Hallo,
im Nov.2013 wurde eine Lastschrift in höhe von 79,57 von meiner Bank nicht eingelöst.
Im januar 2014 erhielt ich ein Schreiben von den Rechtsanwälten Wagner-Pauls-Kalb...mit einer Forderung von 222,86,- dann im April Kontopfändung mit der Horror Summe 323,25,-. ich Frage mich wie die auf diesen Betrag kommen..?
Hauptsumme: 79,57
saldo bei MB -Erlass: 222,86
Rechtsanwalt-Gebühr: 22,50,-
Rechtsanwalt Auslagen: 4,50,-
Verzugsschaden für Kosten aus VB-Erl.: 249,86,-
PfüB-gebühr -Mandant: 20,-
0,3 Gebühr RVG: 15,-
0,3 RVG Gebühr-Auslagen 3,-
Gerichtsvollzieherkosten: 33,70,-
Verzugsschaden aus Hauptforderung 4,37% aus 79,57 für 95 Tage
Verzugsschaden aus verzinslichen Kosten 4,73 aus 83,75 für 76 Tage
Gesamt: 323,28,-
Mir ist das ganze unbegreiflich...da ich ja eine Kontopfändung hatte..musste ich diesen Betrag bezahlen.
ich habe Sirius Inkasso
schon 2 mal angerufen und gebeten..mir den Entwerteten Titel zu schicken....
Als Antwort bekam ich ...der wäre schon vernichtet...
dann wollte ich wenigstens ein Erledigungsschreiben haben...Stattdessen bekam ich eine aktuelle Forderungs Aufstellung...Hallo?
Was soll ich jetzt machen..?
Den Bundesversand für Inkasso einschalten....?
ich hoffe ihr könnt mir helfen...
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Abzocke Kontopfändung Sirius Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
War die Konto Pfändung aus Sicht des Inkassobüros erfolgreich ?
p.s Das Du durch Einspruch/Widerspruch beim MB bzw VB einen Großteil der nicht durchsetzungfähigen Gebühren hättest einsparen können ist Dir bekannt ?
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Als erstes die Zwischenfrage: Wie kommt der Titel zustande? Alleine aus einer Rücklastschrift kommt doch gar kein Titel zustande, ohne dass du davon etwas bemerkst. Oder hast du gelbe Briefe weggeworfen und ignoriert?
Oder war das "nur" eine sogenannte Vorpfändung?
Wie die auf die 323,28€ kommen, weiß ich natürlich auch nicht.
Hast du den Titel zu Gesicht bekommen? Was steht da alles an Posten drauf?
P.S.: Zu deiner Frage: Vorläufig eine Klage auf Herausgabe des Titels oder alternativ Klage auf beglaubigte Anerkenntnis, dass die Schuld erloschen sei (§371 BGB
). Ruhig auch mit Hilfe eines Anwalts. Dass der Titel einfach so vernichtet wird, ist ein albernes Märchen. Die werden schon aus Nachweis-Gründen nicht einfach so Sachen vernichten... Vorher würde ich aber nochmal Sachaufklärung betreiben, wie die an einen Titel kommen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
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Hallo,
angeblich ,soll ich im Februar 2014 ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen haben.Dessen bin ich mir aber nicht bewusst,ich hätte ihn wenn auch nicht einfach weggeschmissen.
Ich habe nur den Pfändungs-und Überweisungsbeschluss
Hauptforderung: 79,57
1,37 nebst Zinsen 5 prozentpunkte über den jeweiligen Basissatz aus 79,57 seit dem 19.3.2014
85,70
,- titulierte vorgerichtliche Kosten
83,75 Kosten des Mahn-/Vollstreckungsbescheides
0,37 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basisatz daraus 83,75 seit dem 19.3.2014
Summe= 250,76
warum musste ich am 28.4.2014 plötzlich 323,28 bezahlen....? und habe trotz Aufforderung weder den Titel noch ein Erledigungsschreiben bekommen...
Stattdessen kam am 17.5.20014 ein Schreiben mit:
sehr geehrter.....
Forderung der Sirus Inkasso
in vorbezeichneter Angelegenheit überreichen wir wunschgemäß in der Anlage unsere aktuelle Forderungsaufstellung...
und in dieser stehen wieder andere Zahlen...
was soll ich jetzt am besten tun....?
