Abmahnung wegen Internetshop!!!

22. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Adolfo
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Internetshop!!!

Mein Frau verkauft Töpferwaren im Internet!!
Sie wurde jetzt zum dritten mal(immer von verschiedenen Kanzleien) abgemahnt--Einmal wegen angeblich falscher Preisauszeichnung abgemahnt .--jetzt wegen Fehler im Impressum abgemahnt!! usw.
Wie kann man sich gegen diese Kanzleien(die natürlich im Namen von irgendwelchen Mandaten alles und jeden abmahnen) wehren?????
Gibt es da kein Gesetz?????

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Erstmal ist zu prüfen, ob die Vorwürfe und somit die Abmahnung berechtigt sind und ob die abmahnende Partei überhaupt berechtigt ist, gegen diesen (vermeintlichen) Verstoss vorzugehen.

Sollten die Abmahnung zu Unrecht erfolgt sein, gibt es zB die Möglichkeit der neg. Feststellungsklage, um sich gerichtlich bestätigen zu lassen, dass die geforderten Ansprüche zu verneinen sind.

Auch sollte man mal sich über die abmahnenden Parteien schlau machen, zB einfach mal googlen.
Oft genug lassen Anwälte Strohmänner irgendwelche Geschäfte betreiben, um dann massenhaft Abmahnungen zu verschicken und sich so zu bereichern, siehe zB hier
Der Umsatz der durch Abmahnungen gemacht wird, übersteigt dann dem des eigentlichen "Geschäftes" i.d.R. deutlich. Hier wäre dann gewöhnlich von Abmahmissbrauch auszugehen.
Dann wäre evtl. auch eine Strafanzeige empfohlen.

Solche unseriösen Abmahner suchen sich oft Kleistunternehmer, wie es deine Frau zu sein scheint oder Privatverkäufer bei Ebay, da sie dort i.d.R. die geringtse Gegenwehr zu erwarten haben und diese aus Angst wohl am schnellsten zahlen, ohne die Sache näher prüfen zu lassen.


-- Editiert am 22.10.2009 19:02

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Wie kann man sich gegen diese Kanzleien(die natürlich im Namen von irgendwelchen Mandaten alles und jeden abmahnen) wehren?????

Bevor man die von seba79 dargelegten Schritte durchführt, sollte man doch eventuell mal den eigenen Auftritt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Die beste Abwehrmaßnahme gegen solche Abmahnungn ist schlicht und einfach sich erst der Gesetze kundig zu machen und sich dann an diese Gesetze zu halten.
Eine der Grundpflichten eines jeden Gewerbetreibenden.

Das kommt auf die Dauer auch billiger, denn ich befürchte, das wird nicht die letzte Abmahnung gewsen sein.



Für den Bereich des E-Commerce sind im wesentlichen die nachfolgenden Rechtsgrundlagen von Bedeutung:
- Das Telemediengesetz (TMG)
- das E-Commerce und Fernabsatzrecht des BGB (z.B. §§ 312 ff BGB)
- die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)
- das Signaturgesetz (SigG)
- die Preisangabenverordnung (PAngV)
- Verpackungsverordnung (VerpackV)
- § 22 KunstUrhG
- Persönlichkeitsrechte Dritter
- Marken- oder Namensrechte anderer
- Wettbewerbsrechte
- Urheberrecht (insbes. die erforderlichen Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken (Texte, Bilder, Musik etc.)?
- Nutzung und Information über AGB (siehe § 305 BGB, §§ 307-309 BGB)

... aber das war nur eine kleine Auswahl ...


Ich kann euch da gerne mal eine hübsche Checkliste schicken ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.01.2010 10:58:49
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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