2x Versandkosten für Kunden bei Insolvenz?

14. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Addi2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
2x Versandkosten für Kunden bei Insolvenz?

Hallo,
ich habe im April bei einer grossen Online-Möbelfirma einen Schrank auf Maßanfertigung und Vorkasse gekauft und anfertigen lassen (nicht zum ersten Mal). Der Preis beinhaltete 69€ Versandkosten.
Der Schrank wurde auch nach 6 Wochen ausgeliefert. Leider war die Nut für die Rückwand am Bodenteil auf der falschen Seite und somit unbrauchbar. Die Reklamation wurde auch sofort anerkannt. Nach 2 weiteren Wochen erfolgte die Ausgangsbestätigung des neu erstellten Bodenteils. Der Versand erfolgt über eine Spedition. Der vereinbarte Termin wurde aber plötzlich per Mail abgesagt. Es kam kein weiterer Termin zustande und die Spedition schweigt.
Nun habe ich auf Nachfrage eine Mail der Möbelfirma erhalten, die mir mitteilt, dass sie leider Insolvenz anmelden mussten. Der Betrieb und Verkauf soll aber aufrecht erhalten werden. Die Spedition würde die Auslieferung der Kundenware bald fortsetzen. Allerdings soll aufgrund des Insolvenzrechtes die Spedition die Lieferkosten den Kunden erneut in Rechnung stellen, auch wenn er bereits (so wie ich) Versandkosten bezahlt hat.
Ich sehe aber irgendwo nicht ein, nochmal fast 70 Euro für eine Nachlieferung / Reklamation zu bezahlen.
Die Insolvenz ist im Internet bestätigt.
Ist die Vorgehensweise der Spedition / Möbelfirma korrekt? Und dürfen sie nach Insolvenzrecht ein zweites Mal Lieferkosten verlangen?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39220x hilfreich)

Zitat (von Addi2000):
Ist die Vorgehensweise der Spedition / Möbelfirma korrekt?

Nö, denn eigentlich müsste der Verkäufer die Ware für den Kunden kostenfrei liefern. Nur hat er derzeit kein Geld, um die Spedition zu bezahlen.

Die andere Variante wäre, das die Forderung (Lieferung der Rückwand) zur Insolvenzforderung wird. Und was mit Insolvenzforderungen in solchen Fällen wird, ist ja durchaus bekannt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Addi2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die andere Variante wäre, das die Forderung (Lieferung der Rückwand) zur Insolvenzforderung wird.


Wenn ich die Annahme verweigere und keine zweiten Versandkosten zahle, müsste doch eigentlich die Gesamtsumme zur Insolvenzforderung werden, da der Schrank ohne Bodenteil unbrauchbar ist und die Lieferung unvollständig ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39220x hilfreich)

Zitat (von Addi2000):
Wenn ich die Annahme verweigere und keine zweiten Versandkosten zahle, müsste doch eigentlich die Gesamtsumme zur Insolvenzforderung werden

Ja, man kann seine Situation natürlich auch immer noch verschlimmern.



Zitat (von Addi2000):
da der Schrank ohne Bodenteil unbrauchbar ist

Ich hatte mal einen Schrank ohne Bodenteil, bei mir war der nicht unbrauchbar. Insofern würde man das "unbrauchbar" durchaus mal detaillierter ausführen müssen.


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#4
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15824 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat (von Addi2000):
Wenn ich die Annahme verweigere und keine zweiten Versandkosten zahle, müsste doch eigentlich die Gesamtsumme zur Insolvenzforderung werden, da der Schrank ohne Bodenteil unbrauchbar ist und die Lieferung unvollständig ist.

Haben Sie denn den Schrank schon bezahlt?

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Addi2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, man kann seine Situation natürlich auch immer noch verschlimmern


Ich lote momentan nur die Möglichkeiten aus. Ich halte noch die Füsse still und warte auf die Dinge die da kommen.
Auf der Homepage der Möbelfirma läuft alles weiter wie bisher. Kein Wort von einer Insolvenz. Nur TrustedShops hat die Zertifizierung aufgehoben.

Am liebsten wäre mir natürlich die Spedition liefert das reklamierte und bereits neu erstellte Bodenteil (Einzelanfertigung) kostenfrei aus.
Aber ich befürchte das wird nicht passieren. Ich muss dann aber eine Entscheidung treffen, wenn die für die Auslieferung Geld haben wollen.

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#6
 Von 
Addi2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich hatte mal einen Schrank ohne Bodenteil, bei mir war der nicht unbrauchbar. Insofern würde man das "unbrauchbar" durchaus mal detaillierter ausführen müssen


Ich habe den Schrank online konfiguriert. Es ist also eine Einzelanfertigung. Dies kostet dementsprechend natürlich etwas mehr als bei Ikea.
Natürlich könnte ich den Schrank so umbauen, dass er nutzbar ist. Aber dass wäre ein grosser Kompromiss, den ich für den Preis nicht eingehen will. Momentan stehen seit Wochen alle Einzelteile bei mir im Wohnzimmer.
Unbrauchbar heisst bei den Preis für mich, dass man immer sehen würde, dass das Bodenteil falsch gefräst oder gebohrt wurde.

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#7
 Von 
Addi2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Haben Sie denn den Schrank schon bezahlt?


Ja habe ich, inklusive 69€ Versand- und Speditionskosten, die jetzt wahrscheinlich nochmal fällig werden sollen.
Momentan schweigt die Spedition weiterhin. Ich habe bisher nur die E-Mail der Möbelfirma erhalten mit der Insolvenzmitteilung und der Ankündigung, mit der erneuten Zahlung der Speditionskosten nach Insolvenzrecht.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15824 Beiträge, 9081x hilfreich)

Wenn Sie den Schrank vor der Insolvenz bezahlt haben, dann ist Ihre Rechtsposition außerordentlich schwach - Ihre Gewährleistungsansprüche fallen in die Insolvenz.
Im Prinzip können Sie froh sein, dass die Firma überhaupt nachliefern will. Die Firma hätte auch sagen können "ätsch - melden Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an". Dann hätten Sie kein Ersatzteil, sondern würden erfahrungsgemäß in ca. 3-4 Jahren einen einprozentigen Anteil des Schrankpreises aus der Insolvenzmasse erhalten (und auf dem unvollständigen Schrank sitzen bleiben).

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Addi2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie den Schrank vor der Insolvenz bezahlt haben, dann ist Ihre Rechtsposition außerordentlich schwach - Ihre Gewährleistungsansprüche fallen in die Insolvenz.
Im Prinzip können Sie froh sein, dass die Firma überhaupt nachliefern will.


Na ja, die werden auch daran interessiert sein, dass der Betrieb nicht ganz geschlossen wird. Es geht auch um einige hundert Arbeitsplätze. Als Insolvenzverwalter wurde die Kanzlei White & Case ins Boot geholt.
Schlechte Publicity von geprellten Kunden wären unter Umständen tödlich für den Verkauf und Produktion, erst recht bei Vorkasse.

Mein neuer Schrankboden wurde ja auch schon produziert und in den Versand gegeben, als die Spedition die Auslieferung aller Kundenwaren gestoppt hat. Der Schrankboden kann anderweitig wohl kaum verkauft werden und dient dann höchstens als Brennholz. Die Ausgangsbestätigung der Nachlieferung und die Anmeldung zur Insolvenz fielen etwa in den gleichen Zeitraum.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30440 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von Addi2000):
Na ja, die werden auch daran interessiert sein,
Na ja, dann warte doch einfach die weitere Entwicklung ab. Lass die Möbelteile weiterhin einzeln in deinem Wohnzimmer stehen.
Beobachte aufmerksam, was aus der Firma und den Mitarbeitern wird.
Und/oder beschäftige dich mit der Spedition, die nun vermutlich für andere Firmen liefert.

ICH hätte momentan ganz andere Interessen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Addi2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Na ja, dann warte doch einfach die weitere Entwicklung ab.


Was habe ich denn für eine Alternative? Die Spedition schweigt weiterhin. Eine Rechnung für die Auslieferung habe ich auch noch nicht erhalten, nur die Ankündigung der Möbelfirma per Mail.
Die Ware liegt seit 4 Wochen bei der Spedition.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39220x hilfreich)

Zitat (von Addi2000):
Was habe ich denn für eine Alternative?

Bei der Spedition anrufen und anfragen woran die Lieferung hakt und wenn es nur das Geld ist, es einfach bezahlen.



Zitat (von Addi2000):
Schlechte Publicity von geprellten Kunden

Bei einer Abwickelung nach Insolvenzrecht würde kein Kunde geprellt ... man hätte einfach nur Pech gehabt bzw. das Problem unter Umständen sogar noch selber verursacht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Addi2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei der Spedition anrufen und anfragen woran die Lieferung hakt


Meinst du nicht, dass habe ich schon versucht? Ebenso 2x Onlineformular und 1x E-Mail. Nix zu machen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn die auch mit in den Abgrund gezogen würden.


Zitat (von Harry van Sell):
Bei einer Abwickelung nach Insolvenzrecht würde kein Kunde geprellt


Nicht? (Rechtlich wahrscheinlich nicht) Wenn ich für einige tausend Euro ein Schrank erstellen lasse gegen Vorkasse, und dann keine Ware erhalte?
Es geht um schlechte Publicity. Wenn etliche Kunden negative Bewertungen abgeben auf der Homepage oder TrustedShops. Letzterer hat wenigstens die Zertifizierung für die Möbelfirma aufgehoben. Das schreckt doch einige Kunden vorm Kauf gegen Vorkasse oder Rechnung mit 40% Vorkasse ab.

Was mich wundert, auf der Homepage kein Wort zur Insolvenz. Es wird weiter verkauft und weiter kräftig die Werbetrommel gerührt (auch im TV).


Zitat (von Harry van Sell):
... bzw. das Problem unter Umständen sogar noch selber verursacht.


Wieso hat der Kunde das selber verursacht?

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30440 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von Addi2000):
Meinst du nicht,
Man kann es jedenfalls nicht lesen.
Zitat (von Addi2000):
Wenn ich für einige tausend Euro ein Schrank erstellen lasse gegen Vorkasse, und dann keine Ware erhalte?
Dir fehlt doch nur 1 nachgebessertes Bodenteil. Dieses steht oder liegt abholbereit in der Firma.
Zitat (von Addi2000):
Was mich wundert, auf der Homepage kein Wort zur Insolvenz. Es wird weiter verkauft und weiter kräftig die Werbetrommel gerührt (auch im TV).
ICH würde nicht soviel Homepage und TV schauen, sondern die Versandkosten für dieses Bodenteil selbst zahlen. Das also der Spedition und der Firma mitteilen.
Zitat (von Addi2000):
Der Betrieb und Verkauf soll aber aufrecht erhalten werden. Die Spedition würde die Auslieferung der Kundenware bald fortsetzen.
Also weißt du doch Bescheid.
Jetzt wie das Kaninchen auf die Schlange schauen und sich über X und Y Gedanken machen--- bringt dir zeitnah kein Bodenteil.

...wieso überhaupt *Inkasso*?


-- Editiert von User am 16. Juli 2023 19:19

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Addi2000
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Also weißt du doch Bescheid.


Ja, ich bin mittlerweile auch bereit dir erneuten Versandkosten zu bezahlen. Ich hoffe, es werden nicht wieder 69€. Aber 30-50 Euronen sind realistisch für eine Speditionslieferung.

Zitat (von Anami):
...wieso überhaupt *Inkasso*?


Hier gab es einige Beiträge über Insolvenzen. Welche wäre denn die passendere Rubrik gewesen? Kaufrecht?

-- Editiert von User am 17. Juli 2023 16:51

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15824 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat (von Addi2000):
Was mich wundert, auf der Homepage kein Wort zur Insolvenz. Es wird weiter verkauft und weiter kräftig die Werbetrommel gerührt (auch im TV).

Das ist blöd für Sie. Denn in einem Insolvenzverfahren haben Kunden, die erst nach der Insolvenz gekauft haben, bessere Rechte als die Kunden, die vor der Insolvenz gekauft haben.
Sie müssen also damit rechnen, dass die Möbelfirma den Kunden, die vor der Insolvenz gekauft haben, weniger Service bietet, als Kunden, die nach der Insolvenz gekauft haben. Denn Kunden, die vor der Insolvenz gekauft haben, kann man im Zweifelsfall immer darauf verweisen, die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden - und dann ist die Firma erstmal raus aus der Nummer.

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