Hallo Zusammen vielleicht kann mir hier jemand helfen
meine Frau hat schon ein zweites schreiben von der DebitorInKasso GmbH aus Bad Schwartau bekommen für eine Zeitschrift die Sie nie bestellt hat.
Auffällig ist daß der Vorname nicht richtig und der Nachname nicht vollständig ausgeschrieben sind.
Die Forderung beläuft sich mittlere weile auf 211,84€.
Was soll ich eurer Meinung am besten tun?
Wir überlegen schon, ob Kontaktaufnahme sinnig wäre, aber es gibt im Netz viele schlechte Kommentare über dieses Unternehmen, da überlegt man zweimal.
Außerdem sind wir mittlere weile in eine andere Stadt umgezogen und möchten nicht unbedingt unsere neue Daten dieser Firma preisgeben.
Dankend im Voraus
Climber
-- Editiert von Moderator topic am 1. Dezember 2022 14:52
-- Thema wurde verschoben am 1. Dezember 2022 14:52
Abo Falle Zeitschrift Grazia
1. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2022 | 09:03
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abo Falle Zeitschrift Grazia
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Dezember 2022 | 12:17
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
Wie hat Euch denn der Brief erreicht? Per Nachsendeantrag kann das ja nicht funktioniert haben ... bei falschem Nachnamen.ZitatAußerdem sind wir mittlere weile in eine andere Stadt umgezogen und möchten nicht unbedingt unsere neue Daten dieser Firma preisgeben. :
#2
Antwort vom 1. Dezember 2022 | 18:15
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Es ist also ausgeschlossen, das man ein solches Abo untergeschoben bekommt? Woher ist bekannt, dass es sich um die genannte Zeitschrift handelt?Zitatmeine Frau hat schon ein zweites schreiben von der DebitorInKasso GmbH aus Bad Schwartau bekommen für eine Zeitschrift die Sie nie bestellt hat. :
Gleich zwei Abweichungen? Wie auffällig oder zufällig sind diese? Stimmen Ort, PLZ, Straße und Hausnummer?ZitatAuffällig ist daß der Vorname nicht richtig und der Nachname nicht vollständig ausgeschrieben sind. :
Wenn, dann ausschließlich schriftlich (Einschreiben) mit ganz klarer Ansage!ZitatWir überlegen schon, ob Kontaktaufnahme sinnig wäre, :
Postitive Bewertungen über Inkassos halten sich in Grenzen - selbst wenn sie ordentlich arbeiten.Zitataber es gibt im Netz viele schlechte Kommentare über dieses Unternehmen, :
Das ist nachvollziehbar - ob es klug ist, lasse ich mal offen...ZitatAußerdem sind wir mittlere weile in eine andere Stadt umgezogen und möchten nicht unbedingt unsere neue Daten dieser Firma preisgeben. :
Wenn die Abweichungen in Vor- und Familenname eine Recherche nicht ins Leere laufen lassen, wird das Inkasso wahrscheinlich irgendwann die neue Anschrift ausfindig machen. Dann wäre man so weit, wie jetzt.
Wäre ich betroffen, würde ich ein Einschreiben etwa folgenden Inhalts an das Inkasso senden:
- Das Inkassoschreiben hat einen trotz fehlerhaften Namens und mittlererweile nicht mehr gültiger Adresse erreicht.
- Die zur Zahlung geforderte Dienstleistung hat man nie beauftragt und auch keine Zeitschriften erhalten.
- Die Forderung wird bestritten.
- Andere, als Kontaktaufnahme in Schriftform und auch die Weitergabe der nun erlangten persönlichen Daten wird ausdrücklich untersagt.
- Sollten Auftraggeber oder Inkasso noch immer der Meinung sein, die Forderung sei begründet, fordert man die Unterlagen zwecks Überprüfung und ggfs. Strafanzeige.
VG
Roland
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Dezember 2022 | 20:28
Von
Status: Unbeschreiblich (119434 Beiträge, 39726x hilfreich)
Zitatmeine Frau hat schon ein zweites schreiben von der DebitorInKasso GmbH aus Bad Schwartau bekommen für eine Zeitschrift die Sie nie bestellt hat. :
Auffällig ist daß der Vorname nicht richtig und der Nachname nicht vollständig ausgeschrieben sind.
Ich frage mich immer, warum Leute eigentlich Briefe öffnen die offensichtlich nicht an einen adressiert sind?
Immerhin stellt da ja eine Straftat dar (§ 202 StGB)
ZitatWas soll ich eurer Meinung am besten tun? :
Keine 3. Straftat begehen und das machen was man normalerweise mit Briefen macht die nicht für einen bestimmt sind: Anschrift deutlich durchstreichen, "unbekannt" daneben schreiben und dann in den nächsten Briefkasten oder dem Zusteller mitgeben.
ZitatWäre ich betroffen, würde ich ein Einschreiben etwa folgenden Inhalts an das Inkasso senden: :
In dem Falle gleich mehrfach kontraproduktiv.
#4
Antwort vom 1. Dezember 2022 | 23:39
Von
Status: Schlichter (7116 Beiträge, 1486x hilfreich)
ZitatIn dem Falle gleich mehrfach kontraproduktiv. :
Ich halte auch nichts von Brieffreundschaften mit Leuten, mit denen man nichts zu tun hat weil man nichts bestellt hat....
#5
Antwort vom 2. Dezember 2022 | 13:34
Von
Status: Lehrling (1266 Beiträge, 210x hilfreich)
ZitatIch frage mich immer, warum Leute eigentlich Briefe öffnen die offensichtlich nicht an einen adressiert sind? :
Ich habe einen Vorname, der verschiedene Schreibweisen haben kann (z.b. Katrin, Kathrin, Kathryn etc...) und einen schwierigen Nachnamen. Wenn ich alle Briefe, die in irgendeiner Form einen Schreibfehler in meinem Namen enthalten, nicht öffnen und zurückgehen lassen würde, wäre das ca. 50% meiner Post.
Damit hätte ich mehr Scherereien als alles andere....
Bisher war noch JEDER dieser Briefe tatsächlich für mich.
Solange man objektiv davon ausgehen kann, dass der Brief trotz Schreibfehler an mich als Empfänger gehen sollte, sehe ich keine Strafbarkeit.
-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 13:42
#6
Antwort vom 2. Dezember 2022 | 17:27
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Leider hat sich der TE zu den Fehlern nicht mehr geäußert. Aber bei weitgehender Übereinstimmung mit dem eigenen Namen sehe ich eine Straftat nicht. Dass das Inkasso deswegen Strafanzege stellen würde, halte ich für nahezu ausgeschlossen.ZitatIch habe einen Vorname, der verschiedene Schreibweisen haben kann (z.b. Katrin, Kathrin, Kathryn etc...) und einen schwierigen Nachnamen. :
Bleibt für den TE, bzw. die Ehefrau die Frage, wie man sich verhalten soll. Die Entscheidung wird man wohl selbst treffen müssen.
VG
Roland
#7
Antwort vom 2. Dezember 2022 | 19:36
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs ist also ausgeschlossen, das man ein solches Abo untergeschoben bekommt? Woher ist bekannt, dass es sich um die genannte Zeitschrift handelt? :
Das Abo Grazia steht im Brief und meine Frau sagt diese Zeitschrift auf dem Postweg erhalten zu haben. Sie ging aber davon aus, dass es sich um Werbung handelte. Da der Vorname falsch also in deutscher Schreibweise, ihr Vorname wird in ausländicher Schreibweise ausgeschrieben und der Nachname nicht vollständig ausgeschrieben war denke ich dass das Abo ihr im Internet untergejubelt wurde. Die alte Adresse war vollständig richtig
#8
Antwort vom 2. Dezember 2022 | 20:08
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Ich denke, damit wird das Öffnen der "fremden" Briefe zur lässlichen Sünde.ZitatDa der Vorname falsch also in deutscher Schreibweise, ihr Vorname wird in ausländicher Schreibweise ausgeschrieben und der Nachname nicht vollständig ausgeschrieben.../Die alte Adresse war vollständig richtig :
WIe lange oder wie viele dieser Werbezeitungen hat man erhalten? Kamen nach dem ersten Inkassoschreiben noch welche? Hat man diese aufbewahrt?Zitatmeine Frau sagt diese Zeitschrift auf dem Postweg erhalten zu haben. Sie ging aber davon aus, dass es sich um Werbung handelte. :
Das ist gut möglich. Kann sich Deine Frau an irgend einen Kontakt mit einem Werber, oder Gewinnspiel im Zusammenhang mit dieser Zeitschrift erinnern?Zitatdenke ich dass das Abo ihr im Internet untergejubelt wurde. :
VG
Roland
#9
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 11:17
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas ist gut möglich. Kann sich Deine Frau an irgend einen Kontakt mit einem Werber, oder Gewinnspiel im Zusammenhang mit dieser Zeitschrift erinnern? :
Vermutlich ist ihr das Grazia Abo beim Schoppen im Internet auf den Seiten von Studio Untold oder JP1880 untergejubelt worden. Laut meiner Frau könnte das am 18.08.2021 gewesen sein. Sie sagt sie hätte ein paar Exemplare per Post bekommen, ging aber davon aus, dass es sich um Werbung handelt.
#10
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 18:00
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 925x hilfreich)
Deine Frau weiß noch, dass das am 18.8.21 war und sogar auf welchen Seiten sie unterwegs war? Wie dem auch sei, auf diesen Seiten muss explizit das "Häkchen" für ein Probeabo einer Modezeitung beim Kauf von Produkten angeklickt werden. Ob das schon im August 2021 auch so war, entzieht sich meiner Kenntnis.ZitatVermutlich ist ihr das Grazia Abo beim Schoppen im Internet auf den Seiten von Studio Untold oder JP1880 untergejubelt worden. Laut meiner Frau könnte das am 18.08.2021 gewesen sein. Sie sagt sie hätte ein paar Exemplare per Post bekommen, ging aber davon aus, dass es sich um Werbung handelt. :
0x Hilfreiche Antwort Zitier
Aber:
- Auf den Zeitschriften waren doch wohl Adressaufkleber mit dem Namen Deiner Frau. Und trotz mehrmaligem Erhalt war man der Meinung, das wäre Werbung?
- Ist tatsächlich nie eine Rechnung eingetroffen? Postalisch oder per Mail?
#11
Antwort vom 7. Dezember 2022 | 19:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDeine Frau weiß noch, dass das am 18.8.21 war und sogar auf welchen Seiten sie unterwegs war? Wie dem auch sei, auf diesen Seiten muss explizit das "Häkchen" für ein Probeabo einer Modezeitung beim Kauf von Produkten angeklickt werden. Ob das schon im August 2021 auch so war, entzieht sich meiner Kenntnis. :
Aber:
- Auf den Zeitschriften waren doch wohl Adressaufkleber mit dem Namen Deiner Frau. Und trotz mehrmaligem Erhalt war man der Meinung, das wäre Werbung?
- Ist tatsächlich nie eine Rechnung eingetroffen? Postalisch oder per Mail?
Ob sie das wusste weiß ich nicht. Sie hat aber auf meine mehrfachen Nachfragen diese Abo Angaben in Ihren E-Mail Konto gefunden. Eine Rechnung haben wir noch nie gesehen.
Und jetzt?
Schon
266.627
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
Top Inkasso Themen
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten