A tritt einen Teil seines laufenden Gehaltes an B für z.B. Mitgliedsbeitrag ab.
A tritt aus der Mitgliedschaft aus, hinterläßt jedoch Beitragsrückstände.
Gilt die Abtretung trotz Austritt auch weiterhin ?
Und bis zur vollständigen Tilgung von Rückständen ?
Abtretung Bestimmung ?
27. Februar 2008
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Frage vom 27. Februar 2008 | 18:37
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Abtretung Bestimmung ?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2008 | 19:48
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Wenn es so vereinbart wurde, gilt die Abtretung bis zur vollständigen Tilgung der Beitragsrückstände. Ist eigentlich logisch.
Gruß
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