hi leute. kurze frage:
ich hatte über intelicom im Juli 2007 telefoniert (Vorwahlnummer) .
Die haben mich echt abgezockt weil sie plötzlich über 50 cent pro minute
verlangt haben (insgesamt 260 euro) und das auch ohne! tarifansage vor dem gespräch.
(Ich glaube intelicom hatte vorher mal ne Kostenansage, ansonsten hätte ich mir diese nummer
bestimmt nicht eingeprägt...)
jedenfalls hab ich dagegen Widerspruch eingelegt:
Meine Begründung: laut Telekommunikationsgesetz sind CallbyCall Anbieter verpflichtet eine Tarifansage
zu tätigen. Des Weiteren hatten die gleich bei der ersten Mahnung 24 euro Inkassovergütung.
Daraufhin meinten die, dass sie laut Telekomm-gesetz §45n nicht dazu (Tarifansage) verpflichtet seien.
Jedenfalls kam jetzt (24.7.08) die Mahnung von "Schwarz und Anwälte" und drohen mir mit gerichtlichen Schritten.
Ich bin echt nicht bereit diese abzocke der CallbyCall anbieter mitzumachen.
was kan ich tun?
kann ich jetzt noch das technische Prüfprotokoll beantragen?
danke für eure hilfe.
t.
ABGEZOCKT DURCH CALL BY CALL (INTELICOM)
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Gespräche in die deutschen Mobilfunknetze werden bei INTELICOM übrigens im 5-Minuten-Takt abgerechnet.
Check doch mal die tarife
http://www.teltarif.de/a/intelicom/cbc-neu.html
...danke.
aber ich wollte doch nur wissen, ob es sinn macht nach einem jahr noch das technische prüfprotokoll zu beantragen?
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Wann hast Du das erste Mal - abgesehen von dem jetzigen RA Schreiben - von der Intelicom Rechnung erfahren ?
SEIT RECHNUNGSSTELLUNG.
DESHALB HABE ICH DER TELEKOM MITGETEILT, DASS DAS GELD NICHT ZU ÜBERWEISEN IST!
Hi
Du hast 2007 gegenüber der Telekom bereits schriftlich wg den 260 € widersprochen -
und hast später gegenüber Intelicom ebenfalls schriftl nachweisbar widersprochen.
Begründung :
Die fehlenden Tarifansage vor den jeweiligen Gesprächen !
Dann hast Du Dich meiner Meinung nach nicht besonders clever verhalten da die Protokolleinforderung gem TKG innerhalb von 8 Wochen nach Kenntnisnahme geschehen sollte.
Du könntest Theoretisch sagen :
Ich habe durch das RA Schreiben erstmalig davon erfahren aber das funktioniert leider nicht mehr
Denn :
Du hast bereits schriftlich als Begründung nachweisbar (!) die fehlende Tarifansage in dieses fiktive Gefecht geworfen und damit Deine Kenntnis gegenüber der Gegenseite qwasi sogar dokumentiert
Und das anscheinend gleich 2 Mal (gegenüber der Telekom UND intelicom)
-- Editiert von thehellion am 05.08.2008 09:12:25
aha.
danke.
und heisst das ich soll jetzt die kosten incl.
anwaltskosten etc. zahlen. (trotz dieser Abzocke)???
wie siehts mit einem vergleich aus?
Das ist keine Frage des Inkassos mehr. Und man kann die Forderung auch wohl nicht durch das Übliche Inkasso-Aussitzen vom Tisch bekommen.
Ich habe keine Ahnung, ob die zur Ansage der Tarife verpflichtet sind oder waren.
Wichtig aber: Inkasso ist der falsche Weg, um Gelder einzutreiben, wenn der Schuldner den Zahlungsanspruch bestreitet.
Wahrscheinlich bleibt hier nur noch, dem Inkassobüro mitzuteilen, dass die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten wurde und daher die Beauftragung des IB nicht zum Erfolg führen kann. Vielmehr müsste der Gläubiger nun die Rechtmäßigkeit seiner Forderung gerichtlich feststellen lassen.
Laut TE ist kein Inkassobüro eingeschaltet gewesen ?
Er hat schlechte Karten da er sich als Begründung für die Nichtzahlung die fehlende Tarifansage ausgesucht hat und gleichzeitig mehrere Male auch noch den Erhalt der Rechnungen dadurch indirekt bestätigt hat.
lg
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