2.Brief von Inkasso mit Ratenplanvorschlag

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)
2.Brief von Inkasso mit Ratenplanvorschlag

Hallo!
Bin durch viel Unglück nicht nur in Hartz 4 gerutscht sondern eben auch in Schulden und hab ein Schreiben vom Inkassobüro bekommen.
Die Forderung stimmt habe vorher dem Gläubiger meine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt wie von Schuldnerberatung vorgeschlagen.
Nun hab ich dem Inkassounternehmen meine finanzielle Lage vorgelegt.
Die schlagen mir nun Ratenzahlung vor.
Die kann ich aber auch kaum zahlen.
Wovon auch?
Ich hab ihnen mitgeteilt, dass ich erst am 3.Juli einen Termin bei der Schuldnerberatung habe, soll aber bereits am 1.Juli eine Rate zahlen.
Was soll ich tun?
Wie soll ich mich verhalten?
Wenn ich auch dass nicht aufbringen kann was droht mir?

Ich habe noch weitere Schulden,mir drohen auch Schulden vom gemeinsamen Haus dass mir und Exmann gehört,Trennungsversteigerung läuft,aber das Haus hat noch mehr Schulden als es wert ist.

Ich würde evt.in Privatinsolvenz gehen aber dass geht eben erst wenn ich weiss wieviel Schulden ich evt.vom Haus bekomme.
Noch zahlt Exmann die Raten.
Bank sagte mir(hab nichts schriftliches) dass sie immer das Geld von dem holen werden der Geld hat.
Mir wird dass wahrscheinlich in naher oder auch ferner Zukunft nicht passieren.
Deshalb meine Frage:
In Insolvenz gehen,obwohl neue Schulden drohen, weil die neuen Schulden wären ja so dass ich sie ohnehin nicht zahlen könnte.
Oder aber abwarten.
Aber mir rennt die Zeit davon.
Ich bitte um Rat.
Vor allem wegen dem Inkassodienst

Vielen herzlichen Dank

Ich bin gewillt zu zahlen kann aber nicht.

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1343x hilfreich)

Der Inkassodienst kann allenfalls höflich bitten dass Sie
eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.
Drohungen und Einschüchterungen können Sie vergessen.
Antworten Sie auf nichts mehr.
Sie bekommen Hartz IV, und sind damit unpfändbar.
Nur einer Einladung des Gerichtsvollziehers müssen Sie
nachkommen.Geben Sie die eidesstattliche Versicherung ab, und gut ist.
Und- nehmen Sie schon jetzt Kontakt zu einem Schuldnerberater auf. Am besten bei der Verbraucherzentrale,der Caritas oder einer sonstigen
öffentlichen/sozialen Einrichtung.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

ich dazu folgendes hinzufügen:
Ich war bereits bei der Schuldnerberatung bevor das Schreiben des Inkassobüros kam.
Weil ich ahnte es könne sowas kommen.
Und deshalb hab ich mich bereits beraten lassen,mir wurde damals geraten Gläubiger mitteilen dass ich zahlungsunfähig bin.
Nun kann ich bezüglich des Inkassoschreibens aber erst wieder am 3.Juli hin und soll bereits am 1.Juli die Rate zahlen.

Ich soll also nicht zahlen?

Ich habe das Inkassounternehmen ja auch bereits darauf hingewiesen dass ich unpfändbar bin

reicht dass aus.

Ich danke allen die hier keine Vorurteile wegen Schulden und dergleichen haben
ich für meinen Teil kann damit nicht leben,ich würde wenn ich könnte sofort zahlen

es wär ein Wille da aber kein Weg

man rutscht schneller ab als man denkt und kommt dann nicht mehr raus



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

quote:
Die Forderung stimmt habe vorher dem Gläubiger meine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt wie von Schuldnerberatung vorgeschlagen.
Nun hab ich dem Inkassounternehmen meine finanzielle Lage vorgelegt.

An diesem Punkt ist das Einschalten eines Inkassobüros bereits grober Unfug. Wenn dem Gläubiger bereits die Zahlungsunfähigkeit bekannt ist, sidn Inkassokosten nicht erstattungsfähig.

Voraussetzung für die Privatinsolvenz ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch. Diesen wird die Schuldnerberatung unternehmen.

Ich würde an diesem Punkt ein Schreiben vorschlagen. Inhalt in etwa:
quote:
Hallo.
Ich hatte dem Gläubiger XYZ bereits meine Zahlungsunfähigkeit offen gelegt. Aus diesem Grund widerspreche ich sowohl der Einschaltung eines Inkassobüros als auch den weiteren Kosten ausdrücklich. Die vorgeschlagene Ratenzahlung ist sowieso nicht leistbar. Ich beziehe Hartz4 und es kann auch in naher Zukunft nichts gepfändet werden.
Ansonsten verweise ich Sie auf die Schuldnerberatung. Sie möchten mich bitte icht mehr direkt anschreiben. Einstweilen möchten Sie weitere Maßnahmen aussetzen.


Sprich: Lass das die Schuldnerberatung machen. Du tust im Moment alles, was du kannst. Du solltest selbst nicht mehr mit den Gläubigern verhandeln und immer darauf verweisen, dass du bei einer Schuldnerberatung bist, dass nichts gepfändet werden kann und dass du damit rechnest, in die Insolvenz zu gehen. Ob es so kommt, sei dahin gestellt, aber für den Moment ist nichts anderes zu tun.
Die Terminsetzung einfach ignorieren. Sobald ein weiterer Gläubiger kommt, ebenso verfahren.

Dann wird man am Ende sehen, was die Schuldnerberatung sagt. Wichtig: Halte deine Unterlagen zusammen. Behalte den Überblick, wer was genau fordert und wer Ansprechpartner ist.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

ich möchte ja in Privatinsolvenz gehen
aber dass ist ein problem solange sie Sache mit dem Haus nicht geklärt ist

Haus vorhanden,eingetragen bei der Bank:beide(Exmann und ich) also haften wir beide für die Schulden

Raten zahlt er noch

Ich zahle nichts,wovon auch.
Es drohen mir nachdem Exmann Trennungsversteigerung veranlasst hat,neue Schulden

Gutachter war da um das Haus zu begutachten,aber er hat noch kein Gutachten ans Gericht weitergegeben,es hackt am Gutachter hab gestern mit dem Gericht telefoniert

Nun ist es so, dass mir die Schuldnerberatung geraten hat,abzuwarten mit Privatinsolvenz bis ich weiss ob ich vom Haus auch noch Schulden bekomme

dies kann dauern,deswegen noch keine Privatinsolvenz

man fühlt sich wirklich schnell unter Druck gesetzt so dass man denkt egal woher man das geld nimmt,man muss zahlen auch wenn man gar nicht kann

ich schlafe nicht mehr setz mich immer sofort mit Gläubigern oder Schuldnerberatung auseinander

aber wenn dann ein Schreiben vom Inkassobüro kommt denkt man,man muss handeln

ich danke allen die sich hier auskennen



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Was man aus Kostengründen tun kann: Dem Inkassobüro oder Gläubiger anbieten, ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben, wenn sie nicht locker lassen. Das ist so ziemlich die billigste Variante, denen einen Vollstreckungstitel zu ermöglichen. Aber wichtig: Dabei nur die Hauptforderung anerkennen, weder eine "Einigungsgebühr", noch Inkassogebühren u.ä.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Die Forderung ist nicht tituliert ?

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.695 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen