AMAZON und BFS risk & collection

25. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rainer_Nordsee
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)
AMAZON und BFS risk & collection

Hallo zusammen,

ich habe derzeit einen "netten" Schriftwechsel mit der Firma BFS, die im Auftrage von Amazon eine nicht beglichene Rechnung eintreiben möchte. WARUM die Rechnung nicht beglichen wurde, ist mir unklar, denn ich habe, wie immer bei Amazon, Lastschrift von meinem Konto angegeben, was bei den Rechnungen vorher sowie hinterher auch reibungslos klappte.
Ich habe Amazon schriftlich gebeten, den Betrag von dem entsprechenden Konto abzubuchen, statt dessen erhielt ich eben das Schreiben des Inkassobüros, in dem die Hauptforderung (27,97 Euro) zzgl. 30,88 Euro zur Zahlung eingefordert wurden.
Ich habe natürlich zwischenzeitlich die Hauptforderung an Amazon geleistet, nun möchte natürlich das Inkasso seine 30,88 Euro auch noch haben, was ich in einem Brief von heute an die BFS abgelehnt habe.
In welcher Höhe sind eigentlich Inkassogebühren rechtmäßig?

Danke für die Info und viele Grüße,
Rainer

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.03.2010 15:00:33
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Fehler scheint wohl eher bei Amazon zu liegen da anscheinend trotz Einzugsermächtigung nicht abgebucht wurde.
Mit der Zahlung an Amazon ist der TE aus dem Schneider
Die Inkassogebühren des ext Inkassobüros würde ich ebenfalls nicht begleichen


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maulwürfle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
ich habe ebenfalls, wie seit jahren problemlos, durch amazon meine bestelllung abbuchen lassen.
aus unerfindlichen gründen hat das nicht funktioniert.
ich war daraufhin, es war iim juli/august, vier wochen im urlaub und war eratunt, als ich dann nachhause kam und bereits post von bfs risk hatte.
natürlich habe ich die knapp 14€ ursprüngliche forderung sofort bezahlt und amazon schriftlich per mail aufgefordert, ihren inlkassohai zurückzunehmen.
man antwortete mir freundlich, ich solle mich an bfs risk wenden.
liege ich falsch, wenn ich denke dass die nicht meine ansprechpartner sind? habe mit denen ja nichts zu tun.
drei wochen war es ruhig. heute will bfs wieder geld von mit, mehr als 100 prozent des bestellwertes.
finde das mehr als unseriös!!! kann mir jemand sagen wie ich da vorgehen soll?

mfg
maulwürfle

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zitat:kann mir jemand sagen wie ich da vorgehen soll? <hr size=1 noshade>


Einfach ignorieren. Gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen.

Optional:
Wenn unhaltbare Drohungen mit sofortiger Zwangsvollstreckung kommen, Anzeige an das zuständige Landgericht/Oberlandesgericht (=Aufsichtsbehörde für Inkasso-Dienstleister).
Wenn mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird, obwohl du die Forderung ausdrücklich bestritten hast (=Verstoß gegen § 28a BDSG ), solltest du BFS zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung auffordern und die widerrechtliche Schufa-Drohung dem Landesdatenschutzbeauftragten melden.
Wenn im Anschluss an BFS ein Herr Rechtsanwalt Schneider tätig wird, solltest du dir die Inkasso-Gebühren genau anschauen. Werden diese zweimal geltend gemacht, Anzeige an die Rechtsanwaltkammer Hamm.
http://www.123recht.net/Niederlage-fuer-Masseninkasso-Rechtsanwalt-__f326192.html

Falls du guter Kunde warst, vielleicht mal Amazon per Mail mitteilen, dass man durch BFS einen Kunden, der in den letzten Monaten x-hundert Euro Umsatz gebracht hat, verloren hat. Kümmert zwar wahrscheinlich niemanden, wäre aber trotzdem ein interessanter Versuch.


-- Editiert _T_ am 20.10.2011 19:56

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Lastschriftstorno ?

Liste mal die gebühren auf

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.021 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen