Hallo, ich habe 2020 über Paypal etwas für ca 50€ gekauft.
Leider habe ich irgendwie verpeilt die Rechnung zu zahlen und emails sind wohl mehrfach im Spam Ordner gelandet, und dadurch hat sich immer mehr Inkassokosten dazugerechnet und als ich das mit Paypal klären wollte, war der Betrag schon bei über 100€, mein Konto gesperrt.
Eine Ratenzahlung wurde nicht akzepiert, bzw abgelehnt weil ich nicht Raten in höhe von 30+€ Zahlen konnte zu der Zeit, da ich kurz nach dem Kauf damals echt schwere finanzielle Probleme bekam. Daraufhin wurde mir dann gedroht, dass es ans Gericht oder so gehen würde. Da ich von Bürgergeld lebe und durch einige miese entschedungen und psychischen Problemen mich verschuldet hab muste ich bereits einmal eine EV abgeben und bei mir gibt es nichts zu holen und Raten unter 30€ wurden nicht akzeptiert als der Betrag schon bei über 100€ war.
Heute kam dann eine neue email (nachdem vor 1 oder 2 Wochen der Brief kam mit einer möglichen Teiltilgung, ein bisschn Nachlass, wenn ich direkt bezahle, allerdings war da der Betrag schon bei knapp 280€ (die ich natürlich dennoch nicht zahlen konnte) und nun sei diese Frist abgelaufen und ich solle die Gesamtforderung zahlen. Aus napp 50€ wurden ca 345.
Ist das rechtens, dass aus so einem kleinen Betrag soviel Inkasso etc kosten dazukommen?
Hier ein Foto der Aufstellung
https://imgur.com/a/tGcqe4z
300€ Inkasso gebühren, ist das rechtens?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Es gibt also schon einen VB, der GV war schon da, die Zinsen sind auch korrekt ausgewiesen. Erscheint mir insgesamt korrekt zu sein.
ZitatIst das rechtens, dass aus so einem kleinen Betrag soviel Inkasso etc kosten dazukommen? :
Ja das ist durchaus rechtens, wenn man nicht zahlen kann. Auch wenn dies persönliche Gründe haben kann.
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Zitatder GV war schon da :
Bei mir war noch kein GV da für diesen Fall, die EV die ich mal abgeben musste war wegen etwas anderes.
ZitatBei mir war noch kein GV da für diesen Fall, die EV die ich mal abgeben musste war wegen etwas anderes. :
Laut FA war er aber beauftragt worden. Wahrscheinlich hat er dem IB mitgeteilt, dass die VA bereits abgegeben wurde und das VV beim AG... angefordert werden kann. Die Kosten hierfür sind von dir als Schuldner zu tragen.
Insgesamt sehen die Kosten auf der FA iO aus. Die Zeit irgendwas bei den Kosten zu minimieren ist längst verstrichen.
ZitatIst das rechtens, dass aus so einem kleinen Betrag soviel Inkasso etc kosten dazukommen? :
Jetzt schon ... da hätte man viel früher reagieren müssen ...
Die Bonitätsabfrage vom 30.09. kann man streichen, das ist das Privatvergnügen des Gläubigers das der Schuldner nicht tragen muss.
ZitatDa ich von Bürgergeld lebe :
Zitatbei mir gibt es nichts zu holen :
Hat man denen das nachgewiesen?
Je nach Art und Höhe der Schulden wäre eine Insolvenz denkbar.
Da sind meiner Meinung sogar zwei Bonitätsanfragen drin,die eigentlich unberechtigt wären. Aber die erste ist wohl nicht mehr angreifbar weil dem MB nicht widersprochen wurde.
Nun, vom 14.8.2020 bis zum 10.10.2021 hätte man über ein Jahr lang wirklich günstig die Sache bereinigen können (unter 85€). Warum hat man das nicht gemacht?
Danach kamen Gerichtsgebühren (Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid), und diverse Pfändungen. Das ist dann halt teuer, hätte man aber wie gesagt leicht vermeiden können. Jetzt hilft nur zahlen.
Hier sehe auch ich das Kind schon in den Brunnen gefallen. Soweit ich weiß werden die Inkassokosten fallen gelassen, wenn man den Fehlbetrag im Paypal Konto gleich nach Erhalt der ersten 1-2 Inkassomahnungen ausgleicht und den Inkassogebühren widerspricht. Aus den Gerichtskosten wirst du jetzt nicht mehr raus kommen, die sind mittlerweile quasi amtlich, der Gelbe Brief kam schon vor fast 2 Jahren zu dir ins Haus. Bestenfalls kann man die Inkassobürogebühren streichen, dazu gibt es ein aktuelles OLG Hamburg Urteil, wonach diese typischerweise nichtig sind. Mich wundert bloß, wie drastisch hier vorgegangen wird für derart kleine Ausgangsbeträge.
-- Editiert von User am 27. Juni 2023 20:29
ZitatSoweit ich weiß werden die Inkassokosten fallen gelassen, wenn man den Fehlbetrag im Paypal Konto gleich nach Erhalt der ersten 1-2 Inkassomahnungen ausgleicht und den Inkassogebühren widerspricht. :
Mit welcher Berechtigung soll das bitte geschehen?
ZitatBestenfalls kann man die Inkassobürogebühren streichen, dazu gibt es ein aktuelles OLG Hamburg Urteil, wonach diese typischerweise nichtig sind :
Das Urteil hat was mit dem Fall zu tun?
ZitatMich wundert bloß, wie drastisch hier vorgegangen wird für derart kleine Ausgangsbeträge. :
Was wundert dich. Der TE war offenbar zahlungsunwillig oder -fähig und das IB hat mit Zwangsmaßnahmen versucht beizutreiben. Das ist die Daseinsberechtigungen von Gläubigervertretern, egal ob IB oder RA.
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