AG Hamburg verweigert eine Bearbeitungsgebühr bei titulierten Forderungen

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
AG Hamburg verweigert eine Bearbeitungsgebühr bei titulierten Forderungen

Das AG Hamburg hat Anfang November als Aufsichtsgericht entschieden, dass die Erhebung einer Art von Bearbeitungsgebühr für das Eintreiben einer titulierten Forderung ganz grundsätzlich unzulässig ist und der Creditreform zunächst einmal nahe gelegt, zukünftig von solchen gebühren Abstand zu nehmen.

Grundlage war ein Fall, in dem das Inkasso einen Titel eintreiben wollte, in den es "erstmals" involviert war. Wo also zuvor den Titel selbst irgendein Anwalt o.ä. beantragt hatte.
Da wollte die Creditreform zunächst neben einer (erlaubten) Gebühr für Vollstreckungsmaßnahmen (0,3 Gebühr) auch noch zusätzlich eine 1,3 Gebühr haben analog VV 2300.

Das Gericht hat der Creditreform noch mal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Noch ist unklar, ob es gegen die Creditreform vorgeht, wenn sie sich weigert, von diesem Unfug Abstand zu nehmen. Es wäre aber zu wünschen, dass endlich mal ein Aufsichtsgericht anfängt, auch die herrschenden Gesetze und die Gebührenordnungen durchzusetzen.

Übrigens: In der Begründung hat das Gericht sehr deutlich gemacht, dass es Inkassos genauso behandelt wie Rechtsanwälte und dass dieser Unfug auch Rechtsanwälten nicht erlaubt ist. Immer mehr sieht man, dass dieses Erstreiten der Gleichstellung zu Anwälten für die Inkassos ein Eigentor war. Wenn denn endlich mal alle Gerichte den Mut haben, das konsequent auch umzusetzen.

Und immer mehr merkt man, dass die Sacharbeit des AK Inkassowatch und der dort handelnden Experten, Früchte trägt.

-- Editiert von mepeisen am 14.11.2018 11:12

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten