3 Mahnbescheide von PAIJ

10. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
cooler181
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Mahnbescheide von PAIJ

Hallo.
Kurze Vorgeschichte: Ich kümmer mich seit rund 8 Monaten um alle Belange (Post, Rechnungen usw) eines Familienmitglieds. In der Zeit konnte alle offenen bekannten Forderungen beglichen werden.

Letzte Woche waren 3 nette gelbe Briefe im Briefkasten: 3 Mahnbescheide für 3 Hauptforderungen, welche alle aus einer Woche aus dem Jahr 2020 stammen sollen.

Hauptforderungen betragen: ~ 16€, ~11€ und ~ 8€.
Alle Mahnbescheide sind vom Aufbau her gleich und sind alle von PAIJ, deswegen hier der MB von der 16€ HF: https://bilderupload.org/bild/c5dc49072-kkkl

Ist die HF bekannt?:
Die HF kann, stand Heute, nicht mehr nachvollzogen werden. Das Konto aus dem Jahr 2020 besteht nicht mehr und keine Unterlagen oder relevante Kontoauszüge sind vorhanden. Die Firma PAIJ ist uns erstmal unbekannt und kann auch mit Hilfe von Google keiner dahinterstehenden Firma zugeordnet werden. (Eventuell irgendeine Tankstelle oder Einkaufsladen?)
In den letzten 8 Monaten kam von dieser Firma keine Mahnung oder sonst irgendein Brief.

Frage:
Was wäre hierbei das beste vorgehen, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten?
MB widersprechen?
Nur HF und etwaige Gebühren zahlen? Wenn ja welche Gebühren?

Danke :)

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von cooler181):
Was wäre hierbei das beste vorgehen, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Ich würde den MB erst mal einfach nur kommentarlos widersprechen.



Zitat (von cooler181):
Die Firma PAIJ ist uns erstmal unbekannt und kann auch mit Hilfe von Google keiner dahinterstehenden Firma zugeordnet werden.

https://www.paij-service.de/
Ein nicht unbedingt für seriöses Vorgehen bekanntes Inkassounternehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Völlig sinnfreie Antwort von Harry.

Ich würde einfach die Hauptforderung + Zinsen + 2,50 € (jeweils) + Bankrücklastkosten zahlen. Dem Rest widersprechen.

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Ich würde einfach die Hauptforderung + Zinsen + 2,50 € (jeweils) + Bankrücklastkosten zahlen. Dem Rest widersprechen.

Und das ist völliger Blödsinn.

HF+Zinsen+Verfahrenskosten+angemessene Rücklastschriftkosten+5,00 EUR Mahnkosten sind zu zahlen. Den Inkassokosten+restlichen Mahnkosten würde ich widersprechen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

@The Mentalist
@Ex Inkassomitarbeiter
Gibt es irgendeinen besonderen Grund, weshalb man unbegründete / unbelegte Forderungen + Nebenkosten zahlen sollte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gibt es irgendeinen besonderen Grund, weshalb man unbegründete / unbelegte Forderungen + Nebenkosten zahlen sollte?

Wie bitte kommst du auf unbegründete Forderung? Nur weil der TE die Ulas nicht hat ist die FO unbegründet oder unbelegte.

Zitat (von cooler181):
Was wäre hierbei das beste vorgehen, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten?

Diese Frage wurde beantwortet.

Zitat (von cooler181):
MB widersprechen?

Gute Idee, dann kommen noch Gerichts- und weitere RA Kosten hinzu.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Nur weil der TE die Ulas nicht hat ist die FO unbegründet oder unbelegte.

Das Inkasso kann ja gerne beweisen, das Verzug besteht und die Informationen an das Familienmitglied zugestellt wurden. Für letztere besteht eine Wahrscheinlichkeit von 0,01% ...



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Gute Idee, dann kommen noch Gerichts- und weitere RA Kosten hinzu.

Und? Ist doch egal was das Inkasso bezahlen muss ...

Man muss nur darauf achten, das dem Inkasso wirksam entgegentreten wird, damit davon nichts an einem hängen bleibt. Das ist hier aber nicht so wirklich schwer ...



Man könnte auch überlegen, das Inkasso auffordern mal die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen, weil man sonst den Mahnbescheiden widersprechen würde.
Und dann erst kurz vor Ablauf zu widersprechen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
+5,00 EUR Mahnkosten sind zu zahlen.
Gibt es dahingehend eine Grundlage warum 5,00 € und nicht, wie Gerichte schon urteilten, 1-3 € ? Mehr als 3 € würde ich grundsätzlich nicht bezahlen.

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#8
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ich würde hier auch erst einmal vollumfänglich widersprechen.
Erst 8 Monate gar kein Kontakt, dann direkt 3 MBs zur besten Ferienzeit mit Kleinstforderungen und völlig überzogenen Kosten.

Kann man dran riechen

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
cooler181
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für die zahlreichen Antworten.
Wir haben allen 3 MB erstmal vollumfänglich widersprochen.

Wir versuchen nun an die passenden Kontoauszüge zu kommen, um die angeblichen Hauptforderungen nachvollziehen zu können - soweit es sie gibt. Dies konnte leider, zwecks MB-Frist, nicht rechtzeitig vor dem Widerspruch erfolgen.

Ich werde euch auf den laufenden halten :)



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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von cooler181):
Wir versuchen nun an die passenden Kontoauszüge zu kommen,

Das bestehen der Forderung zu beweisen ist Sache des Gläubigers.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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