Abgabe des Verfahren nach Widerspruch! Hilfe

12. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Beautyholic18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgabe des Verfahren nach Widerspruch! Hilfe

Hallo,

Vielleicht kann mir einer von euch weiter helfen. Ich bin leicht verzweifelt.

Im Januar diesen Jahres bekam ich einen Mahnbescheid gegen den ich Widerspruch eingelegt hatte. Soweit so gut. ( Wert ca 500 Euro) Ich hatte mich dann mit dem Inkassobüro auf Ratenzahlung geeinigt, die bis heute regelmäßig erfolgt. Mit allen Gebühren die noch drauf kamen waren es dann 700 Euro.

Gestern bekomme ich plötzlich einen Brief. Vom dortigen Amtsgericht Mahnabteilung.

Sehr geehrte Frau XY

In der obengenannten Mahnsache wurde am 27.1.20 von Ihnen Widerspruch erhoben.

Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor.

Soweit der Antrag in der Antragsbegründung hinter dem Mahnantrag zurückbleibt, gilt die Klage als zurückgenommen.

Es wird jetzt hier an das zuständige Gericht geleitet.

Mir ist nicht ganz klar wieso und was ich jetzt machen soll.

Ich verstehe nicht warum trotz regelmäßiger Zahlung jetzt sowas kommt. Ich habe mich schon an das Inkasso Gewand aber noch keine Antwort bekommen.

Was passiert das jetzt genau. Gläubiger ist das Inkasso aber die bekommen ausnahmslos die Rate von mir, letzten Monat sogar doppelt. Keine einzige Rate fehlt.
Kann das noch abgewendet werden?

Danke für eure Antworten.

Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Erst einmal, nicht nervös werden.

Warte doch erst einmal ab, ob eine Klage kommt und wenn ja, was da drin steht.

Wenn Ihr Euch geeinigt habt, dann gibt es mit Sicherheit auch eine Teilzahlungsvereinbarung.
Von daher erst mal schauenob was kommt, wenn ja was drin steht.

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