Ablauf von Zahlungsaufforderung bis Inkasse

14. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lüfter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablauf von Zahlungsaufforderung bis Inkasse

Wie oft muss der Gläubiger seine Forderungen stellen?
Wie muß er das tun? (Reicht eine Postkarte oder muß ein Einschreiben her)
Wie sorgfältig muß er das tun? (Unser Verdacht richtet sich gegen die Verwendung einer falsche Empfängeradresse)
Welche "Gebührensätze" dürfen Inkasso-Unternehmen anwenden?
(Gibt es eine Abhängigkeit zur Höhe der Forderung)
Wann gibts den Schufa-Eintrag? (Wie weit kann man es treiben ohne weitere Folgen zu provozieren)

Vielen Dank im voraus

Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

1. Einmal mit angegebener Frist zur Zahlung (ggfs auch über AGB) ansonsten muss bei Verbrauchern mit einer Mahung noch Verzug hergestellt werden.
2. Postkarte reicht, birgt aber die Gefahr des nicht nachweisbaren Zugangs - wobei Postschreiben idR als innerhalb von 2 Werktagen zugegangen gelten.
3. Wenn das Schreiben zurückkommt sollte er sich Gedanken machen - eine spezielle 'Pflicht' gibt es aber nicht.
4. Analog zu § 118 I 1 BRAGO nunmehr wohl zu Nr. 2400 VV RVG - hierzu gibt es aber noch keine Rechtsprechung, da das RVG die BRAGO erst zum 01.07.2004 abgelöst hat - die Gebühren steigen mit der Höhe der Forderung.
5. Wenn man die eidesstattliche Versicherung ablegt oder Haftbefehle offen sind gibt es auf jeden Fall einen Schufa Eintrag - da dort aber die Mitglieder eintragen ist es denen weitestgehend überlassen wann sie einen Eintrag vornehmen - das läst sich nicht vorhersehen.

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