Abmahnung und Vollstreckungsbescheid von Rainer Haas und Kollegen

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2021 11:26:53
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung und Vollstreckungsbescheid von Rainer Haas und Kollegen

Guten Tag zusammen,

ich erhielt einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Hamburg, in dem der Prozessbevollmächtigte Rainer Haas Kanzelei für den Antragesteller OVC Online Video Communications eine Summe von 350 euros verlangen. Davor erhielt ich Abmahnungen von der Kanzlei direkt, die ich jedoch ignoriert hatte.
Allerdings ist die mir das Unternehmen OVC.. nicht bekannt und habe bei den nie was bestellt oder was abboniert. es bleibt mir rätselhaft warum ich ausgesucht wurde.
es wäre echt freundlich, wenn jemand ein Kommentar dazu schreibt, wie ich mich verhalten müsste.

MfG


-- Editiert von Moderator am 22.09.2017 10:10

-- Thema wurde verschoben am 22.09.2017 10:10

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hier fehlen wesentliche Informationen.

Einem Vollstreckungsbescheid muß ein Mahnbescheid oder eine Klage vorangestellt gewesen sein.

Zitat (von diskret ):
Davor erhielt ich Abmahnungen von der Kanzlei direkt, die ich jedoch ignoriert hatte.


Ignoranz rächt sich manchmal.

Falls es wirklich ein auf Dich lautender VB ist, dürfte der Zug abgefahren sein.

Berry

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#2
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Wenn du die Firma nicht kennst, hat sie jemand in deiner Familie für sich beansprucht?

Falls nein, verlange die Rechnung, wann du was bestellt haben sollst und weise die Klage zurück. Allerdings hättest du sofort reagieren sollen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von diskret ):
und habe bei den nie was bestellt oder was abboniert.

Abmahnung deuten eher darauf hin, das man denen was geklaut hat. In der Regel urheberrechtlich geschütztes Material (Musik, Video, Bilder, ...)



Zitat (von diskret ):
ich erhielt einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Hamburg

Und den Mahnbescheid / die Klageschrift auch ignoriert?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
und weise die Klage zurück.
Du hast aber schon gelesen, dass es bereits einen Vollstreckungsbescheid gibt???

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die wesentliche Frage: Von wann ist der Vollstreckungsbescheid? Wurde der eben erst zugestellt? Dann hat man noch eine Einspruchsfrist (14 Tage ab Zustellung).

Wenn der älter ist und dir jetzt durch die Kanzlei eine Kopie geschickt wurde, kann man ggf. nachträglich Einspruch einlegen. Dazu muss man beweisen, dass der seinerzeit beispielsweise wegen falscher Adresse nicht korrekt zugestellt wurde (Beweis wäre beispielsweise eine Meldeauskunft).

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
guest-12313.03.2021 11:26:53
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bedanke mich sehr für die Antworten.
-also ignoriert habe ich die Mahnbriefe, die vom Anwalt Rainer Haas geschickt wurden.
-der Vollstreckungsbescheid habe ich erst heute den 21.09 erhalten
-die Hauptforderung sei: Dienstleistungsvertrag von dem Antragstellers OVC online irgendwas GmbH

Allerdings habe ich mit dem Antragsstellers niemals einen schriftlich oder telefonischen Vertrag abgeschlossen. Ebenso meine Frau nicht, kinder haben wir noch nicht. ich habe im Internet ein paar threads gefunden, es sei eine Abzocke.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von diskret ):
der Vollstreckungsbescheid habe ich erst heute den 21.09 erhalten
Dann steht darin auch, dass Du innerhalb einer genannten Frist Einspruch einlegen kannst.

Mach dass, wenn Du dir sicher bist und warte die Verhandlung ab.

Eine Personenverwechslung sollte vorher ausgeschlossen werden.

Bei den sehr dürftigen Angaben ist ansonsten kein vernünftiger Rat möglich.

