AXA/Inkasso Brinkmann

10. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Elisabeth7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
AXA/Inkasso Brinkmann

Liebe Forumsteilnehmer,
da die kritischen Beiträge hier im Forum zur AXA (private Kranken- bzw. Pflegepflichtversicherung) in Verbindung mit dem Inkasso-Unternehmen Brinkmann alle bereits älteren Datums sind: Bin ich mit meinen gegenwärtigen Problemen mit dem AXA-Konzern bzw. dem Inkasso-Unternehmen Brinkmann ein Einzelfall? Man hat seitens der AXA u.a. die Vertragskündigung zur PKV von meiner Seite ignoriert, fordert zu hohe Beiträge für die Pflegepflichtversicherung; Anfragen werden nicht beantwortet. Man fordert stattdessen unvermittelt über das Inkasso-Unternehmen Brinkmann auf nicht zulässige Weise zu hohe Summen ein. Hat jemand bezüglich strafrechtlicher Betrachtung dieser Vorgehensweisen Erfahrung?
Elisabeth

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35032 Beiträge, 5987x hilfreich)

Zitat (von Elisabeth7):
Man hat seitens der AXA u.a. die Vertragskündigung zur PKV von meiner Seite ignoriert,
Gehts evtl.etwas genauer?
- Kannst du nachweisen/beweisen, dass du ordentlich und fristgerecht gekündigt hast?
- Geht es um einen PKV-Wechsel?
- Welcher Fall von Strafrecht sollte hier geprüft werden?
- Ignoranz ist nicht strafbar
- Was genau sollte nicht zulässig sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125931 Beiträge, 40561x hilfreich)

Zitat (von Elisabeth7):
in ich mit meinen gegenwärtigen Problemen mit dem AXA-Konzern bzw. dem Inkasso-Unternehmen Brinkmann ein Einzelfall?

Mir ist da gerade keine "Welle" an fehlerhaften Forderungen bekannt.
Aber selbst wenn es da was gäbe, holt man ja immer gerne die abgelutschte Marketing-Phrase vom "bedauerlichen Einzelfall" aus der Mottenkiste.



Zitat (von Elisabeth7):
Man hat seitens der AXA u.a. die Vertragskündigung zur PKV von meiner Seite ignoriert

Bedeutet was konkret?
Gab es denn überhaupt eine gerichtfeste Kündigung?



Zitat (von Elisabeth7):
Anfragen werden nicht beantwortet.

War die Kommunikation denn in gerichtsfester Form?



Zitat (von Elisabeth7):
Hat jemand bezüglich strafrechtlicher Betrachtung dieser Vorgehensweisen Erfahrung?

Zum einen sind private Zwistigkeiten um angemessene Beiträge keine strafrechtlich relevanten Belange.

Zum anderen ist die seit Jahren von der Politik kaputtgesparte Justiz redlich darum bemüht die beklagenswert kargen Ressourcen dafür aufzuwenden, zu verhindern das Mörder, Vergewaltiger und andere Vertreter der Schwerkriminalität aus der U-Haft entlassen werden und / oder wegen überlanger Verfahrensdauer der gerechten Strafe entgehen.

