ARAL setzt Inkassounternehmen ein!

3. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
eddi_j
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)
ARAL setzt Inkassounternehmen ein!

Hallo,

es gibt vollgendes Problem.

Meine Freundin hat ein Schreiben von einem Inkaossunternehmen, welches durch die ARAL Tankstelle eingeschaltet wurde, erhalten. Die Hauptforderung um die es geht sind 7€!!!

Meine Freundin hat mit Karte bezahlt, wo zu diesem Zeitpunkt das Konto gedeckt war. 2 Tage später hat Sie eine Rechnung bezahlt und nachdem das Konto nicht mehr gedeckt war, kam der Einzug von ARAL. Es gab eine Rücklastschrift. Insgesamt waren es 2 Rücklastschriften.

Nun zurück zu dem Schreiben des Inkasso Unternehmens. Die Kosten sind nun auf ca. 80€ gestiegen! Ich finde das ist definitiv zu hoch und so nicht hinnehmbar.

Wie sieht es aus, wenn Sie die Hauptforderung + Mahngebühren an irgendeine ARAL Bankverbindung zahlt und dem Inkassobüro schriebt, dass die Forderung direkt an ARAL beglichen wurde?

Bitte um hilfe.

Vielen Dank im Voraus.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 759x hilfreich)

ARAL als Gläubiger hat Anspruch auf die Hauptforderung und zusätzlich:

- Gebühren für die Rücklastschrift (um die 5 Euro, wenn es deutlich mehr sind würde ich Nachweise verlangen)
- falls es nötig war: Gebühren für die Adressermittlung (10-15 Euro)
- Ersatz von Porto- und Papierkosten oder alternativ eine Pauschale (max. 2,50 Euro wurden bisher akzeptiert)
- Verzugszinsen (ein paar Cent)

Ich würde -wie in solchen Fällen üblich- wie folgt vorgehen:

Hauptforderung + Gebühren entweder direkt an ARAL oder an das Inkassobüro überweisen (im Verwendungszweck unbedingt angeben, dass das nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung und den genannten Schadenspositionen bestimmt ist). Dem Inkassobüro dann mitteilen, dass deren Gebühren nicht anerkannt werden (falls, wie häufig, keine Vollmacht vorgelegt wird, kann man dies auch noch als Begründung für die Zurückweisung nehmen).

In der Folge noch auf einige Briefe einstellen...

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eddi_j
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Hauptforderung + die Rücklastschriftgebühren direkt an den Gläubiger also ARAL bezahlt werden sollte und nicht an das Inkasso-Unternehmen.

Ich werde ihr sagen, dass Sie anhand des Einzuges auf Ihrem Konto eine Überweisung veranlassen soll (es ist ja eine Firma, die für ARAL einzihet glaube ich)

Anschließend schreibe ich dem Inkasso Unternehmen, dass die Forderung bereits samt Rücklastschriftgebühr überwiesen wurde und wir die Gebühren zurückweisen.

Wie sieht aus, die Adressermittlung muss durch das Inkassounternehmen gemacht wurden sein und nicht durch ARAL, da von ARAL keine Mahnung vorliegt? Trotzdem an Aral überweisen?

Vielen Dank

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 759x hilfreich)

Zitat (von eddi_j):
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Hauptforderung + die Rücklastschriftgebühren direkt an den Gläubiger also ARAL bezahlt werden sollte und nicht an das Inkasso-Unternehmen.


Wenn man die Möglichkeit hat, sollte man das auch tun.

Zitat:
Ich werde ihr sagen, dass Sie anhand des Einzuges auf Ihrem Konto eine Überweisung veranlassen soll (es ist ja eine Firma, die für ARAL einzihet glaube ich)


Das ist eine gute Idee :)

Zitat:
Wie sieht aus, die Adressermittlung muss durch das Inkassounternehmen gemacht wurden sein und nicht durch ARAL, da von ARAL keine Mahnung vorliegt? Trotzdem an Aral überweisen?


Da ARAL bzw. das Abrechnungsunternehmen weiterhin Gläubiger ist: Ja

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eddi_j
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Eine Frage habe ich noch, wie lange ist den ARAL bzw. das eibzugsunternehmen von Aral der Gläubiger?

Wenn die Forderung an das Inkasso weiter gegeben wurde ist doch das Inkasso der Gläubiger oder?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von eddi_j):
Wenn die Forderung an das Inkasso weiter gegeben wurde ist doch das Inkasso der Gläubiger oder?

Nein, wenn die Forderung nicht verkauft wurde (was sie zu 90% nicht wurde) ist Aral immer noch der Gläubiger...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ob die Forderung abgetreten ist, würde im Inkassoschreiben stehen.

Wenn es zwei Lastschriften von Aral waren, sind natürloch 2x Rücklastschriftgebühren zu erstatten.

Das Inkassounternehmen dürfte meines Erachtens für seine Tätigkeit maximal 18.- € verlangen, wenn Du die nicht zahlst und wiedersprichst ist die Wahrscheinlichkeit dennoch sehr groß nicht verklagt zu werden (vorausgesetzt Du überweist alles andere Zweckgebunden).

In Zukunft bei geplatzten Lastschriften unverzüglich an den Gläubiger überweisen und nicht erst auf die Mahnung warten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Zitat:
Ob die Forderung abgetreten ist, würde im Inkassoschreiben stehen.

Und wenn da nichts davon steht, ist eine Überweisung an den Gläubiger immer schuldbefreiend. Selbst wenn heimlich eine Abtretung erfolgt ist :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eddi_j
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Ich habe nur gelesen, dass die beauftragt wurden das Geld einzutreiben.

@xipolis: Es kam keine Mahnung seitens der einzugsfirma von Aral, die den Betrag versucht haben abzubuchen. Fand ich komisch, da ich denke, dass die die adressermittlung hätten durchführen können und eine Mahnung schreiben können um die Kosten für den Schuldigen recht gering zu halten.

Ich werde es mal versuchen, die Hauptforderung, die bankrücklastschriftgebühren, die adressermittlung und die Kosten von dem eibzugsunternehmen von Aral zu überweisen und anschließend dem Inkasso dies mitzuteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Normalerweise verpflichtest Du Dich bei einer EC-Karten-Lastschrift, dass bei eine Rückgabelastschrift auf Anfrage Deine Bank Deinen Namen und Deine Adresse herausgeben muss. Für diese Mitteilung verlangt Deine Bank vom Anfrager eine Gebühr.

Ansonsten bist Du automatisch bei einer Rückgabelastschrift im Verzug. Es bedarf also keiner weiteren Mahnung zumal Deine Bank Dir schriftlich die Rückgabe mitgeteilt haben sollte. Aus dem Grund in solchen Fällen schnellstmöglich eine Überweisung veranlassen (manchmal verzichtet der Gläubiger dann sogar auf die Forderung der Rücklastgebühren).

Da Du im Verzug bist, weiter nicht gezahlt hast, wurde nun ein Inkassounternehmen beauftragt.

1x Hilfreiche Antwort

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