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Sehr merkwürdig. Aber ohne Ansatzpunkt, dass nicht erfolgreich zugestellt wurde, kann man wenig dagegen tun. Außer sich heftig bei der Post beschweren aber die will davon kaum etwas hören. Man könnte noch beim Mahngericht eine Kopie der Zustellurkunde verlangen. Aber wenn der Postbote nicht zugibt, Mist gebaut zu haben, kann man wie gesagt wenig dagegen tun.
quote:
warum musste ich am 28.4.2014 plötzlich 323,28 bezahlen....?
Die Kosten für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss selbst sind da mit dabei. Das ist eigentlich auch OK. Rechnerisch wäre das in etwa richtig.
quote:
und in dieser stehen wieder andere Zahlen...
Welche denn genau? Du hast schriftlich, dass die den Titel längst vernichtet haben?
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Hallo,
nein ich habe nicht schriftlich, dass sie den Titel längst vernichtet haben.
Am 28.4 habe ich den Betrag überwiesen und am 8.5 bei denen angerufen und da soll der Titel schon vernichtet worden sein...da liegen gerade mal 10 Tage zwischen...
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Was fordern die denn aktuell noch oder was ist noch offen?
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-- Editiert mepeisen am 19.05.2014 21:28
Einmal schreiben sie überzahlt mit 1,33 und 1 mal offene forderung 1,77...
ich denke mal...selbst wenn sie mich beschissen haaben,ist das gezahlte geld nun futsch...
Oder kann ich zurück fordern...?
Ich werde mich Morgen mit dem Bundesverband inkassa in verbindung setzen...und beschwerde einreichen...
Ich brauche diesen entwerteten Titel unbedingt...
solangsam glaube ich,dass es überhaupt keinen Titel gibt..und sie deshalb behaupten dieser sei vernichtet...
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Einmal schreiben sie überzahlt mit 1,33 und 1 mal offene forderung 1,77...
ich denke mal...selbst wenn sie mich beschissen haaben,ist das gezahlte geld nun futsch...
Oder kann ich zurück fordern...?
Ich werde mich Morgen mit dem Bundesverband inkassa in verbindung setzen...und beschwerde einreichen...
Ich brauche diesen entwerteten Titel unbedingt...
solangsam glaube ich,dass es überhaupt keinen Titel gibt..und sie deshalb behaupten dieser sei vernichtet...
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quote:<hr size=1 noshade>Oder kann ich zurück fordern...? <hr size=1 noshade>
Wegen einem Euro ist es irgendwann halt einmal den ganzen Ärger nicht Wert.
quote:<hr size=1 noshade>Ich werde mich Morgen mit dem Bundesverband inkassa in verbindung setzen...und beschwerde einreichen... <hr size=1 noshade>
Kann man natürlich machen. Ebenso unter www.rechtsdienstleistungsregister.de das zuständige Aufsichtsgericht rausfinden und dort beschweren.
quote:<hr size=1 noshade>und sie deshalb behaupten dieser sei vernichtet...
<hr size=1 noshade>
Da es einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gibt, sollte man davon ausgehen. Die müssen, um so einen Beschluss durchzubekommen, dem Gericht den Titel zuschicken. Lediglich bei einer Vorpfändung müssen die den Titel nicht vorlegen.
Wie dem auch sei. Es wurde bezahlt. Ich würde denen eine letzte Frist stellen. Beispielsweise würde ich es so formulieren: "Wertes Inkasso. Meine Geduld ist am Ende. Sie haben 14 Tage Zeit, mir den entwerteten Titel im Original auszuhändigen oder eine notariell beglaubigte Erledigungserklärung zuzustellen (§371 BGB ). Bei Weigerung oder fruchtlosem Verlauf werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und ohne Vorwarnung Klage einreichen."
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@mepeisen
Dann kommt als Antwort: "Holen Sie diesen hier ab oder schicken Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu!"
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Hallo,
ja denen traue ich mittlerweile alles zu.
Hatte heute ein Gespräch mit meiner Bank, die haben von diesem unseriösen Laden,auch noch kein Erledigungsschreiben bekommen.
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Hallo,
gestern habe ich endlich den entwerteten Titel bekommen und ein Schreiben,das sie keine Forderung mehr an mich haben.
Vielen dank,für eure hilfe
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Soviel dazu, dass der bereits vernichtet wäre. Wieder ein klassisches Beispiel dafür, wie schön die Call-Agents angehalten werden, die Leute am Telefon anzulügen ;-)
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