Abo Falle Zeitschrift Grazia

1. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
climber186
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abo Falle Zeitschrift Grazia

Hallo Zusammen vielleicht kann mir hier jemand helfen
meine Frau hat schon ein zweites schreiben von der DebitorInKasso GmbH aus Bad Schwartau bekommen für eine Zeitschrift die Sie nie bestellt hat.
Auffällig ist daß der Vorname nicht richtig und der Nachname nicht vollständig ausgeschrieben sind.
Die Forderung beläuft sich mittlere weile auf 211,84€.
Was soll ich eurer Meinung am besten tun?
Wir überlegen schon, ob Kontaktaufnahme sinnig wäre, aber es gibt im Netz viele schlechte Kommentare über dieses Unternehmen, da überlegt man zweimal.
Außerdem sind wir mittlere weile in eine andere Stadt umgezogen und möchten nicht unbedingt unsere neue Daten dieser Firma preisgeben.
Dankend im Voraus
Climber



-- Editiert von Moderator topic am 1. Dezember 2022 14:52

-- Thema wurde verschoben am 1. Dezember 2022 14:52

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von climber186):
Außerdem sind wir mittlere weile in eine andere Stadt umgezogen und möchten nicht unbedingt unsere neue Daten dieser Firma preisgeben.
Wie hat Euch denn der Brief erreicht? Per Nachsendeantrag kann das ja nicht funktioniert haben ... bei falschem Nachnamen.

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von climber186):
meine Frau hat schon ein zweites schreiben von der DebitorInKasso GmbH aus Bad Schwartau bekommen für eine Zeitschrift die Sie nie bestellt hat.
Es ist also ausgeschlossen, das man ein solches Abo untergeschoben bekommt? Woher ist bekannt, dass es sich um die genannte Zeitschrift handelt?


Zitat (von climber186):
Auffällig ist daß der Vorname nicht richtig und der Nachname nicht vollständig ausgeschrieben sind.
Gleich zwei Abweichungen? Wie auffällig oder zufällig sind diese? Stimmen Ort, PLZ, Straße und Hausnummer?


Zitat (von climber186):
Wir überlegen schon, ob Kontaktaufnahme sinnig wäre,
Wenn, dann ausschließlich schriftlich (Einschreiben) mit ganz klarer Ansage!


Zitat (von climber186):
aber es gibt im Netz viele schlechte Kommentare über dieses Unternehmen,
Postitive Bewertungen über Inkassos halten sich in Grenzen - selbst wenn sie ordentlich arbeiten.


Zitat (von climber186):
Außerdem sind wir mittlere weile in eine andere Stadt umgezogen und möchten nicht unbedingt unsere neue Daten dieser Firma preisgeben.
Das ist nachvollziehbar - ob es klug ist, lasse ich mal offen...

Wenn die Abweichungen in Vor- und Familenname eine Recherche nicht ins Leere laufen lassen, wird das Inkasso wahrscheinlich irgendwann die neue Anschrift ausfindig machen. Dann wäre man so weit, wie jetzt.

Wäre ich betroffen, würde ich ein Einschreiben etwa folgenden Inhalts an das Inkasso senden:
- Das Inkassoschreiben hat einen trotz fehlerhaften Namens und mittlererweile nicht mehr gültiger Adresse erreicht.
- Die zur Zahlung geforderte Dienstleistung hat man nie beauftragt und auch keine Zeitschriften erhalten.
- Die Forderung wird bestritten.
- Andere, als Kontaktaufnahme in Schriftform und auch die Weitergabe der nun erlangten persönlichen Daten wird ausdrücklich untersagt.
- Sollten Auftraggeber oder Inkasso noch immer der Meinung sein, die Forderung sei begründet, fordert man die Unterlagen zwecks Überprüfung und ggfs. Strafanzeige.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von climber186):
meine Frau hat schon ein zweites schreiben von der DebitorInKasso GmbH aus Bad Schwartau bekommen für eine Zeitschrift die Sie nie bestellt hat.
Auffällig ist daß der Vorname nicht richtig und der Nachname nicht vollständig ausgeschrieben sind.

Ich frage mich immer, warum Leute eigentlich Briefe öffnen die offensichtlich nicht an einen adressiert sind?
Immerhin stellt da ja eine Straftat dar (§ 202 StGB)



Zitat (von climber186):
Was soll ich eurer Meinung am besten tun?

Keine 3. Straftat begehen und das machen was man normalerweise mit Briefen macht die nicht für einen bestimmt sind: Anschrift deutlich durchstreichen, "unbekannt" daneben schreiben und dann in den nächsten Briefkasten oder dem Zusteller mitgeben.



Zitat (von Roland-S):
Wäre ich betroffen, würde ich ein Einschreiben etwa folgenden Inhalts an das Inkasso senden:

In dem Falle gleich mehrfach kontraproduktiv.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In dem Falle gleich mehrfach kontraproduktiv.


Ich halte auch nichts von Brieffreundschaften mit Leuten, mit denen man nichts zu tun hat weil man nichts bestellt hat....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1266 Beiträge, 210x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich frage mich immer, warum Leute eigentlich Briefe öffnen die offensichtlich nicht an einen adressiert sind?


