. Gibt es da Pauschalbeträge, wie 5€ pro Schreiben o.ä ?

Birgt das Mahnverfahren noch irgendwelche Nachteile, oder steht man, wenn der Gegner widerspricht, wieder da, wo man vorher stand ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Ja, kann man.

2) allerhöchstens 2,50€ pro Schreiben. Im Regelfall eher so 1,50€ oder 2€. Wobei 20 Briefe auch nicht zielführend sind, also ein gesundes Maß sollte man walten lassen. Die Zeit selbst ist nicht erstattungsfähig.

3) Außer dass es kostet und für den Fall, dass der Gegner kein Geld hat, man unnötig Geld investiert (obwohl man gewinnen würde) bringt es keine Nachteile.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Sabinchen132
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 83x hilfreich)

Zu 2.

Außergerichtlich gehen, wie mepeisen schon geschrieben hat, 2,50 EUR.

Wenn es jedoch schon im streitigen Verfahren ist, kann man nachher einen Kostenfestsetzungsantrag stellen. Da kommen dann als "Nicht" Anwalt die tatsächlichen Kosten rein die, im Falle eines Sieges, dann die gegnerische Seite zahlt. Egal was du vorher im Mahnbescheid angegeben hast.
Pauschal sagt man die genauen Portokosten, sowie Papier/Druck/Kopie so 0,50 EUR pro Seite. Aber da gibt es eine Höchstgrenze, glaube 50 Kopien. Ab dann wirds weniger. Muss man aber wie gesagt alles nachweisen.

Zusätzlich gehen sachen wie die EMA Anfrage und beim Mahnbescheid ca. 5 EUR kosten. Höheres führt zu einer Monierung.

Aber sollte ein Widerspruch kommen, müssen alle Kosten aufgedeckt werden. Daher exakte Summen angeben und nichts draufschlagen. Schreibkosten für einem selber werden nicht erstattet.

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"Meine Beiträge sind ausschließlich eigene Meinungen."

-- Editiert altaso am 24.11.2013 18:41

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#3
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)

Ich hänge mich einmal dran, da ich vor zwei Wochen zum ersten Mal in meinem Leben einen Mahnbescheid beantragt habe.

1) Bekomme ich vom Mahngericht eine Information, wann der Bescheid rausgeschickt wurde?
2) Wie lange dauert so eine Bearbeitung eigentlich normalerweise?

Gruß

Connlon

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Im Regelfall ja (so war es bei mir). Du musst ja schließlich auch die Möglichkeit haben zu wissen, wann die Frist des Schuldners abläuft, zu widersprechen und schließlich musst du ja auch das Aktenzeichen kennen. Im Zweifel fragt man nach.

2) Je nach Mahngericht im Regelfall so eine Woche, auch mal zwei. Das ist so ein Erfahrungswert.

Im Endeffekt kann man nach 2-3 Wochen, nachdem man das Aktenzeichen erhalten hatte, einmal nachfragen und ist die Widerspruchsfrist des Schuldners abgelaufen, den VB beantragen.

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