Guten Tag zusammen,
ich erhielt einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Hamburg, in dem der Prozessbevollmächtigte Rainer Haas Kanzelei für den Antragesteller OVC Online Video Communications eine Summe von 350 euros verlangen. Davor erhielt ich Abmahnungen von der Kanzlei direkt, die ich jedoch ignoriert hatte.
Allerdings ist die mir das Unternehmen OVC.. nicht bekannt und habe bei den nie was bestellt oder was abboniert. es bleibt mir rätselhaft warum ich ausgesucht wurde.
es wäre echt freundlich, wenn jemand ein Kommentar dazu schreibt, wie ich mich verhalten müsste.
MfG
-- Editiert von Moderator am 22.09.2017 10:10
-- Thema wurde verschoben am 22.09.2017 10:10
Abmahnung und Vollstreckungsbescheid von Rainer Haas und Kollegen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hier fehlen wesentliche Informationen.
Einem Vollstreckungsbescheid muß ein Mahnbescheid oder eine Klage vorangestellt gewesen sein.
ZitatDavor erhielt ich Abmahnungen von der Kanzlei direkt, die ich jedoch ignoriert hatte. :
Ignoranz rächt sich manchmal.
Falls es wirklich ein auf Dich lautender VB ist, dürfte der Zug abgefahren sein.
Berry
Wenn du die Firma nicht kennst, hat sie jemand in deiner Familie für sich beansprucht?
Falls nein, verlange die Rechnung, wann du was bestellt haben sollst und weise die Klage zurück. Allerdings hättest du sofort reagieren sollen.
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Zitatund habe bei den nie was bestellt oder was abboniert. :
Abmahnung deuten eher darauf hin, das man denen was geklaut hat. In der Regel urheberrechtlich geschütztes Material (Musik, Video, Bilder, ...)
Zitatich erhielt einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Hamburg :
Und den Mahnbescheid / die Klageschrift auch ignoriert?
Du hast aber schon gelesen, dass es bereits einen Vollstreckungsbescheid gibt???Zitatund weise die Klage zurück. :
Die wesentliche Frage: Von wann ist der Vollstreckungsbescheid? Wurde der eben erst zugestellt? Dann hat man noch eine Einspruchsfrist (14 Tage ab Zustellung).
Wenn der älter ist und dir jetzt durch die Kanzlei eine Kopie geschickt wurde, kann man ggf. nachträglich Einspruch einlegen. Dazu muss man beweisen, dass der seinerzeit beispielsweise wegen falscher Adresse nicht korrekt zugestellt wurde (Beweis wäre beispielsweise eine Meldeauskunft).
ich bedanke mich sehr für die Antworten.
-also ignoriert habe ich die Mahnbriefe, die vom Anwalt Rainer Haas geschickt wurden.
-der Vollstreckungsbescheid habe ich erst heute den 21.09 erhalten
-die Hauptforderung sei: Dienstleistungsvertrag von dem Antragstellers OVC online irgendwas GmbH
Allerdings habe ich mit dem Antragsstellers niemals einen schriftlich oder telefonischen Vertrag abgeschlossen. Ebenso meine Frau nicht, kinder haben wir noch nicht. ich habe im Internet ein paar threads gefunden, es sei eine Abzocke.
Dann steht darin auch, dass Du innerhalb einer genannten Frist Einspruch einlegen kannst.Zitatder Vollstreckungsbescheid habe ich erst heute den 21.09 erhalten :
Mach dass, wenn Du dir sicher bist und warte die Verhandlung ab.
Eine Personenverwechslung sollte vorher ausgeschlossen werden.
Bei den sehr dürftigen Angaben ist ansonsten kein vernünftiger Rat möglich.
