Hallo,
ein Unternehmen hat eine Forderung gegen Firma X.
Firma X hat also Schulden bei dem Unternehmen.
Nunmehr tritt Firma X ihre Schulden an Firma Y ab, die ihrerseits noch Forderungen gegen das Unternehmen hat.
Ist so etwas zulässig?
Ich denke mal nicht, denn kein Gläubiger muss sich einen anderen (möglicherweise schlechteren Schuldner) aufdrängen lassen, oder?
Danke und heißer Gruß aus Münster
Abtretung von Schulden möglich?
24. Juni 2005
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Frage vom 24. Juni 2005 | 12:43
Von
Status: Schüler (477 Beiträge, 140x hilfreich)
Abtretung von Schulden möglich?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2005 | 13:09
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Der Schuldner tritt seine Zahlungsverpflichtung an einen anderen Schuldner ab?
Nö. Das geht ohne Zustimmung des Gläubigers nicht.
-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
#2
Antwort vom 24. Juni 2005 | 13:19
Von
Status: Schüler (160 Beiträge, 26x hilfreich)
> Ist das eine Fragestellung aus einer jur. Hausarbeit?
Ansonsten, schließe ich mich den Ausführungen von Mahnman an.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Juni 2005 | 13:20
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Eine Abtretungen ist so ohne weiteres nur bei Forderungen möglich, nicht jedoch bei Verbindlichkeiten (zumindest, wie schon erwähnt, nicht ohne Einwilligung des Gläubigers).
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