Ich habe einen Vorname, der verschiedene Schreibweisen haben kann (z.b. Katrin, Kathrin, Kathryn etc...) und einen schwierigen Nachnamen. Wenn ich alle Briefe, die in irgendeiner Form einen Schreibfehler in meinem Namen enthalten, nicht öffnen und zurückgehen lassen würde, wäre das ca. 50% meiner Post.
Damit hätte ich mehr Scherereien als alles andere....
Bisher war noch JEDER dieser Briefe tatsächlich für mich.

Solange man objektiv davon ausgehen kann, dass der Brief trotz Schreibfehler an mich als Empfänger gehen sollte, sehe ich keine Strafbarkeit.

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 13:42

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ich habe einen Vorname, der verschiedene Schreibweisen haben kann (z.b. Katrin, Kathrin, Kathryn etc...) und einen schwierigen Nachnamen.
Leider hat sich der TE zu den Fehlern nicht mehr geäußert. Aber bei weitgehender Übereinstimmung mit dem eigenen Namen sehe ich eine Straftat nicht. Dass das Inkasso deswegen Strafanzege stellen würde, halte ich für nahezu ausgeschlossen.

Bleibt für den TE, bzw. die Ehefrau die Frage, wie man sich verhalten soll. Die Entscheidung wird man wohl selbst treffen müssen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#7
 Von 
climber186
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Es ist also ausgeschlossen, das man ein solches Abo untergeschoben bekommt? Woher ist bekannt, dass es sich um die genannte Zeitschrift handelt?

Das Abo Grazia steht im Brief und meine Frau sagt diese Zeitschrift auf dem Postweg erhalten zu haben. Sie ging aber davon aus, dass es sich um Werbung handelte. Da der Vorname falsch also in deutscher Schreibweise, ihr Vorname wird in ausländicher Schreibweise ausgeschrieben und der Nachname nicht vollständig ausgeschrieben war denke ich dass das Abo ihr im Internet untergejubelt wurde. Die alte Adresse war vollständig richtig

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von climber186):
Da der Vorname falsch also in deutscher Schreibweise, ihr Vorname wird in ausländicher Schreibweise ausgeschrieben und der Nachname nicht vollständig ausgeschrieben.../Die alte Adresse war vollständig richtig
Ich denke, damit wird das Öffnen der "fremden" Briefe zur lässlichen Sünde.


Zitat (von climber186):
meine Frau sagt diese Zeitschrift auf dem Postweg erhalten zu haben. Sie ging aber davon aus, dass es sich um Werbung handelte.
WIe lange oder wie viele dieser Werbezeitungen hat man erhalten? Kamen nach dem ersten Inkassoschreiben noch welche? Hat man diese aufbewahrt?


Zitat (von climber186):
denke ich dass das Abo ihr im Internet untergejubelt wurde.
Das ist gut möglich. Kann sich Deine Frau an irgend einen Kontakt mit einem Werber, oder Gewinnspiel im Zusammenhang mit dieser Zeitschrift erinnern?


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
climber186
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Das ist gut möglich. Kann sich Deine Frau an irgend einen Kontakt mit einem Werber, oder Gewinnspiel im Zusammenhang mit dieser Zeitschrift erinnern?


Vermutlich ist ihr das Grazia Abo beim Schoppen im Internet auf den Seiten von Studio Untold oder JP1880 untergejubelt worden. Laut meiner Frau könnte das am 18.08.2021 gewesen sein. Sie sagt sie hätte ein paar Exemplare per Post bekommen, ging aber davon aus, dass es sich um Werbung handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von climber186):
Vermutlich ist ihr das Grazia Abo beim Schoppen im Internet auf den Seiten von Studio Untold oder JP1880 untergejubelt worden. Laut meiner Frau könnte das am 18.08.2021 gewesen sein. Sie sagt sie hätte ein paar Exemplare per Post bekommen, ging aber davon aus, dass es sich um Werbung handelt.
0x Hilfreiche Antwort Zitier
Deine Frau weiß noch, dass das am 18.8.21 war und sogar auf welchen Seiten sie unterwegs war? Wie dem auch sei, auf diesen Seiten muss explizit das "Häkchen" für ein Probeabo einer Modezeitung beim Kauf von Produkten angeklickt werden. Ob das schon im August 2021 auch so war, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber:
- Auf den Zeitschriften waren doch wohl Adressaufkleber mit dem Namen Deiner Frau. Und trotz mehrmaligem Erhalt war man der Meinung, das wäre Werbung?
- Ist tatsächlich nie eine Rechnung eingetroffen? Postalisch oder per Mail?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
climber186
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Deine Frau weiß noch, dass das am 18.8.21 war und sogar auf welchen Seiten sie unterwegs war? Wie dem auch sei, auf diesen Seiten muss explizit das "Häkchen" für ein Probeabo einer Modezeitung beim Kauf von Produkten angeklickt werden. Ob das schon im August 2021 auch so war, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber:
- Auf den Zeitschriften waren doch wohl Adressaufkleber mit dem Namen Deiner Frau. Und trotz mehrmaligem Erhalt war man der Meinung, das wäre Werbung?
- Ist tatsächlich nie eine Rechnung eingetroffen? Postalisch oder per Mail?


Ob sie das wusste weiß ich nicht. Sie hat aber auf meine mehrfachen Nachfragen diese Abo Angaben in Ihren E-Mail Konto gefunden. Eine Rechnung haben wir noch nie gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

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