28 Jahre alter Titel

13. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
wobo46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
28 Jahre alter Titel

Ich hatte vor 25-30 Jahren eine recht chaotische Zeit und daher bin ich damals nicht sehr umsichtig mit Schulden umgegangen. Das legte sich und ich lebe seit fast 20 Jahren in normalen geordneten Verhältnissen.

Vor einer Woche bekam ich einen Brief eines Inkassobüros, in dem eine Schuld von 2.800 Euro angemahnt wird. Auf meine telefonische Anfrage wurde mir erklärt, dass es sich um einen Titel aus 1978 handele und sie mir gerne die Unterlagen zuschicken würden. Das klingt schon mal seriös!

Kurz gesagt, der Titel besteht zu Recht, es handelte sich damals um ein nicht ausgeglichenes Konto von 1600 DM. Da es ein Titel ist, ist auch keine Verjährung vorhanden.

Meine Frage: Das Inkassobüro schreibt, sie erwarten meinen Zahlungsvorschlag bzw. eine "eventuelle vergleichsweise Regelung". Allerdings hat sich der Gläubiger in all den 28 Jahren nie bei mir gemeldet, weder selbst noch über ein Inkassounternehmen. Ich habe auch seit über 20 Jahren einen festen Wohnsitz und ein geregeltes Einkommen. Im Übrigen ist dieser Titel auch nicht in der Schufa aufgeführt, da ich ansonsten in der Zwischenzeit kaum eine Kreditkarte oder Handy oder sowas bekommen hätte.

Kann ich diese lange "Schweigezeit" zu meinen Gunsten geltend machen? Meines Erachtens hat der Gläubiger durch sein Schweigen mit zu diesem immensen Anwachsen des Schuldbetrages von 1600 DM auf 2800 Euro beigetragen. Was wäre in Anbetracht dieser Sachlage ein annehmbarer Vergleich?

wobo

-- Editiert von wobo46 am 13.03.2006 03:53:29

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27 Antworten
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#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

nein, Sie können hier nichts machen. Sie hätten ja jederzeit zahlen können, da Ihnen der Titel ja bekannt ist und war. Da Sie lieber nix getan haben, obwohl Sie ja geregeltes Einkommen haben, müssen Sie nun den entstandenen Zin sschaden eben mit bezahlen. Immerhin haben SIe 28 Jahre lang davon profitiert, dass Sie das Geld hatten und Ihr Gläubiger nicht.

Beste Grüße, tompetti

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MrLustig
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Das ist ja auch der Sinn und Zweck des Titels.

Wenn ich Geld aufs Sparbuch lege und mich nach 30 Jahren über die Summe freue ist doch auch toll.

Wenn dann die Bank sagen würde. Aber Herr ..., sie waren so lange nicht mehr da, dass Geld haben wir für unsern Urlaub verwendet........

Eine vernünftige Geldanlage brint alle 10 Jahre eine Verdopplung

800€ -> 1600€ -> 3200€ -> ca 6000€ nach 28 Jahre.
Sehe dass mal aus dieser Sicht.

Mach das vorsichtige Angebot 2000€ sofort zu zahlen und alles ist dann vorbei.
Das ist fair und wird auch sofort akzeptiert.


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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn sie 20 jahre nichts von der sache gehört haben könnte der anspruch verwirkt sein. informieren sie sich am besten über google schon einmal rudimentär und überlegen sie sich ob sie einen anwalt aufsuchen wollen.

zinsen die vor 2003 entstanden sind, sind auf jeden fall verjährt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wobo46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Nun, dass ich in den vielen jahren nicht gezahlt habe, obwohl ich das gekonnt hätte, lag ganz einfach daran, dass ich in der angesprochenen chaotischen Zeit eine Menge solcher Schulden gemacht habe und dann irgendwann den Überblick verloren habe.

Als nach geraumer Zeit keine Zahlungsbefehle und Titel mehr kamen - ich also den eindruck hatte, ich hätte alle Verpflichtungen aufgearbeitet - habe ich einen Besuch bei der Schufa und beim Gericht gemacht und eine umfassende Auskunft eingeholt. Dieser Titel war nicht gelistet!

Daher ist er mir bei der Abarbeitung meiner Schulden entgangen. Das zur Begründung, dass ich nicht wilentlich sondern aus Unkenntnis gehandelt habe.

