7 Jahre alte Forderung im Mahnverfahren

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.03.2024 19:38:31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
7 Jahre alte Forderung im Mahnverfahren

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem und würde gerne um Rat fragen, wie ich hier am besten vorgehen kann.

Am 25.11.19 habe ich einen Brief von einem Inkassounternehmen aus Ratingen bekommen wo eine Forderung der Firma Unitymedia aus dem Jahre 2012 geltend gemacht werden soll.
In dem Schreiben war zusätzlich die Zahlungsfrist zum 18.11 angegeben, welche natürlich schon am Tag des Erhalts lange verstrichen war.

Es handelte sich um zwei Rechnungen mit jeweils 15,01€ und 94€ sowie zuzüglich Zinsen über die Jahre was einen Gesamtbetrag von 192,03€ ergab.

Diesen Brief habe ich aber nur durch einen Zufall bekommen, da er an meine alte Adresse gesendet wurde, wo ich schon seit Februar 2019 nicht mehr wohne. Angeblich hat dieses Unternehmen bereits im Oktober schon einen Brief mit dieser Zahlungsaufforderung geschickt.

Dem Inkassounternehmen habe ich am 25.11.2019 (am selben Tag also) eine E-Mail geschickt wo ich sie auf die Verjährung hinwies, meine aktuelle Adresse mitteilte und Akteneinsicht beantragte, darauf habe ich bisher keine Antwort erhalten.


Jetzt ist am Freitag den 6.12.19 an meine alte Adresse ein Einschreiben vom Amtsgericht Euskirchen zugestellt worden. Natürlich ein Mahnbescheid über die offenen Forderungen des Inkassounternehmens, jedoch vertreten von einer Anwaltskanzlei.
Aus den 192,03€ wurden jetzt schon 282,59€.

Da ich nicht sonderlich viel Ahnung von der ganzen Sache habe, weiß ich natürlich nicht wie ich vorgehen muss.

Nochmal zusammengefasst:

1. Brief von Inkasso an meine alte Adresse (Zahlungsfrist schon verstrichen in dem Brief) - 25.11.19
2. Antwort E-Mail am selben Tag mit Antrag auf Akteneinsicht und Hinweis auf Verjährung - 25.11.19
3. Einschreiben Mahnbescheid Amtsgericht - 9.12.19

Wichtig: An meiner vorherigen Adresse habe ich von 2012-2019 gewohnt, aber nie auch nur eine Rechnung/Zahlungsaufforderung/Mahnung erhalten.

Wie geht man jetzt Sinnvoll vor? Einrede der Verjährung ans Amtsgericht? Kann ich irgendwo erfragen ob ein Titel gegen mich vorliegt? Muss ich mir einen Anwalt nehmen, was ich aus Kostengründen natürlich vermeiden möchte?

Danke im vorraus und einen schönen Dienstag
Patrick

P.S. Ich war damals übrigens Kunde der Firma Unitymedia, habe als ich 2012 eine Sonderkündigung eingereicht da am neuen Wohnort keine Verfügbarkeit bestand. Diese Sonderkündigung wurde (nach einreichen der Meldeunterlagen) auch von Unitymedia bestätigt und ich habe nie wieder etwas von denen gehört.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Am einfachsten ist dem Mahnbescheid vollständig zu widersprechen (ein Häkchen). Als Begründung (nicht zwingend erforderlich) kannst Du angeben a)unbekannte/unberechtigte Forderung und b)Einrede der Verjährung wegen Forderung aus 2012.
Grundsätzlich hört sich das nach alten Forderungen an, die aus Vertragskosten oder nicht zurückgesendeten Leihgeräten entstehen. Hast Du keine genauere Positionserklärungen der Forderung?

Ein Mahnverfahren gibt es nicht, wenn bereits ein Titel vorliegt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Dem Mahnbescheid widersprechen (vollständig) und zurück senden.
Die Forderung ist am 1.1.2018 verjährt, die wissen das, versuchen es aber trotzdem.

Auf Bettelbriefe gefasst machen, die um eine Erklärung bitten warum Widerspruch und dass man diesen doch zurück nehmen soll, weil es nur teurer wird - ablabla.

Hab ich was vergessen?

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#3
 Von 
guest-12301.03.2024 19:38:31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal danke für die Antworten, das ist wirklich ungemein erleichternd.

Zitat:
Grundsätzlich hört sich das nach alten Forderungen an, die aus Vertragskosten oder nicht zurückgesendeten Leihgeräten entstehen. Hast Du keine genauere Positionserklärungen der Forderung?

Leider habe ich nur zwei Rechnungsnummern und eine Kundennummer. Der Unitymedia Kundenservice konnte mir mit den Daten auch nicht weiterhelfen.
Wenn dort noch Rechnungen offen gewesen wären, hätte man mich doch damals 2012 schon anschreiben müssen. Die Hardware hatte ich natürlich zurück gesendet nachdem ich den Vertrag gekündigt hab.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ist jetzt im Endeffekt auch egal. In solchen Fällen ist es gut die Verjährung zu haben.
Die vorsätzliche Nutzung der alten Adresse könnte der fiese Versuch gewesen sein einen Titel zu erwirken.
Widerspruch unbedingt fristgerecht per Einschreiben zurück an das Mahngericht senden!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wie geschrieben, ggf. Spam von der Inkassobude gefasst machen, diesen aber ignorieren bzw. Kurz erklären, dass man der Forderung aus o. G. Gründen widerspricht und eine Einmeldung in Auskunfteien untersagt.

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von kelevra):
Diesen Brief habe ich aber nur durch einen Zufall bekommen, da er an meine alte Adresse gesendet wurde, wo ich schon seit Februar 2019 nicht mehr wohne. .... Jetzt ist am Freitag den 6.12.19 an meine alte Adresse ein Einschreiben vom Amtsgericht Euskirchen zugestellt worden.
Und wie wurde das Einschreiben an die "alte" Adresse zugestellt? Existiert dort noch ein Briefkasten mit Ihrem Namen?

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#7
 Von 
guest-12301.03.2024 19:38:31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von kelevra):
Diesen Brief habe ich aber nur durch einen Zufall bekommen, da er an meine alte Adresse gesendet wurde, wo ich schon seit Februar 2019 nicht mehr wohne. .... Jetzt ist am Freitag den 6.12.19 an meine alte Adresse ein Einschreiben vom Amtsgericht Euskirchen zugestellt worden.
Und wie wurde das Einschreiben an die "alte" Adresse zugestellt? Existiert dort noch ein Briefkasten mit Ihrem Namen?


Ein Briefkasten nicht, aber das Klingelschild hat eine Gravur mit meinem Namen, sowie dem Namen meiner Ex.
Ich hatte ihr auch schon so einige malge gesagt, dass sie Briefe an mich mit "Empfänger verzogen" zurück geben soll. Es kommt da bis auf einzelfälle auch keine Post für mich hin, da ich alles relevante nach dem Umzug auf meine aktuelle Adresse geändert hatte.

Gruß,
Patrick

-- Editiert von kelevra am 10.12.2019 12:58

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#8
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher, ob so tatsächlich ein Titel gegen Dich erwirkt werden kann. Immerhin wohnst Du dort nachweislich nicht mehr und bist dort auch nicht gemeldet.

Man kann ja auch nicht einfach einen Titel erwirken indem man bei einem Antrag auf einen Mahnbescheid eine falsche Adresse nutzt. Sonst wäre es ja total einfach einen Mahnbescheid zu erwirken, da der Empfänger nie die Möglichkeit hätte dagegen Widerspruch einzulegen, da er nie davon Kentniss erlangt.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Man kann ja auch nicht einfach einen Titel erwirken indem man bei einem Antrag auf einen Mahnbescheid eine falsche Adresse nutzt.

Doch, kann man. Reinschreiben, zum Gericht geben, fertig.



Zitat (von Kernell):
Sonst wäre es ja total einfach einen Mahnbescheid zu erwirken, da der Empfänger nie die Möglichkeit hätte dagegen Widerspruch einzulegen, da er nie davon Kentniss erlangt.

Wird von Inkassos öfter praktiziert. Natürlich alles "Versehen" und "bedauerliche Einzelfälle"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12301.03.2024 19:38:31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Darüber muss ich mir zum Glück keine Gedanken machen. Habe Dank euch ja rechtzeitig Widerspruch eingelegt :)

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