AOL-Anwalt Schneider aus Verl droht mit Gerichtsvollzieher!

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Endverbraucher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
AOL-Anwalt Schneider aus Verl droht mit Gerichtsvollzieher!

Habe am 8.1.2005 Post von der Kanzlei Andreas Schneider aus Verl bekommen. Der Anwalt fordert von mir 246,69 Euro zuzügl. seiner Gebühren, zahlbar bis zum 17.01.2005. Laut Betreff soll es sich angeblich um einen "noch nicht bezahlter Schuldtitel vom 18.08.1998 der AOL in Luxemburg" handeln.
Leider weiß ich weder von einem Schuldtitel noch war ich jemals Kunde von AOL.
Bei Nichtzahlung wird mir mit Zwangsvollstreckung gedroht! - Hilfe, wie soll ich darauf reagieren?

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Den Anwalt anschreiben, mitteilen, dass eine derartige Forderung nicht bekannt ist und zur Prüfung um eine Kopie des Titels bitten.

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#2
 Von 
Bianca M.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
habe genau am selben Tag (8.1. 05) einen Brief von diesem Anwalt erhalten. Forderung i.H.v. 170, 86 € zuzüglich seiner Gebühren von 12,- Euro , was ich ehrlich gesagt lächerlich finde, wer arbeitet denn bitte für 12,- Euro als RA ? Auch bei mir handelt es sich angeblich um einen noch nicht bezahlten Schuldtitel vom 20.11.2000 des Bertelsmann Clubs, wo ich weder Mitglied war, noch irgendetwas bestellt habe. Auf anfragen nach Rechnungen und Belegen kam die Antwort das keine derartigen Belege in der "Akte " sind wofür die angebliche Forderung sein soll.

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#3
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

M.E. sind die beiden Forderungen verjährt, so wie sie das schildern.

Oder habe ich etwas übersehen ?

Grüssle
S.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Endverbraucher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Das mit der Verjährung wäre ja schön, nur woher kommen diese Titel erst?
Da kann ja jeder kommen und sagen: "Du, damals haste mal in mein Schaufenster geguckt, das macht jetzt 200,- Euro"...

Aber mal so interessehalber: ab wann gilt denn etwas als Verjährt bzw. welche Voraussetzungen muß eine Verjährung erfüllen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn wirlich tituliert ist, gilt 30jährige verjährung - also weit weg davon - trotzdem würde ich erstmal eine kopie des titels sehen wollen.

zur frage, ob ein ra für 12 eur arbeitet:
Wenn man sich die Mühe macht, §§ 2II, 13 , 14 RVG iVm Nr. 3309 VV zu nebst kommentietrung zu lesen erkennt man, dass für die androhung der zwangsvollstreckung die gleichen gebühren wie für die zwangsvollstreckung selbst. also nur 0,3 gebühren (hier nach dem wert <300 eur) entstehen. da 0,3 von 25 eur weniger als 10,00 eur sind greift hier die mindestgebühr von 10,00 eur. hinzukommen 20% auslagen (2 EUR) pauschal gem. Nr. 7002 VV. wenn die partei dann noch vorsteuerabzugsberechtigt ist bleibt es bei den gebühren von 12,00 EUR. Ob der RA das toll findet oder nicht ist egal - alles andere wäre gebührenberhebung und strafbar
(§ 352 StGB )

-- Editiert von luDa am 23.01.2005 14:52:29

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#6
 Von 
hasse schneider
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Bietet dem Schneider doch an, bar zu bezahlen, in seiner "Kanzlei". Vielleicht kommen ja gleich mehrere mit ... um mit ihm offene Rechnungen zu begleichen...