Zitat (von diskret ):
ich habe im Internet ein paar threads gefunden, es sei eine Abzocke.
Sehr hilfreich :bang:

Berry

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#8
 Von 
Andy19850
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

ich habe grade diese seite gefunden weil ich nach leuten suche die sie genauso abzocken wollen wie mich,ich habe identisch den selben mist an der backe wie du,habe bereits anzeige bei der polizei erstattet weil ich es leid bin ,die schicken seid monaten tag täglich briefe und schickanieren einen bis zum zerbersten ! was ist bei dir inzwischen drauß geworden?? ich bin dabei den verein zu verklagen wenn es sein muss gehe ich bis vor das gericht und verklage die auf schadensersatz ,die haben dort daten missbrauch betrieben und denen muss man endgültig das handwerk legen ! denn auch ich habe dort niemals etwas unterschrieben geschweigedenn war ich jemals dort mit einem abbo angemeldet ! das ging bei mir nach 10jahren los ,ich war c.a im jare 2005bis 2008 dort einmal lediglich nur zu besuch auf der seite um mich umzusehen,im jahre 2017 kriege ich auf einmal mahnungen ich solle 800euro zahlen dann wieder eine andere rechung 170 euro und immer wieder OVC ONLINE GMBH ... ich weis es sicher das ich dort nach dem jahr 2008 nicht mehr war,ich denke Hacker haben datenpackete gekauft um geld damit zu betrügen !

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Andy19850):
ich bin dabei den verein zu verklagen wenn es sein muss gehe ich bis vor das gericht

Naja, wo anders als vor Gericht macht es auch keinen Sinn jemanden zu verklagen...



Ansonsten mal darüber nachdenken, das Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
verklage die auf schadensersatz

Was für ein Schaden ist dir denn entstanden? Es zählt grundsätzlich nur messbarer Schaden in Euro.

Gibt es in einem der Briefe jemals das Wort "tituliert" bzw. wurde von einem Titel gesprochen (Urteil, Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid)?

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#11
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Diese OVC Online Betreibt das Portal KissNoFrog. Eventuell kann sich der TE daran erinnern dass er dort mal angemeldet war und ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen hat?

Ich meine, klar es gibt viele Schwarze Schafe in der Branche. Aber wenn man die Firma Googlet findet man recht schnell das dazugehörige Portal. Falls sich der TE nicht daran erinnern kann, könnte man doch einfach den zugrunde liegenden Vertrag in Kopie anfordern oder sehe ich das falsch? Ich meine, wenn er dem Vollstreckungsbescheid widerspricht und diese Firma dann dagegen vorgeht, kommt das ganze sowieso auf den Tisch, aber soweit müsste es meiner Meinung nach gar nicht erst kommen.

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#12
 Von 
Krio88
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sache ist doch eindeutig, da der Vollstreckungsbescheid noch nicht 14 Tage her ist, kannst du jetzt noch schnell Einspruch gegen diesen einlegen. Schicke den Einspruch am Besten als Einschreiben direkt an das Mahngericht, welches den VB erlassen hat. Wenn es zeitkritisch ist, könntest du die Einspruchschrift auch per Fax an das zuständige Gericht senden.
In der Einspruchsschrift solltest du auf jeden Fall den Vollstreckungsbescheid benennen gegen den du Einspruch erhebst und in welchem Umfang du Einspruch erhebst. (Also ob du z.B. die gesamte Forderung oder nur einen Teil ablehnst). Weiter sollte der Einspruch eine Begründung enthalten, warum die Forderung nicht anerkannt wird.
Die Folge des Einspruchs wäre dass der Vollstreckungsbescheid vorerst aufgehoben wird und die Kanzlei eine Anspruchsbegründung anfertigen muss. Hierbei muss sie nachweisen, dass die Ansprüche wirklich entstanden sind und auch ggf. entsprechende Rechnungen vorlegen. Ich denke, dass die Kanzlei an dieser Stelle schon zurückziehen wird.

Voraussetzung ist aber dass du dir wirklich! sicher bist, für diese Forderung nicht verantwortlich zu sein. Sonst entstehen nämlich durch das Gerichtsverfahren zusätzliche Kosten.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Sache ist doch eindeutig, da der Vollstreckungsbescheid noch nicht 14 Tage her ist

Wie kommst du denn auf die steile These? Beim TE ist das nun fast über ein Jahr her. Und derjenige, der sich hier ebenfalls gemeldet hat (Andy19850) schreibt von einem VB erst mal genau gar nichts.

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#14
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Andy19850):
die schicken seid monaten tag täglich briefe


Das bezweifle ich doch stark. Dann wären die längst im Minus bei ihrer Eintreiberei. :D

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