ARAL Inkasso Wagner Pauls Kalb

31. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb448853-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ARAL Inkasso Wagner Pauls Kalb

Guten Tag,
Zu Beginn möchte ich kurz das Anliegen erklären, worum es in dieser Mail gehen soll.
Am 04.06.2016 habe ich an der Aral im Ort für44,46€ getankt, bei diesem Tankstellenbesuch kam es jedoch zu Komplikationen bei der Zahlung mit dem EC-Kartenlesegerät.
Letztlich habe ich mir erstmal dabei nichts gedacht bis ich Tage nach diesem Vorfall die Bankauszüge überprüfte und feststellen musste, dass ein weiterer Betrag gebucht wurde, obwohl ich in letzterer Vergangenheit für den Betrag von 45,90€ nicht getankt hatte. Eine Prüfung dieser Abbuchung war mir bis dato nicht möglich, da weder Referenznummer noch irgendein Datum für den fälligen Betrag in den Auszügen zu finden war.
Selbstverständlich habe ich als erstes mit der Aral Tankstelle in Verbindung gesetzt mit dem Beisein der von mir mitgebrachten Auszügen. Die Auskunft war, dass die nächste Ansprechstelle für dieses Problem nicht die Aral, sondern die Kreissparkasse sei. Dort wurde mir nach weiteren Informationen zu diesem Problem, der Weg zu Bank aufgezeigt. Für dieses Anliegen sei Aral nicht zuständig. Diesem Weg bin ich dann auch nachgegangen und habe dies mit unserer zuständigen Beraterin besprochen und kamen zu dem Schluss, dass solch eine Abbuchung keinerlei Informationen beinhaltet, sodass es nach einer nicht zulässigen Abbuchung gekommen ist, die ich schnellstmöglich zurückerstattet bekommen wollte. Die Aral, die wiederum keine hilfreichen Informationen geben konnte bzw. wollte, will jetzt aber Geld von mir haben.
Über das Inkassobüro Sirius kam dann vor wenigen Tagen dann aber eine Forderung von 140,37€.
Meiner Meinung nach eine Frechheit. Heute habe ich dann selbstverständlich ein weiteres Mal die Tankstelle besucht, die dann nach jetzigem Sachverhalt bereit war, kooperativ mit mir zu arbeiten. Das finde ich schon sehr unschön, da man das Problem auch vorher hätte klären können.

Es kam raus, dass die erste Abbuchung, kurz nach dem Tanken für 44,46€ am 04.06 am 08.06.2016 abgebucht wurde, so war es auch richtig. Die weitere Abbuchung ohne irgendein Datum oder eine Referenznummer entsprach einem Besuch, welcher am 29.04.2016 getätigt wurde.

Die 45,90 wurden zurückgebucht von mir. Nun kam ein erneuten Schreiben mit einer Forderung von knapp 100€ ohne Namen des Anwaltes und undeutlicher Unterschrift, die nicht handschriftlich verfasst wurde, sonst gedruckt. Sieht nach einem Standard Formular aus.
Kann man diese Lastschrift ohne jegliche Angaben anfechten oder die Forderung?

Kann mir jemand helfen bei der Forderung im ersten Brief mit den 45,90€, die im zweiten ja wegfallen.

Hauptforderung :45,90€

Zinsen: 0,38€

Mahnkosten(vom Auftraggeber übergeben):5,03€

Adressrecherchekosten: 18,86€

=70,17€

Hinzu kommen die durch unsere Beauftragung entstandenen Gebühren:
Gegenstandswert: 45,90€

1,3 Geschäftsgebühren: 58,50€
gem. 2300 VV RVG

Post- und Telekommunikationspauschale: 11,70€
gem. Nr 7002 VV RVG

Gesamtbetrag 140,37€

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die 44,46€ sind also definitiv vom Tisch, die wurden von dir bezahlt und alles war korrekt?