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#7
 Von 
qwértz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Ist eure Sache seither schon in Ordnung?
Ich habe heute ein aehnliches Brief erhalten, ohne vorherige Mahnungen. Und ich lebe gar nicht in Deutschland!
Und ich weiss nicht, was ich jetzt tun soll... :(

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schade das sich die Leute dann nicht mehr melden
Würde mich schon interesieren wie es jedesmal ausgegangen ist

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Dann erzähl ich Euch mal von dem o. g. RA.

war 2001/2002

Von AOL Rechnung erhalten und deren Richtigkeit angezweifelt, Nachweis gefordert -> Schreiben von RA erhalten, von diesem Nachweis gefordert -> MB erhalten, mit RA telefoniert (mit Gehilfin), es hies man würde die Unterlagen rausschicken, ich müsste dem MB nicht wiedersprechen (natürlich, der sollte erst mal rechtskräftig werden !!) -> dann hies es als der MB rechtskräftig wurde und der VB kam, es gäbe keine Daten mehr darüber -> VB wiedersprochen, leider 1 tag zu spät bei Gericht eingegangen -> Einsetzung in den alten Stand beantragt, wg. Täuschung durch den Anwalt ->

Einspruch gegen meinen Antrag wurde daraufhin von RA !!! ZURÜCKGEZOGEN !!!

Angelegenheit wurde in den alten Stand gesetzt und RA hat auf die Forderung VERZICHTET !!!

Mein Erlebnis sagt denke ich alles aus.

gruß

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wer so arbeitet ist m.E. eine linke Ratte.
wie kann sich so jemand unmaskiert aus dem Büro wagen ?

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#11
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Ich soll laut einem gewissen Betrüger (Na wie heißt der wohl *g*) AOL 70 € schulden. Zudem kommt mit Mahngebühren nochmal 200 € hinzu. Der Arsch reagiert auf Briefe (Ich bin Schüler und habe keine 300 €) nur mit "Zahlen bix zum 15.3.2006" (alles natürlich) und sonst nicht. Zudem hat er damals mein Konto pfänden lassen obgleich dass laut anderen Banken bei Schülern verboten ist - Zumal ich vorher nie einen Hinweiss "Zahlen oder Pfändung" erhielt...

Lustiger ist jedoch datt der Heini mein datt bei AOL ABSOLUT Keine Unterlagen mehr wären.
Aol siehts anders. Dort steht (logsicherweise!) jedes Fehlverhalten im PC und über eine Nichtzahlung und Abtretung an ein Ikassounternehmen steht da nix. Laut AOL würde dies dennoch da stehen. Zumal AOL den Herrn garnicht kennt. "Andreas Schneider?! - Komisch... Der sitzt in Güthersloh?! - Tja, der Kerl ist wohl ein Betrüger. AOL hat weder AS(S) als Anwalt noch einen anderen in der Nähe von Güthersloh !"

Dennoch; Wass kann ich tun?

PS: Ich bin zwar AOL Kunde, aber wie gesagt weiß AOL weder dass ich denen Geld schulde noch dass AS für die tätig sein soll ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ loxagon

alles zusammen schreiben und an die Staatsanwaltschaft schicken, .... Postkarte an Andres Schneider mit Info das er ausführlicher Post bekommt, .... nicht von Dir, ...



-----------------
"Beste Grüsse
bad-homburger@arcor.de"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn das Konto gepfändet wurde, müsste doch eigentlich ein Titel vorliegen...

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wie hat er es geschafft das kto zu pfänden ?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Endverbraucher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe heute auch wieder Post von Andreas Schneider aus Guetersloh bekommen. Wie beim ersten Posting geht es um eine Sache vom 18.08.1998, also genau das selbe Datum?!
Ich soll 260,77 Euro bezahlen und irgendwas von Schuldtitel faselt er da (hab den Brief leider nicht vorliegen da ich grad in einer anderen Stadt bin).
Ich kann mich vage dran erinnern damals eine von den sogenannten "Gratis Testen"-Dingern in anspruch genommen zu haben, genaues weiss ich aber nicht, da ich um AOL schon immer einen grossen Bogen gemacht habe.

PS: Die Briefe von dem Anwalt trudeln im uebrigen so alle 6 bis 9 Monate ein.


-- Editiert von Endverbraucher am 27.05.2006 18:08:29

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Alles was von dem kommt: Ignonieren
Geh zur Polizei und zeig den an!
Selbst wenn gegen dich ne Titulierung vorliegen sollte, ist diese nicht gültig.
Solang dein Gegner nicht beweisen kann dass sie zu Recht besteht ...

Schick ebenfalls ne eMail an AOL.
Die beauftragen nämlich AS garnicht!
Ob die den überhaupt kennen ist auch fraglich. Mir und anderen wurde schon von AOL gesagt "Andreas Schneider klagt für AOL gegen sie? - Soll er doch. Da sie uns nichts schulden brauchen sie nichts zu tun. Notfalls weisen wir ihre Unschuld nach."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Titulierung wäre m.W dann der fall
wenn es bei einem gerichtlichen Mahnbescheid
zu KEINEM widerspruch seitens des vermeintlichen Schuldners kam UND es bei dem anschliesendem Vollstreckungsbescheid
auch keinen Einspruch gab.

Aber dann würde die Maschinerie doch fortgesetzt mit Gerichtsvollzieher - ktopfändung usw

So aus dem Nichts eine titulierung halte ich für wenig wahrscheinlich.
Möglicherweise wird nur so getan als ob tituliert ist um den Schuldnber unter Druck zu setzen.
gru0
the hellion

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Ich bin angeblich seit 2003 (angeblich) Tituliert und außer Briefen tut AS nix. Von daher kann man diesen Heini nicht ernst nehmen...

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

check das doch mal mit der angebl titulierung !!
das dürfte doch kein problem sein.

wenn der FDP advokat diesbezüghlich wissentlich lügt
dann wäre zumindest mal ein Brief an die Anwaltskammer fällig ?

gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Luzifer173
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

hi.... schade das ich zu spät in diesem forum geschnüffelt habe....mir fielen die augen aus dem kopf als ich eure beiträge laß,denn ich bekam auch post von RA Schneider mit einer forderung von bertelsmann.
Ich muss allerdings dazu sagen das ich wirklich ca 23 eur bei denen offen hatte. Da die Post für einen Leihen autentisch aussieht und ich ja wusste was der meint, habe ich die 22,90 bezahlt....
Nun ja die sind wohl weg...aber von bertelsmann habe ich auch nix mehr gehört.
Ich dachte mir auch nix dabei...ihr kennt die schreiben+mahnung etc. bei mir stand aber noch das der Auftraggeber auf die Gesamtsumme 140 eur oder so verzichtet wenn ich die Hauptforderung begleiche....

naja.... soviel zu RA Schneider.... Ich nehme an das ich bald wieder Post bekomme (nachdem ich das hier alles gelesen hab)
aber diesmal nich mit mir....

Kann ich ganz normal bei der polizei ne anzeige machen oder muss ich woanders hin?
Ich will dazu beitragen das er endlich mal bestraft wird...

bye und schönen tag noch....

-----------------
"advokat de diaboli ;-)"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
nixgefallenlassen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Durfte heute den 2.Brief von Andreas Schneider öffnen und musste irgendwas mit GMX Internet Services GmbH und 52,92 zur Kenntnis nehmen - umgehend im Netz gestöbert, hier angemeldet. Nun habe ich über 2 Stunden Eure Erfahrungsberichte etc. gelesen und muss sagen: was sind Andreas Schneider und Konsorten, ich nenne sie nicht Hütchenspieler!, für Arschlöcher!! Für so einen Quatsch opfere ich meine freie Zeit.


Angel321 hat es erkannt, schickt diesem Abschaum einfach mal ein paar Beiträge aus diversen Themenbezogenen Foren oder besser sucht Euren Anwalt auf!!!

Bis dann und viel Erfolg und danke für dieses Portal.

nixgefallenlassen


PS Ob diverse Forderungen gerechtfertigt sind wißt Ihr doch wohl selbst am besten! Ich bete für alle mündigen Bundesbürger!!!


1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Moinsen.....