@luDa:
Dass der Anspruch verwirkt ist, denke ich nciht, da ein gültiger Titel erst nach 30 Jahren erlischt. Aber das mit den Zinsen klingt interessant, da diese ja den Hauptteil der Summe ausmachen. Gibt es dazu irgendwelche Quellen?

Ich denke, es bringt nichts, dem eigentlich seriös und hilfsbereit agierenden Inkassobüro aggressiv entgegen zu treten, ohne 100%ig sicher zu sein.

die haben sogar unverlangt mit der Kopie des Titels auch eine Kopie ihrer Bevollmächtigung durch den Auftraggeber mitgeschickt.

wobo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MrLustig
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Also ich würde 1500€ cash in die Hosentasche stecken, persönlich! hinfahren, 1000€ cash auf den Tisch legen und den Titel im Original mitnehmen.

Nach 28 Jahren klappt das.

Wichtig! Nehm den Originaltitel mit.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MrLustig
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Es bringt Dir persönlich nichts, jetzt in Pfennigpfuchserei alte Missetaten nächtelang auszurechnen.

Glaub mir, Du hast jetzt Dein Leben in Griff. Und wenn diese schnelle Lösung klappt, dann wirst Du erleichtert und auf Dich selbst stolz nach Hause fahren.

Deine Persönlichkeit wird gewinnen, und das ist mehr Wert als altes Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

1 Zeugen mit nehmen - für alle fälle

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wobo46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke erstmal für die Ratschläge. Hinfahren ist wegen der Entfernung nicht drin.

Natürlich ist der Ausgleich der Forderung mein primäres Ziel, sie ist schließlich im Grunde berechtigt. Nur sehe ich in der Art, 28 Jahre nichts zu unternehmen und dann mit einem durch die Zinsen aufgeblähten Betrag anzukommen, auch eine zumindest moralische Mitschuld des Gläubigers an der Höhe der Summe, der ich im Rahmen der Möglichkeiten begegnen möchte.

Von daher würde mich die rechtliche Grundlage der Behauptung von luDa (Zinsen vor 2003 verjährt) schon interessieren.

Insgesamt sehe ich auch bei 1000-1200 Euro eine Vergleichsbasis.

wobo

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

das Inkassobüro ist also jetzt der besitzer des titels ?

Vermutlich hat das IB den Titel für einen Appel und ein Ei gekauft - lässt ja auch zwischen den Zeilen durchblicken das " verhandelt " werden " kann

Nochmal blauäugig nachgefragt : Es ist tatsächlich tituliert !!??
Es ging ja um 1600 dm - selbst eine bank gibt da doch nicht so schnell auf (schulterzuck)

(vollstreckungsmaßnahmen - lohnpfändung EV usw hätten doch kommen müssen )

Erst mal Abtretungsurkunde vom IB verlangen ( § 410 BGB )

gruß
thehellion

-- Editiert von thehellion am 13.03.2006 22:23:10

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Enn ein Titel vorliegt würde ich das mit der Abtretungsurkunde lieber lassen. Die bringt sonst evtl. der Gerichtsvollzieher vorbei.

Zinsen verjäheren nach 195 BGB. Also nach 3 Jahren beginnend mit dem 31.12. des Entstehungsjahres. Demzufolge sind die Zinsen bis 2002 spätestens am 01.01.2006 verjährt. Außer es wurden regelmäßige Vollstreckungshandlungen vorgenommen oder ein sonstiger Neubeginn nach 212 BGB verursacht.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wobo46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

So, ich habe jetzt nochmal ein Telefonat mit dem Inkassobüro geführt, in dem mir bestätigt wurde, dass es in der gesamten Zeit nur eine Maßnahme gegeben hat, und zwar 1984. Das Schriftstück wurde mir zugefaxt.

Also stellt sich die Sache so dar:

1. Auflösung des Kontos mit einer Restschuld von 1600 DM in 1978.

2. Mahnbescheid am 26.10.1978

3. Abtretung des Anspruches von der Bank an Hermes 1984

4. Erfolglose Vollstreckungsmaßnahme im August 1984 (Pfändungsversuch bei einem ehemaligen Arbeitgeber)

Seit dieser Zeit keinerlei Maßnahmen mehr. Am 01.03.2006 wurde die Forderung von der Hermes an die Bürgel GmbH in Hamburg abgetreten, die mich nun kontaktiert hat.

Wenn ich also die Zinsen von 1.1.2003 bis heute rechne und das Ganze in Euro umrechne, komme ich auf einen Betrag in der Größenordnung von etwa 1300 Euro inkl. Kosten.

Das werde ich der Bürgel GmbH als Vergleich anbieten und sehen, was dabei herauskommt - dann kann ich den Betrag wenigstens begründen und nachvollziehbar machen.

Vielen Dank nochmal an alle.

wobo

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

fang doch erst mal tiefer an 700 bis 800 z.b
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MrLustig
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

1300 ist das was sie einklagen könnten.

Gekauft haben sie den Titel im Sammelpaket für 1,50 (übertrieben).

Mach den Vorschlag 500 sofort, oder 10 € monatlich.
Geb Ihnen Bedenkzeit mit dem Hinweis der Zinsverjährung.
Sofortige anderslautenden Vorschläge erbittest Du Dir Bedenkzeit.

Dann drüber schlafen und erneute Kontaktaufnahme abwarten oder besser noch nochmal anrufen und den gleichen Vorschlag unterbreiten.

Ja, nerv sie mit Dein Angebot. Aber immer höflich bleiben und bring Blumen im Gespräch rüber. Aber hartnäckig nett nervend sein. Bei höheren Forderungen zwar guten Willen erkennbar rüberbringen aber die finanzielle Situation überfordert Dich.

Die wollen auch schnelle Gewinne realiseren.
Und bei sofortiger Zahlung von 500 ohne viel Arbeit haben sie einen geschäftlichen Erfolg zu verbuchen.



Sobald ein Angebot zu Deiner Zufriedenheit kommt, festzurren und realisieren.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Also die Forderung ist 30 Jahre vollstreckbar.

"moralische Mitschuld"? Dem kann ich nicht zustimmen, denn wenn die Forderung zu recht besteht, ist es nicht Aufgabe des Gläubigers, Sie an Ihre Schulden zu erinnern.

Heißt, er ist nicht verpflichtet, Sie ständig darauf hinzuweisen.

Zinsen verjärehn nach - ich glaube - 2 Jahren, d.h., alles was davor an Zinsen aufgelaufen ist, ist verjährt.

Ansonsten ist der Weg vom @MrLustig der wohl effektivste

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wobo46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe "moralisch" geschrieben, da es zu einem guten (nicht rechtlich verpflichteten) Geschäftsgebahren gehört, die Kosten eines solchen Vorgangs nicht unnötig aufzublähen - es sei denn, man will sich an solchem finanziellen Kleinvieh mästen und hofft, dass der Schuldner nicht von selbst innerhalb der Zeit auf die Idee kommt, etwas zu zahlen.

Und zwischen "nicht verpflichtet, ständig darauf hinzuweisen" und einem 22 Jahre langen Schweigen sehe ich schon einen erheblichen Unterschied. Außerdem entgehen dem Gläubiger dadurch fast 90% der Zinsen.

Auch ich sehe in der Vorgehensweise von MrLustig die beste Mischung von Zahlungswilligkeit und Verlangen, so niedrig wie möglich wegzukommen.

wobo

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

sie haben also nciht wie empfohlen mal einen blick bei google riskiert. meiner meinung nach müssen sie keinen cent zahlen und sollten das auch nicht tun.

http://www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeber/faq/verwirkung.htm

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@luda: sorry, immer wieder übersehe ich die Links. Ich habe den Hinweis erst jetzt gesichtet.

Heißt, ich nehme alles vorherige zurück und kann wobo46 nur raten, sich daran zu halten.

Ich muß gestehen, dass mir diese Möglichkeit des Vorgehens vollkommen neu ist, aber man lernt ja nie aus.

Danke @LuDa, für diesen doch sehr hilfreichen Hinweis.



-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
MrLustig
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Sehr interressanter Link.

Irgendwie habe ich langsam das Gefühl, das nicht Gesetze das Recht (bei Verträgen usw) massgebend bestimmen, sondern das tatsächliche Handeln.

Verjährungsfristen haben ja im eigentlichen Sinne nur das eine Ziel Rechtsfrieden zu schaffen.

Das heisst nach 30 Jahren könnte er unbegründet sagen, zu spät Ende aus.
Bis dahin sind tatsächliches Verhalten usw. die massgebende Entscheidung. Und es gibt wesentlich mehr als Verjährung.

Fazit:

Ein super Forum mit tollen Leuten.

Mein Wortschatz hat sich auch erweitert:
konkludent, abdingen, obsiegen.
Es sind Worte die das tatsächliche Verhalten in den Vordergrund setzen.

