Mahlzeit an alle.
Wie sieht es aus, wenn ein Freund noch offene Forderungen aus einer Selbstständigkeit hat, aber einfach keine nerven mehr dafür hat diese einzutreiben. Kann er diese Forderungen an mich als Privatperson abtreten? Also so das ich dann der Gläubiger wäre?
Vielen Dank schonmal im voraus.
Abtretung von Forderungen
9. Februar 2019
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Frage vom 9. Februar 2019 | 13:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abtretung von Forderungen
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#1
Antwort vom 13. Februar 2019 | 16:06
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Meines Wissens braucht man, um Forderungen Dritter einzutreiben, eine Genehmigung.
https://www.jurion.de/gesetze/rberg/1/
Man könnte sagen, dass das für einen Freund nicht gewerbsmäßig ist sondern nur ein "Freundschaftsdienst". Ist aber dünnes Eis.
Die zweite Sache, die du bedenken solltest: Du hast die Erträge daraus zu versteuern.
#2
Antwort vom 14. Februar 2019 | 07:40
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Schon bei einem Einzelfall kann Gewinnabsicht herrschen und damit Gewerbe.
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