Und am 29.4.2016 hattest du getankt oder ist das eine Forderung, mit der du gar nichts zu tun hattest?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb448853-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Bankauszug war keine Referenznummer oder Datum angegeben. Ich hatte auch in dem Zeitraum vorher nicht getankt.
Am Ende konnte der Aral Geschäftsführer anhand des Betrages und meines Kontos den 29.04.2016 ausfindig machen.
Rückbung meinerseits ist erfolgt, da es keine Auskunft gab seitens Aral und ich keinerlei Kennziffern, wie sonst üblich, auf dem Bankauszug. Lediglich Aral AG und die Straße der Tankstelle.


-- Editiert von fb448853-79 am 31.08.2016 17:33

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Selbstverständlich habe ich als erstes mit der Aral Tankstelle in Verbindung gesetzt mit dem Beisein der von mir mitgebrachten Auszügen. Die Auskunft war, dass die nächste Ansprechstelle für dieses Problem nicht die Aral, sondern die Kreissparkasse sei. Dort wurde mir nach weiteren Informationen zu diesem Problem, der Weg zu Bank aufgezeigt. Für dieses Anliegen sei Aral nicht zuständig


Blöd ist halt, dass das mündliche Gerede mit der Tankstelle Alles nicht nachweisbar ist.

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#4
 Von 
fb448853-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ja, die 44,46€ sind bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat (von fb448853-79):
Ich hatte auch in dem Zeitraum vorher nicht getankt.
]


Also nochmal die frage: du hast am 29.4. Also nicht dort getankt?
Dann würde ich denen das kurz schreiben. Nach dem Motto "was soll das? Ich habe an diesem Tag nicht getankt"

Dass die auch erst nach 2 Monaten eine Einzahlung abbuchen klingt ebenfalls schräg.

-- Editiert von mepeisen am 31.08.2016 18:15

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
fb448853-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss mich da nochmal korrigieren, also am 29.04 habe ich scheinbar für 44,46€ getankt. Das war auch als solches angegeben. Die 45,90€ auf dem Kontoauszug,von denen es keine Informationen gab, konnte ich nicht zuweisen.

Habe gelesen, dass es seit 2014 die Pflicht gibt individuelle Nummer bei Lastschriften zur Identifizierung von Zahlung anzugeben.
Was kann ich an den Gebühren machen, wenn o.g. keine Aussicht hat.

-- Editiert von fb448853-79 am 31.08.2016 18:42

-- Editiert von fb448853-79 am 31.08.2016 18:44

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Habe gelesen, dass es seit 2014 die Pflicht gibt individuelle Nummer bei Lastschriften zur Identifizierung von Zahlung anzugeben.

Das ist durchaus richtig und ergibt sich aus den SEPA-Richtlinien, die ja auch Lastschriften umfassen und deren Handhabe.

Zitat:
Was kann ich an den Gebühren machen, wenn o.g. keine Aussicht hat.

Ich habe nicht ohne Grund nachgefragt. Das Einfachste ist doch, wenn du tatsächlich nur ein mal getankt hast und genau das aber auch bezahlt wurde. Dann würde ich exakt das dem Inkasso schreiben. Nur in den zwei Sätzen: "Es gab hier eine Rücklastschrift, da bei der Lastschrift keinerlei Rechnungsnummer u.ä. ersichtlich ist und da ich auch nicht für so einen betrag getankt habe."

Mir kommt hier ein ganz anderer Verdacht: Du sagst, es gab "Probleme" mit dem Gerät. Die richtige Lastschrift wurde auch korrekt durchgeführt, hat eine Rechnungsreferenz usw.
Die Falsche Lastschrift hat all das nicht.
Ich würde hier direkt heute zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Dabei würde ich den Verdacht äußern, dass irgendjemand das Gerät manipuliert hat und dass diese zweite Lastschrift, zu der es auch keine Rechnungsnummer o.ä. gab, womöglich sogar von Betrügern durchgeführt wurde, die deine EC-Karte geknackt hatten.
Zwar kurios, dass sich dann ein Inkasso meldet, aber irgendwas ist hier doch nicht koscher. Normalerweise ist das doch alles automatisiert und dass die richtige Lastschrift alle Daten hat, die zweite aber nicht erklärbar ist, auch vom Tankstellenbetreiber nicht richtig erklärbar, ist merkwürdig.
Irgendwas ist da faul und da soll die Polizei ruhig mal auf den Grund gehen.

Gibt es weitere seltsame Abbuchungen bei dir?

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