Abtretung einer Forderung - Was muss ich beachten?

16. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)
Abtretung einer Forderung - Was muss ich beachten?

Schönen guten Abend,

ich hoffe es kennt sich jemand auf dem Gebiet der Forderungsabtretung aus. Soviel hab ich schon rausgefunden, das eine Forderung zwischen Privatpersonen übertragen werden kann.
Es steht da weiter" mit allen Rechten und Pflichten". Weiß hier jemand Bescheid über die genauen Rechte und Pflichten??
Ich habe für eine Verwandte eine berechtigte Forderung, die per Mahnbescheid gestellt wurde, bezahlt. Die Forderung gehört ihr aber nicht allein, eigentlich gehört sie einer Erbengemeinschaft. Sie wurde lediglich als Gesamtschuldnerin von der Firma herangezogen. Ich möchte jetzt die Forderung abzüglich des Anteils der Verwandten von den übrigen mir wiederholen. Was muss ich alles bei einer Forderungsabtretung beachten???
Jemand fundiertes Wissen auf diesem Gebiet.
Vielen Dank schonmal.

Gruss der Frosch

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ihre Schilderung ist etwas unklar: Erst schreiben Sie, sie hätten eine Forderung bezahlt, dann schreiben Sie, "ihr gehöre" die Forderung nicht alleine.

Bitte nochmal exakter darlegen, wer hier von wem was gefordert hat.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, sieht das ganze wie folgt aus:

Jemand, nennen wir ihn x, ist gestorben. Die Verwandte (= A) ist Erbin, aber nicht Alleinerbin sonder mit weiteren Erben (z.B. B und C). A, B und C bilden also eine Erbengemeinschaft. Der Antragsteller des Mahnbescheides hatte eine Forderung gegen X und hat diese, weil X ja Tod ist, gegen A als Erbin geltend gemacht. Frosch hat nun die Forderung aus dem Mahnbescheid für A gezahlt. Abgetreten werden soll nun die Ausgleichsforderungen gegen B und C, weil nach Ansicht von Frosch A, B und C ja als Gesamtschuldner hafteten.

Das Problem dürfte hier sein, ob unter erbrechtlichen Gesichtspunkten tatsächlich hier Gesamtschuldnerschaft vorliegt. Das weiß ich ehrlich gesagt nicht so genau. Erbrecht ist nicht so mein Steckenpferd. Vielleicht sollte die Frage daher nochmal dort gestellt werden.

Im Übrigen sollte man bei einer Forderungsabtretung darauf achten, dass die Forderung, die abgetreten werden soll, möglichst genau beschrieben wird. Ansonsten sollte man darauf achten, dass die Forderung auch tatsächlich abtretbar ist. Im Fall von Frosch dürfte hier wieder das Erbrecht ins Spiel kommen.

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#3
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)

Ja genau,ist so wie du geschildert hast.
Laut des Energieversorgers der hier den Mahnbescheid erlassen hat, ist sie Gesamtschuldnerin, so haben die das Schwarz auf weiss geschrieben.
Der Betrag an sich ist rechtmässig, die Summe ist durch den Energieverbrauch entstanden, aber der Betrag gehört halt mehreren Miterben einer Erbengemeinschaft, die Verwandte wurde halt willkürlich aus den vorliegenden Adressen vom Engergieversorger herausgefischt und zur Zahlung gezwungen.
Vielleicht werd ich das nochmal in das Erbrecht stellen.

Gruss der Frosch

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