ABO – Falle und Weitergabe nichtiger Forderungen

4. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.08.2019 14:55:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
ABO – Falle und Weitergabe nichtiger Forderungen

Person A bucht bei einem TV – online Sender ein Premium-Paket. Nach der Eingabe der Bankverbindung (ELV) kommt die Meldung, das ein Fehler aufgetreten sei, und das man den Abschluss des Angebotes später nochmals versuchen sollte. Nach Zwei weiteren Versuchen klappt es immer noch nicht. Der Premium Zugang wurde auch definitiv nicht freigeschalten, ebenso gab es auch keine Buchungsbestätigung des Anbieters(Per hinterlegter Mail oder per Post).

Nach gut 2 Montanen erfolgt eine Mahnung von einem Inkasso. Die Kosten konnten angeblich nicht abgebucht werden. Nach Rücksprache mit dem Inkasso wäre die Forderung begründet. Person A prüft intensiv seine Kontoauszüge und übersendet diese dem Inkasso (Zensiert, Beträge bei Abbuchungen etc. ersichtlich), und schildert den fall so wie das die genannte Abbuchung nicht erfolgte. Das Inkasso antwortet nicht, und regiert auch nicht auf Anrufe. Ein Mittarbeiter von dem Inkasso war sogar in der nachbahrschaft und erkundigte sich bei den Nachbarn, über Person A, auch ob bekannt wäre das Person A viel Geld hätte oder eigenständig wäre !

Knapp 1 Monat später kommt ein Anwaltsbrief (Beigefügt im Anhang) nun soll die Forderung über einen Anwalt eigefordert werden. Auf dem Brief vom Anwalt (Rot umrahmt, im Anhang) Sollten Rückfragen der Forderung an das Inkasso gestellt werden, dieses verweigert jedoch sämtlich Korrespondenz und verweist auf den Anwalt. Jedoch verweist der Anwalt bei Fragen zur Forderung an das Inkasso. FAKT: Die Forderung ist unberechtigt, dennoch wird diese unter Ankündigung einer Gerichtlichen Geltendmachung eingetrieben, ebenso die unverschämten Befragungen der Nachbarn (Die Nachbarn Zereisen sich seitdem dem Mund darüber). Was kann Person A nun dagegen machen?
Wie ist hier die Rechtlage?

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=8a3738-1509832712.jpg

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=eb0104-1509832928.jpg

-- Editiert von Darween1991 am 04.11.2017 23:00

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Lehren daraus ziehen:
1. Mit Inkassos telefoniert man nicht!
2. Lass die Nachbarn reden, es wird ihnen irgendwann auf die Füße fallen.
3. Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten, notfalls auf Beratungshilfeschein. Nimm dazu alle Unterlagen, ausgedruckte E-Mails und Kontoauszüge mit.

In einem so komplexen Fall wird man dir hier auf dem Forum nicht wirklich weiterhelfen können.

Ein paar Anmerkungen dazu (nur meine persönliche Meinung, kein rechtlicher Rat):

Es ist kein Vertrag zustandekommen.

Das Inkassobüro bzw. dessen Mitarbeiter haben sich wohl in mehrfacher Hinsicht strafbar gemacht. In Frage kommen hier unter anderem Nötigung § 240 StGB und Üble Nachrede § 186 StGB , auch eine kreditgefährdende Verleumdung § 187 StGB . Da das Inkasso wohl eine Erlaubnis nach RDG hat, wäre Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgversprechend und öffentliches Interesse gegeben.


-- Editiert von so475670-44 am 04.11.2017 23:11

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#2
 Von 
guest-12323.08.2019 14:55:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem Inkasso wurde nicht nur Telefoniert, es wurden die Kontauszüge so wie Schilderung des Falls Per Email gesendet. Das wäre also nachweisbahr. Aber Vielen Dank für den Tip mit der Anzeige das werde ich versuchen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde ebenfalls zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Verleumdung und Nötigung erstatten gegen den unbekannten Inkasso-Außendienst-Mitarbeiter. Dabei die Nachbarn als Zeugen angeben.