@:nixgefallenlassen ; durch das benutzen der Coppytaste werden sich die Postings auch nach mehrfachem Gebrauch nicht in " GOLDENLETTERS " verwandeln.
Hier wäre weniger ( und eigene Meinungen ) mehr!!

Hugh.....aus dem Ort wo da 35 Grad sind....

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

-- Editiert von qwasy am 18.07.2006 13:09:54

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mizzparadizz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Briefe öffnen wenn man die Firma kennt kontodaten nehmen und die Hauptsumme abstottern.

Anrufen bei Anwalt Schneider entweder wirst du zur Sau gemacht oder es wird aufgelegt.Sie müssen zahlen egal ob sie nächste woche sterben .Und die nachfrage worum es sich handelt darüber haben wir keine infos. Entweder sie zahlen oder wir werden sehr böse. Ist für mich kein Anwaltsverhalten.

Sachen schicken lassen . Wenn sie dann das formular in der Hand halten das haben sie schon längst vergessen . oder es existiert nicht.

Keine leistung kein geld. Joar ich gehe mit einer forderungssumme 2666 zum anwalt. Studiengesellschaft darmstadt. Es reicht.

bitte leute wenn ihr eure summe tilgt Rate und zinsstornierung lasst euch das bestätigen . ich zahle ca. 3 jahre eine Rate 25 euro an 1600euro heute ist diese 2666 euro mh umsonst gezahlt.

bin gespannt ob ein pfadfinder hier zu mir kommt naja kein vertrag kein wegnehmen.hab nich mal was bestellt das zahle ich egal wie .

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Ist die Forderung tituliert?

Wenn die Forderung tituliert ist, ist es natürlich nicht mit der Ratenzahlung der Hauptforderung getan!!!

Teil doch mal detaillierte Einzelheiten mit!

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hubi24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.
Ich und meine Freundin haben schon einige Briefe von Schneider bekommen.Ich bekomme sie wegen GMX,sind auch berechtigt.Nur das da jedes mal 60€ Mahn gebühren drauf kommen halte ich für arsch hoch.
Ja und meine Freundin bekommt von Ihm Post wegen einer Forderung der Vodafone D2 GmbH.
Nur ist Fraglich weil noch zwei andere Inkasso oder Rechtsanwälte da auch geld haben wollen ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist.
Glaube werde Herrn Schneider gleich mal nen Brief Schreiben und ne Vollmacht im Orginal der Einforderung von D2 fordern sowie ne auflistung und um was es da eigentlich geht.
Auch werde ich Ihn über eure geschilderten Fälle hier ansprechen.
mfg der sachse

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nur ist Fraglich weil noch zwei andere Inkasso oder Rechtsanwälte da auch geld haben wollen ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist.

< in der selben Angelegenheit ?

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

hab die Antwort mal hergeschoben

Glaube schon.Habe jetzt jedenfalls erstmal nen Brief an Ihn geschrieben denn dem ich Ihn auffordere einen Originale Vollmacht von D2 mir zu schicken das er das Geld ein Klagen darf.
Dann werden wir weiter sehen.
Schönen abend noch.
mfg roman

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
moabird
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,

macht Druck über die Datenschutzbeauftragten der Firmen wie D2 oder Amazon usw. und lasst Euch erklären, wie die angeblichen Forderungen an den so geannten RA Schneider gekommen sind. Die werden es sich sicher nicht leisten wollen, wegen diesen vermutlich betrügerischen Anwalts mit einen Datenschutzskandal in die Schlagzeilen zu kommen und von selbst alles dran setzten, diesen Herrn das Handwerk zu legen. Ich gehe nicht davon aus, das er wirklich einen offiziellen Auftrag dieser Firmen haben. An anderer Stelle in diesem Forum habe ich bereits gelesen, das AOL tatsächlich diesen Herrn nicht kennt und auch die angebliche Forderung nicht - ist sehr interessant. Wird Zeit, diesen Herrn das Handwerk zu legen. Ich selbst habe bereits den Datenschutzbeauftragten von Amazon um eine Stellungnahme gebeten - bin mal gespannt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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