§367 BGB trotz direktzahlung ? Vollmacht ???

7. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
oscar69
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
§367 BGB trotz direktzahlung ? Vollmacht ???

Hi,
habe wie hier des öfteren beschrieben, die Inkassoforderung ignoriert und direkt auf das Konto des Gläubigers überwiesen (Eplus) mit Kunden und Rechnungsnummer.
Der aktuelle Brief des IKB listet nun die geleisteten Teilzahlungen auf und schreibt ganz unten: "Die Verrechnung von Teilzahlungen erfolgt gemäß §367 BGB "
Ist das ein Standardsatz und die meinen die eventuell noch zu leistenden Zahlungen auf das IKB Konto, oder fallen die erfolgten Zahlungen direkt an Eplus auch unter den §367 ??

Und wie regiert man auf einen mitgesendeten Schriebs der nicht Vollmacht heisst, gar keine Überschrift trägt "Hiermit bestätigen wir......... das Forderungen an xxx abgetreten wurden" dann ein Stempel von Eplus und zwei eingescannten Unterschriften.
Zaehlt das als Vollmacht ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>habe wie hier des öfteren beschrieben, die Inkassoforderung ignoriert und direkt auf das Konto des Gläubigers überwiesen (Eplus) mit Kunden und Rechnungsnummer. <hr size=1 noshade>

Hätte ich genau so gemacht
quote:<hr size=1 noshade>Der aktuelle Brief des IKB listet nun die geleisteten Teilzahlungen auf und schreibt ganz unten: "Die Verrechnung von Teilzahlungen erfolgt gemäß §367 BGB " <hr size=1 noshade>

obligatorischer Bausteinbrief
quote:<hr size=1 noshade>Ist das ein Standardsatz <hr size=1 noshade>

Ja
quote:<hr size=1 noshade>fallen die erfolgten Zahlungen direkt an Eplus auch unter den §367 ?? <hr size=1 noshade>

Nein durch die zweckgebundene Zahlung an den GL direkt ist eine Verrechnung gem 367 nicht mehr möglich.
Auf dem internen Inkassopapier wird allerdings so getan ;)

quote:<hr size=1 noshade>Und wie regiert man auf einen mitgesendeten Schriebs der nicht Vollmacht heisst, gar keine Überschrift trägt "Hiermit bestätigen wir......... das Forderungen an xxx abgetreten wurden" dann ein Stempel von Eplus und zwei eingescannten Unterschriften.
Zaehlt das als Vollmacht ?
<hr size=1 noshade>


Nein - die Vollmacht muß orginal unterschrieben sein und sich expl auf den vermeintlichen Schuldner beziehen - Ebenso sollte eine detailierte Forderungsaufstellung beigefügt sein
quote:<hr size=1 noshade>"Hiermit bestätigen wir......... das Forderungen an xxx abgetreten wurden" <hr size=1 noshade>

Vermutlich ist die komplette Forderung ans Inkasso abgetreten worden
Hier sollte die Abtretungsurkunde (BGB § 410 ) eingefordert werden
Es muß die Orginalabtretungsurkunde sein
Computerunddialerbetrug.de (der jurist)
quote:<hr size=1 noshade>Nur die Übersendung der Originalurkunden genügt den Anforderungen des § 410 BGB – vgl. insoweit OLG Köln, Urt. v. 20.9.1999 , Az: 16 U 25/99 .
Die Vorschrift des § 410 BGB verlangt die Aushändigung einer Urkunde, d. h. einer verkörperten Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und den Aussteller (§ 126 BGB ) erkennen läßt. Das ist bei einer Fotokopie nicht der Fall, auch wenn das Original vorgelegen hat. Außerdem hat § 410 BGB den Zweck, dem Schuldner ein Beweismittel an die Hand zu geben, um die Rechtsposition, die er nach § 409 BGB erlangt hat, auch leicht beweisen zu können. Diesem Zweck genügt aber ebenfalls nur die Aushändigung des Originals (vgl. § 420 ZPO ; Staudinger/Kaduk, 12. Aufl. 1994, § 410 Rn. 8 f) Bis zur Vorlage der Originalabtretungsurkunde durch Sie steht mir das Leistungsverweigerungsrecht des § 410 I BGB zu.



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#2
 Von 
oscar69
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

noch netter ist ja, das Eplus inzwischen wieder eine Rechnung geschickt hat:
zwei/drei kleinere Summen = 1,29 E und sie haben nun ein Guthaben auf demm Rechnungskonto endeckt in Höhe von 146 E, welches exakt der Position von der vorletzten RG entspricht, die Eplus als "Strafgebuehr" fuer die von Eplus ausgelöste Sonderkuendigung haben wollte.
Nun, zur Zeit gibt es also ein Guthaben bei Eplus :-)

Ich halte euch gern auf dem Laufenden.

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#3
 Von 
oscar69
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

nachtrag: und obwohl die 146 E nur allein mit Kundennummer und ohne weitere Verwendungsinfo überwiesen wurden.... hat Eplus sie offensichtlich verbucht und weiss nur noch nicht was sie damit machen sollen :-)

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