Und das ist gut so. Das kommt zum Grundwert - Was Du nicht willst was man Dir tut, dass füge keinem Anderen zu-

Und ich wünsche wobo viel Erfolg. Er kam mir sehr symphatisch rüber.

4x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
MrLustig
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Noch ein Tip.

Gehe mal zum Schuldnerberater. Vieleicht schreibt er einen Schlussstrich Brief.
Dort arbeiten sehr tolle Leute.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wobo46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Sorry, luDa, es sah so aus, als ob ich hier bereits erschöpfende Hilfestellung bekam. Daher habe ich mich garnicht so sehr in Google gestürzt - wobei die Vielzahl der Treffer in Google natürlich auch abschreckend war, gebe ich zu.

Der genannte Link ist natürlich ein Volltreffer. In meinem Fall treffen alle Kriterien zu, so dass ich den Anspruch des Inkasso-Büros sehr freundlich aber bestimmt mit Hinweis auf die im Link angegebenen Begründungen der beiden Gerichtsentscheide ablehnen werde.

Danke nochmal für den Link.

wobo

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

respekt luda !!
nur so liese sich auch erklären warum das IB im vorfeld verhandlungsbereitschaft signalisiert hat ;)

gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

8 jahre waren wohl sehr schuldnerfreundliche entscheidungen. bei ihnen geht es ja ber um 21 jahre, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sie dort auf allzuviele probleme stoßen.

da tituliert ist müssten sie allerdings ggfs. vollstreckungsabwehrklage erheben. die chancen stehen in meinen augen aber gar nicht mal so schlecht, dass das inkassobüro bereits aussergerichtlich enlenkt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
MrLustig
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Dann also doch ein Weg zum Anwalt (Zeitaufwand) Hin und her mit Unsicherheit, schlaflose Nächte wegen Grübeln. Schlechte Laune, bis hin zu Potenzprob.

Ich würde mit dem jetzigen Wissen mit 100€ anfangen und einen langen Rechtsstreit in Aussicht stellen.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wobo46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Nun mal ein Update:

Ich habe nach dem wertvollen Hinweis auf die Verwirkung einen entsprechenden sehr freundlichen Brief an das Inkassobüro geschrieben, in dem ich auf die Verwirkung hinwies und gleich die beiden Entscheidungen aus dem genannten Link anführte. Leider war das Inkassobüro damit nicht zufrieden und antwortete mir heute, dass eine Verwirkung nicht gegeben sei, da (Zitat)

"kein Umstandsmoment nach §242 BGB vorliegt. Sie erhielten von uns und von unserem Auftraggeber zu keinem Zeitpunkt eine Mitteilung, dass die Forderung erledigt sei. Wir erhielten von unserem Auftraggeber keine Mitteilung über einen Widerspruch gegen die Forderung."

Aber - meine laienhafte Interpretation des zur Verwirkung Gelesenen - ist nicht gerade diese hiermit bestätigte Untätigkeit des Gäubigers eines der wichtigen Merkmale der Verwirkung?

Ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, einen Anwalt zu nehmen oder sollte ich nochmals schriftlich auf diesen Umstand der Nichttätigkeit hinweisen, der ja - laut LG Trier - das maßgebliche Kriterium ist:
"Wegen des eingetretenen Zeitablaufes von acht Jahren und der Untätigkeit der Bank während des gesamten Zeitraumes ist das Landgericht Trier zu der Auffassung gelangt, dass der Anspruch der Kreditbank verwirkt ist."

wobo

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

das sehen sie richtig:

'der verstoß gegen treu und glauben liegt in der illoyalen verspätung der rechtsausübung (NJW 1984, 1684)'

einen anwalt benötigen sie noch nicht, der gang wäre erst angebracht wenn man die forderung zwangsweise durch gerichtsvollzieher oder pfändung versucht zu realisieren.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wobo46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für den Hinweis. Ich werde also nochmals einen freundlichen Brief schreiben, in dem ich darauf hinweise, dass gerade das, was sie als Grund für eine Ablehnung der Verwirkung sehen, der einschlägige Grund **für** die Verwirkung ist.

Da meine Finanzlagte sehr angespannt ist (Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Krebserkrankung), wäre mir eine Erfüllung der Gesamtforderung noch zu meinen Lebzeiten vermutlich sowieso nicht möglich. Das aber nur nebenbei, da es ja keine rechtliche Auswirkung hat.


-- Editiert von wobo46 am 04.04.2006 17:45:20

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Klasse Leistung nochmal Luda
Deine Tipps sind echt Gold wert
gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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