Habe aus früherer Zeit noch einen Rückstand bei der AOK. Da ich derzeit Sozialleistungen beziehe (Alg2), wurde mir von der AOK gesagt, dass die Vollstreckung davon erst einmal ruhend gestellt wird. Jetzt habe ich aber kurz darauf einen Brief mit einer Vollstreckungsankündigung bekommen.
Ist diese Ruhendstellung der Vollstreckung eine interne Regelung der AOK oder habe ich einen Rechtsanspruch darauf?
Ich vermute, dass es hier einfach zu einer zeitlichen Überschneidung kam. Der Brief wurde kurz bevor mir das mit der Ruhendstellung der Vollstreckung mitgeteilt wurde, veranlasst.
Soll ich da jetzt anrufen, und mit Verweis darauf bitten, dass diese Ankündigung wieder zurück genommen wird?
AOK will trotz Ruhendstellung der Vollstreckung vollstrecken?!
12. Mai 2021
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Frage vom 12. Mai 2021 | 19:00
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
AOK will trotz Ruhendstellung der Vollstreckung vollstrecken?!
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#1
Antwort vom 12. Mai 2021 | 19:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatSoll ich da jetzt anrufen, und mit Verweis darauf bitten, dass diese Ankündigung wieder zurück genommen wird? :
Das wäre das sinnigste, als ersten Schritt ...
#2
Antwort vom 12. Mai 2021 | 19:33
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Hast du das mit der Ruhendstellung schriftlich bekommen?
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#3
Antwort vom 12. Mai 2021 | 19:57
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHast du das mit der Ruhendstellung schriftlich bekommen? :
Mir wurde am Telefon gesagt, dass das dann so gemacht wird, weil das in solchen Fällen halt deren Vorgehensweise ist.
#4
Antwort vom 12. Mai 2021 | 21:34
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Telefonate sind leider nichts Wert. Du könntest es nochmal schriftlich bei der AOK probieren. Wenn das nicht klappt und man sich nicht an das Telefonat erinnert, kannst du dagegen nichts tun.
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