Es steht einem Inkasso einfach nicht zu, unbeteiligten Dritten gegenüber zu erwähnen, dass jemand angeblich Schulden hat zumal das ja erst mal strittig ist und nicht stimmt aus deiner Sicht. Das passierte nach deinem schlüssigen Widerspruch gegen die Forderung. Der Druck, der dadurch aufgebaut wird, um dich zu Zahlungen zu zwingen, weil sie gezielt bewirken, dass du vor deinen Nachbarn das Gesicht verlierst und es dir peinlich ist, stellt meiner Meinung nach eindeutig eine Nötigung dar.

Und das Erfragen der finanziellen Verhältnisse bei Nachbarn ist auch eine heftige Hausnummer. Ruhig alles in der Anzeige angeben.

Zitat:
In einem so komplexen Fall wird man dir hier auf dem Forum nicht wirklich weiterhelfen können.

So kompliziert ist der gar nicht.

Der Vertrag ist wegen technischer Fehler nie zustande gekommen. Die Abbuchung ist laut der Bank des TE nie erfolgt. Mindestens liegt also Annahmeverzug vor, wenn es überhaupt jemals einen Vertrag gab.

Ich würde abschließend dem Anwalt einmalig klarstellen, dass man nichts zahlt:
Beispielsweise: "Werter Anwalt. Der vermeintliche Vertrag ist wegen technischer Fehler auf der Webseite nie zustande gekommen. Das bestellte Paket ist nie frei geschaltet worden. Eine Auftragsbestätigung oder Widerrufsbelehrung o.ä. gab es nie. Ebenso wenig gab es eine Rechnung oder Mahnung. Auch auf meinem Konto gab es nie einen Abbuchungsversuch. Über all das wurde das Inkasso bereits informiert. Ich habe wegen entsprechender Straftaten gegen den Inkasso-Außendienstler Strafanzeige erstattet. Ich untersage ausdrücklich das Verbreiten von kreditgefährdender falscher Behauptungen, sei es Nachbarn gegenüber oder bei einer Auskunftei. Ich untersage ausdrücklich das Aushorchern von Nachbarn zu meiner Person. Wir sehen uns vor Gericht, denn ich lege es in diesem Fall auch wegen der Straftaten ihrer Außendienst-Mitarbeiter ausdrücklich auf eine Gerichtsverhandlung an. Im übrigen ist es höchst bemerkenswert, dass das Inkasso auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen ist. Vielleicht ist es an der zeit, mal das Aufsichtsgericht zu informieren und die Sachkenntnis des Inkassos hinsichtlich im Sinne des RDG intensiv zu prüfen, wenn es ohne Anwalt nicht mit einem strittigen Fall zurecht kommt."

Danach sollte Ruhe sein. Wichtig ist, dass du bei deiner Schilderung bleibst und nicht einknickst. Du kannst im Endeffekt zwar nicht beweisen, dass es nie freigeschaltet war (es könnte ja im Moment gesperrt sein). Dennoch: Mache Screenshots usw. Sollte es vor Gericht gehen, nimm einen Anwalt dazu. Damit korrekt argumentiert wird insbesondere dass der Anbieter den Vertragsschluss und den Abbuchungsversuch zweifelsfrei beweisen muss. Aber wie gesagt: Wenn ein Inkasso auf so eine Nummer zurück greift, sobald du schlüssig das Problem geschildert und bestritten hast, dann dürften die es nicht unbedingt auf eine Gerichtsverhandlung anlegen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pa466320-59
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Darween1991):
Mit [COLOR=BLACK]dem[/COLOR] Inkasso wurde nicht nur Telefoniert, es wurden die Kontauszüge so wie Schilderung des Falls Per Email gesendet. Das wäre also nachweisbahr. Aber Vielen Dank für den Tip mit der Anzeige das werde ich versuchen.


Würde ich mir auch nicht so einfach gefallen lassen. Und richtig ist aus meiner Sicht schon mal: Kontakt via eMail, also auf jedenfall alles schriftlich machen und nichts telefonisch, auch nicht mit dem Inkasso oder sonst irgendwem.

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