Hallo,
ich hatte gestern Abend einen Brief vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten, in dem er mich auffordert am 23.04. eine erneute EV abzugeben.
Nun bin ich der Meinung, dass zwischen der Aufforderung und der Abgabe zwei Wochen oder mehr liegen müßen.
In diesem Fall sind es nur 6 Tage.
Würde nun gerne wissen, ob das mit den zwei Wochen stimmt (gesetzlich ?) und auf welchen § ich mich da berufen kann ?
MfG
Abgabe einer EV
18. April 2008
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Frage vom 18. April 2008 | 08:06
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgabe einer EV
#1
Antwort vom 18. April 2008 | 09:57
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 81x hilfreich)
startseite -
Da bist Du im Irrtum.Wenn Du vom GV einen Termin bekommst,hast Du den wahrzunehmen,es sei denn,Du hast einen triftigen Grund,der Dich daran hindert.Das musst Du dann vorher dem GV mitteilen.Ausserdem spielt es letztlich keine Rolle,wieviel Wochen dazwischen liegen müssen,um die Abgabe der EV kommst Du so und so nicht herum.
-- Editiert von weterok am 18.04.2008 09:58:04
#2
Antwort vom 18. April 2008 | 10:13
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 658x hilfreich)
Es ist zwar ungewöhnlich, wenn es sich nur um einen Gläubiger handeln sollte, jedoch müssen Sie dem Folge leisten.
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#3
Antwort vom 18. April 2008 | 20:18
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6421x hilfreich)
wie gesagt : anrufen un neuen Termin vereinbaren -
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