Der Rest kommt dann dem "Kleinkram" zugute und da rangieren private Scharmützel in der Regel irgendwo am Ende der Prioritätenliste. Und wenn die Ressourcen nicht verfügbar sind, dann wird so was auch mal von der Prioritätenliste gestrichen und eingestellt.
Alternativ kann der Bürger dann im Rahmen des Privatklageverfahrens auch selber klagen, auf eigene Kosten und eigene Gefahr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elisabeth7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Forumsteilnehmer,
für die Antworten zu meinem Beitrag bedanke ich mich. Ich habe den Beitrag in Frageform verfasst, da eine verhaltene Argumentation gewünscht wird:
Ich stelle niemals Behauptungen ohne - schriftliche - Beweise auf. Bei der von mir gekündigten Versicherung handelte es sich um keine Vollversicherung, lediglich um eine Versicherung zu 30% stationärer Behandlung im Falle eines Klinikaufenthaltes. Bezüglich der PKV darf ich anregen: Man sollte wohl verstärkt die Alternative der Europäischen Krankenversicherung betrachten; es sei gestattet anzumerken, dass nicht nur die GKV im Zusammenbruch befindlich ist, sondern dass es auch PKV bezüglich ihrer Kapitalstärke kritisch zu betrachten sei: So ist man in keinster Weise auskunftsfreudig, wenn es um die Frage der Altersrückstellungen geht.
Die private Pflegepflichtversicherung ist an der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung orientiert: auch hier gilt es gegen Willkür vorzugehen; entsprechend ist auch das Amt für Soziale Sicherung für diese Sparte zuständig- und bei Streitfragen das sozialverträgliche Sozialgericht (kein Anwaltszwang).
Zur allgemeinen Lage unseres Gesellschaftsgefüges bzw. der Judikative darf ich anfügen:
Es ist uns allen bewusst, dass wir uns im freien Fall befinden, nicht nur die Justiz überlastet ist: Dies gilt mir freilich nicht als Argument, zumal angesichts der zunehmend unlauteren, rechtswidrigen anwaltlichen Vorgehensweisen, zudem ist erkennbar, dass man durch offensive Weitergabe von Streitfragen an externe Anwaltskanzleien Versicherungsnehmer - auch finanziell -unter Druck setzt, dem gilt es nicht nachzugeben. Auf Beratung durch den Bund der Versicherten und die Möglichkeiten zur Sammelklage sei hiermit verwiesen.
Elisabeth

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35032 Beiträge, 5987x hilfreich)

Zitat (von Elisabeth7):
Bin ich mit meinen gegenwärtigen Problemen mit dem AXA-Konzern bzw. dem Inkasso-Unternehmen Brinkmann ein Einzelfall?
Antwort auf die Frageform: Hier JA.
Zitat (von Elisabeth7):
Hat jemand bezüglich strafrechtlicher Betrachtung dieser Vorgehensweisen Erfahrung?
Die Frage zu Strafrecht ist unverständlich, es geht um Inkasso.

Zitat (von Elisabeth7):
Bezüglich der PKV darf ich anregen: Man sollte wohl verstärkt die Alternative der Europäischen Krankenversicherung betrachten;
Das kannst du gern tun. Aber die PKV *entlässt* dich nicht. Ich bin nicht betroffen.
Und Werbung ist hier nicht erwünscht. :zoff:
Zitat (von Elisabeth7):
es sei gestattet anzumerken, dass nicht nur die GKV im Zusammenbruch befindlich ist, sondern dass es auch PKV bezüglich ihrer Kapitalstärke kritisch zu betrachten sei:
Gestattet vielleicht, aber deine reine Behauptung und blöde Panikmache ohne jegliche Beweise.
Zitat (von Elisabeth7):
auch hier gilt es gegen Willkür vorzugehen;
Welche Willkür? Und wer sollte dagegen vorgehen, weil du (hier ein Einzelfall) eine teure Zusatzversicherung offenbar nicht kündigen kannst bzw. Beitragsrückstände hast, so dass ein Inkasso nun nervt.
Zitat (von Elisabeth7):
entsprechend ist auch das Amt für Soziale Sicherung für diese Sparte zuständig-
Nein. Das Bundesamt ist nicht zuständig.
Zitat (von Elisabeth7):
das sozialverträgliche Sozialgericht
Bitte was für ein Gericht?
Zitat (von Elisabeth7):
Es ist uns allen bewusst, dass wir uns im freien Fall befinden
Ich darf auch ohne Frage antworten: Es mag Personen geben, die sich im freien Fall befinden und auch welche, die sich über die Beiträge ihrer PKV ,über Inkassoforderungen oder über das System an sich ärgern.
Das wars dann auch schon. Sammelklagen sind kein Mittel, gegen die teure AXA-PKV oder ein Inkasso vorzugehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Elisabeth7):
und die Möglichkeiten zur Sammelklage sei hiermit verwiesen

In Deutschland gibt's Sammelklagen nur im Fernsehen

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

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