Sehr hilfreichZitatich habe im Internet ein paar threads gefunden, es sei eine Abzocke. :
Berry
hallo
ich habe grade diese seite gefunden weil ich nach leuten suche die sie genauso abzocken wollen wie mich,ich habe identisch den selben mist an der backe wie du,habe bereits anzeige bei der polizei erstattet weil ich es leid bin ,die schicken seid monaten tag täglich briefe und schickanieren einen bis zum zerbersten ! was ist bei dir inzwischen drauß geworden?? ich bin dabei den verein zu verklagen wenn es sein muss gehe ich bis vor das gericht und verklage die auf schadensersatz ,die haben dort daten missbrauch betrieben und denen muss man endgültig das handwerk legen ! denn auch ich habe dort niemals etwas unterschrieben geschweigedenn war ich jemals dort mit einem abbo angemeldet ! das ging bei mir nach 10jahren los ,ich war c.a im jare 2005bis 2008 dort einmal lediglich nur zu besuch auf der seite um mich umzusehen,im jahre 2017 kriege ich auf einmal mahnungen ich solle 800euro zahlen dann wieder eine andere rechung 170 euro und immer wieder OVC ONLINE GMBH ... ich weis es sicher das ich dort nach dem jahr 2008 nicht mehr war,ich denke Hacker haben datenpackete gekauft um geld damit zu betrügen !
Zitatich bin dabei den verein zu verklagen wenn es sein muss gehe ich bis vor das gericht :
Naja, wo anders als vor Gericht macht es auch keinen Sinn jemanden zu verklagen...
Ansonsten mal darüber nachdenken, das Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen ...
Zitat:verklage die auf schadensersatz
Was für ein Schaden ist dir denn entstanden? Es zählt grundsätzlich nur messbarer Schaden in Euro.
Gibt es in einem der Briefe jemals das Wort "tituliert" bzw. wurde von einem Titel gesprochen (Urteil, Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid)?
Diese OVC Online Betreibt das Portal KissNoFrog. Eventuell kann sich der TE daran erinnern dass er dort mal angemeldet war und ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen hat?
Ich meine, klar es gibt viele Schwarze Schafe in der Branche. Aber wenn man die Firma Googlet findet man recht schnell das dazugehörige Portal. Falls sich der TE nicht daran erinnern kann, könnte man doch einfach den zugrunde liegenden Vertrag in Kopie anfordern oder sehe ich das falsch? Ich meine, wenn er dem Vollstreckungsbescheid widerspricht und diese Firma dann dagegen vorgeht, kommt das ganze sowieso auf den Tisch, aber soweit müsste es meiner Meinung nach gar nicht erst kommen.
Die Sache ist doch eindeutig, da der Vollstreckungsbescheid noch nicht 14 Tage her ist, kannst du jetzt noch schnell Einspruch gegen diesen einlegen. Schicke den Einspruch am Besten als Einschreiben direkt an das Mahngericht, welches den VB erlassen hat. Wenn es zeitkritisch ist, könntest du die Einspruchschrift auch per Fax an das zuständige Gericht senden.
In der Einspruchsschrift solltest du auf jeden Fall den Vollstreckungsbescheid benennen gegen den du Einspruch erhebst und in welchem Umfang du Einspruch erhebst. (Also ob du z.B. die gesamte Forderung oder nur einen Teil ablehnst). Weiter sollte der Einspruch eine Begründung enthalten, warum die Forderung nicht anerkannt wird.
Die Folge des Einspruchs wäre dass der Vollstreckungsbescheid vorerst aufgehoben wird und die Kanzlei eine Anspruchsbegründung anfertigen muss. Hierbei muss sie nachweisen, dass die Ansprüche wirklich entstanden sind und auch ggf. entsprechende Rechnungen vorlegen. Ich denke, dass die Kanzlei an dieser Stelle schon zurückziehen wird.
Voraussetzung ist aber dass du dir wirklich! sicher bist, für diese Forderung nicht verantwortlich zu sein. Sonst entstehen nämlich durch das Gerichtsverfahren zusätzliche Kosten.
Zitat:Die Sache ist doch eindeutig, da der Vollstreckungsbescheid noch nicht 14 Tage her ist
Wie kommst du denn auf die steile These? Beim TE ist das nun fast über ein Jahr her. Und derjenige, der sich hier ebenfalls gemeldet hat (Andy19850) schreibt von einem VB erst mal genau gar nichts.
Zitatdie schicken seid monaten tag täglich briefe :
Das bezweifle ich doch stark. Dann wären die längst im Minus bei ihrer Eintreiberei. :D
Und jetzt?
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