Abwehr von Amexco Inkasso RMA

4. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Abwehr von Amexco Inkasso RMA

Hallo,
wäre für Meinungen zu folgendem Fall interessiert:
Mein Arbeitgeber hat einen Vertrag mit Amexco Kreditkartenunternehmen und zwingt Angestellte diese zu nutzen. Jetzt ist eine unglückliche Dreiecksbeziehung entstanden, die wegen einem mir unklaren Problem zu einer Nicht-Zahlung von Beträgen durch meinen AG geführt hat (Belege veschwunden?).
Jetzt werde ich von RMA, dem Inkassounternehmen mit Briefen, Anrufen, Mahnungen und Inkassokosten überschüttet . Auf Vollmachtanfrage, Datenschutzauskunft und Verbot von Anrufen reagieren die nicht, sondern schikanieren weiter mit Anrufen etc. Die Rechnungstellung erfolgte wohlgemerkt an AG und erst in zweiter Linie wollen die jetzt Geld von mir - eigentlich ohne mit mir einen direkten Vertrag zu haben. Leider gibt es noch einen uralten KK-Vertrag als Vorgänger zum jetzigen Vertrag mit dem AG. Also nicht so einfach. :(
Wie kann ich mich gegen dieses englische (!!!) Unternehmen wehren? Kann ich die irgendwie belangen? Ideen für Verteidigungsstrategie?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Verstehe ich dich richtig? Es handelt sich um einen Kreditkartenvertrag mit dem AG?
Er hat Rechnungen nicht gezahlt?
Was hast du damit zu tun?!
Wurde der uralte KK-Vertrag mit dir geschlossen? Ist er noch gültig?
Alles etwas unklar.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Ich vermute mal es handelt sich um eine American Express Corporate Card? Diese wird über den AG vermittelt, läuft aber auf den Arbeitnehmer. Wenn der geschäftlich reist nutzt er die Karte und lässt sich die Hotel-Quittung vom AG bezahlen. Der AG erstattet normaler weise auf das Konto des AN und dann geht kommt irgendwann die Abbuchung durch das Kreditkartenunternehmen. Hier ist was schief gegangen und der Kunde konnte die Abbuchung nicht bezahlen und sie ging mangels Deckung zurück. Wie gesagt eine Vermutung.

Da das geld aber sicher unstreitig durch den AN ausgegeben wurde, muss er es wohl auch zahlen. Der AG sollte doch spätestens mit der Vorlage der Kreditkartenabrechnung bei ansonsten fehlenden Belegen zur Zahlung zu bewegen sein.

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#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Inzwischen erfolgt die Abrechnung über den AG- das ist ja das Problem. In der Abt. ist niemand ansprechbar (Ausland). Die Ausgaben zu bezahlen ist ja auch nicht das Problem.
Um konkreter zu werden:
Warum nutzt Amexco nicht die Einzugsermächtigung? Wie kann ich bis zur Klärung den Telefonterror unterbinden? Gilt deutsches Recht (BDSG-Auskunft, Inkassovollmacht) nicht für ein englisches Unternehmen?

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