Abgetretene Forderung

8. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
alexamellie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgetretene Forderung

Hallo, ich hab heute von der EOS einen Brief erhalten:
Abetretene Forderung .... mit folgender Abrechnung:

Hauptforderung 2.434,85
Bisherige Kosten/
Mahnkosten der Auftraggeberin 12,00
Inkassovergütung(inkl. evenl. angefallener Ermittlungskosten) 863,50
Kontoführungsvergütung monatl. 2 Eur 40,00
Anwaltsgebühren/Verfahrensvergütung 253,69
Gerichts/Vollstreckungskosten 81,00
Zinsen bis 03.02.2011 646,47
abzglg.seit dem 16.08.2006 geleistete Zahlung 1.292,00

Gesamtbetrag 3039,51

Kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen ob, diese Rechnung korrekt ist. Hatte das gleiche Schreiben im Dezember, da war die Forderung noch 400 Euro weniger. Ich hab ein P-Konto muß ich da überhaupt zahlen und wenn ja, an wen sollt ich abzahlen, dem Gläubiger oder dem Inkasso-Büro.

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
wurde die Forderung tatsächlich ABGETRETEN, kann eine schuldbefreiende Leistung nur an den neuen Gläubiger erfolgen! Evtl. die Abtretung vorlegen lassen.
Von den Kosten her kann hier nicht viel gesagt werden, dazu müsste man den gesamten Vorgang vorliegen haben um festzustellen, welche Kosten überhaubt berechnet wurden. Die Kontoführungsgebühr wird in der Regel bei Gericht nicht annerkannt, die Inkassokosten halte ich für völlig überzogen! Der Zinssatz wäre zu prüfen!
Ein P-Konto ist kein Zahlungsschutz! Zahlen musst du, ist nur die Frage ob bei dir was zu holen ist... Immerhin kann 30 Jahre lang vollstreckt werden und die Kosten werden immer höher!
Warum nicht der Weg zur Schuldnerberatung und ggf. zur Privatinsolvenz! Nach 6 Jahren ist man wieder Schuldenfrei!

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wieviel ist gem VB tituliert ?

quote:
abzglg.seit dem 16.08.2006 geleistete Zahlung 1.292,00

an wen bezahlt ?
Ratenzahlungsvereinbarung mit EOS ?
Besteht EV ?


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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#3
 Von 
alexamellie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

EV besteht...
Habe über ein Jahr an eos gezahlt.
machen nun jedes jahr eine neue ratenvereinbarung und schlagendafür satte 400 euro drauf...die hauptforderung ist mittlerweile um 1000 euro gestiegen obwohl ich schon 1200 bezahlt habe..

danke für eure antworten

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die quetschen Dich aus bzw profitieren von der Unkenntnis !
Jede von Dir bisher getätigte Zahlung wurde anscheinend gem BGB 367 mit den nicht durchsetzungsfähigen Inkassogebühren (falls nicht tituliert) verrechnet ! Und jedes Mal drückt man Dir neue (nicht durchsetzungsfähige) Gebühren auf die Backe !

Fragen :
Wieviel ist gem Vollstreckungsbescheid überhaupt tituliert ?
Von wann ist die EV ?
Bestehen noch andere Schulden ?

Evtl kannst Du ja mal das letzte EOS Schreiben hier verlinken !
(Deinen Namen und Anschrift abdecken bzw schwärzen)




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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#5
 Von 
alexamellie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

2434,85 Euro VB
EV letztmalig im Jahre 2008 abgegeben.
Zahle noch an mehrere die aber nicht derart hohe Gebühren berechnen.
Was soll ich nun machen??Zahlen oder nicht?

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Warst Du schon bei einer Schuldenberatung ?

quote:
Was soll ich nun machen??Zahlen oder nicht?

Du hast EV (!!) und P Konto !
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen das es sich lohnt die Zahlungen einzustellen zumal trotz Deiner zahlungen die Forderung ja ohnehin steigt !
Im Grunde genommen hat EOS - angesichts der EV nicht viel Möglichkeiten bei Zahlungseinstellung zu Potte zu kommen
(Abgesehen von den obligatorischen Mahnbriefen)
Jede weitere Beitreibungsmaßnahme würde dem Forderunginhaber Geld kosten !

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#7
 Von 
alexamellie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke dann werde ich das auch so machen...forderung wird ja nie abgeglichen sein wenn sie immer weiter steigt.

Vielen Dank

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Mein Tipp :
Termin mit einer Schuldneberatung machen (z.b Carritas)
und evtl noch eine zweite meinung einholen :
http://www.f-sb.de

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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