Abgemahnt

2. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)
Abgemahnt

Hallo,habe folgendes Problem.War im März beim Arzt.Die Rechnung ist 10,72 Euro.In Frankfurt verschicken viele Ärzte ihre Rechnung über eine ärztliche Verrechnungstelle Büdingen.Habe diese Rechnung nie erhalten.Jetzt kommt eine Abmahnung vom Anwalt —ich soll 96 Euro bezahlen.Habe aber besagte Rechnung nie erhalten!!!Was tun ??? Strafanzeige stellen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wieso Strafanzeige? Hier ist weit und breit keine Straftat zu sehen.
Wenn du die Rechnung und Mahnung nie erhalten hast, dann bezahle den ursprünglichen Betrag und schreibe dem Anwalt, dass du seine Gebühren zurückweist, weil du nie eine Rechnung oder Mahnung bekommen hast und deswegen auch nicht in Verzug bist. Dann mal abwarten, was der Anwalt antwortet.

-- Editiert von mepeisen am 02.06.2019 09:53

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Ja ist klar.Aber wenn ich eine E-Mail schreibe—-kommt nur eine Abwesenheitsnotiz!Erwarten Zahlung mit Frist 6.6.19 aber bis zum 25.6.19 wäre dort keiner zu erreichen!!!!Das stinkt doch oder??

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Mit der Verrechnungstelle in Kontakt treten und denen nett erklären, dass du die Rechnung total gern bezahlen würdest, wenn du sie denn hättest. die sollen dir die Kopie mailen und den rest einstellen.

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Nee,die Rechnung habe ich —jetzt auf Grund des Anwaltsschreiben bezahlt.Aber die Anwaltsgebühren zahle ich nicht.Und zu erreichen ist dort niemand

-- Editiert von trutzek am 03.06.2019 12:24

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Kann dir doch egal sein, ob der in Urlaub ist. DU hast ihm geschrieben. Punkt. Man muss da nicht weiter hinterher rennen.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Hauptsache sie bezahlen jetzt die Hauptforderung mit dem Vermerk "Nur Verrechnung Hauptforderung".

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