About You/ RatePay, letzte Mahnung

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
ratsuch007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
About You/ RatePay, letzte Mahnung

Hallo Zusammen,

ich erhielt gestern einen Brief von RatePAY, "letzte Mahnung", über einen zu zahlenden Betrag in Höhe von 460,- Euro incl. zweier Mahnbeträge vom 29.7. und 12.8.2019 für eine angebliche Bestellung bei ABOUT YOU.
Ich bin bisher weder Kunde dort, habe somit noch nie etwas bestellt und auch keinen anderen Schriftverkehr erhalten (z.B. die erste Mahnung). About You darauf angeschrieben, antwortet wie folgt:

Wir bedauern es sehr, dass Ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen leider keine nähere Auskunft erteilen.
Wir bitten Sie eine Anzeige bei der Kriminalpolizei zu erstatten.
Gegenüber den Kriminalbehörden werden wir selbstverständlich sämtliche Schritte in die Wege leiten, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich geklärt werden kann.
Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.


Daraufhin habe ich geschrieben, dass man mir doch bitte mitteilen solle, auf welche Art und Weise denn die ("meine") Bestellung getätigt wurde. Habe darauf noch keine Antwort erhalten.

Soll ich tatsächlich eine Anzeige erstatten? Kann RatePay die Forderung tatsächlich einfordern? Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1092 Beiträge, 833x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Soll ich tatsächlich eine Anzeige erstatten? Kann RatePay die Forderung tatsächlich einfordern?


Ich kann Dir nur empfehlen, eine Anzeige auf Grund von Datenmissbrauch zu erstatten.
So nimmt man auch Rate Pay den Wind aus den Segeln, weiterhin Druck auf Dich auszuüben.
Bei Rateway einmal schriftlich und nachweisbar (z.B. Einwurfeinschreiben) die Forderung zurückweisen mit Hinweis, dass Du bereits Anzeige zu dem Vorfall erstattest hast.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 588x hilfreich)

Zitat (von ratsuch007):
Soll ich tatsächlich eine Anzeige erstatten?


Einfache Antwort: ja.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pal435357-34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe das gleiche Problem. Ich möchte eigentlich lieber Strafanzeige gegen RATEPAY stellen - z.B. wegen veruschten Betruges und Nötigung. Schließilch hat deren Forderung keine Rechtsgrundlage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von pal435357-34):
Ich möchte eigentlich lieber Strafanzeige gegen RATEPAY stellen - z.B. wegen veruschten Betruges und Nötigung.
Unfug.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114207 Beiträge, 38967x hilfreich)

Zitat (von pal435357-34):
Ich möchte eigentlich lieber Strafanzeige gegen RATEPAY stellen - z.B. wegen veruschten Betruges und Nötigung.

Ja, man kann viele nutzlose Sachen machen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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