Abzocke und Anwaltsschreiben

17. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
goForwardgo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzocke und Anwaltsschreiben

Hallo,

ich erhalte seit dem 13.09.2011 dubiose Forderungen einer Textilvertriebsfirma. Ich war nie zuvor auf deren Internetseite und habe da auch nie etwas bestellt. Nach kurzer Recherche im Internet bin ich auf weitere Opfer gestoßen, die darauf hinweisen nichts zu unternehmen. Dem bin ich nachgekommen und habe im Verlauf dessen 2 Mahnungen der Firma (am 12.10 und 11.11), zwei weitere Mahnungen eines Inkassounternehmens ( am 17.01.12 und 31.01.12) und schließlich heute eine Zahlungsforderung einer Rechtsanwaltskanzlei (14.02.12) bekommen der ich bis zum 20.02 nachkommen soll. Sollte dies nicht der Fall sein so droht er mit gerichtlichen Schritten.

Jetzt weiß ich nicht genau was ich tun soll. Muss ich auf die Zahlungsforderung des Anwalts reagieren? Wenn ja, wie? Ich habe bereits zuvor eine Email an die Firma geschrieben indem ich den Sachverhalt erklärte, bislang ohne Antwort.

Nebensächlich :
Ich studiere und befinde mich derzeit in der Klausurphase und werde durch diese Sache natürlich in gewisser Weise beeinträchtigt. Könnte ich die Firma nicht wegen so etwas anklagen?

Vielen Dank und einen freundlichen Gruss


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Also zunächst einmal: Weiterhin stark bleibe und auf diesen dubiosen Schreiben nicht reagieren. Die versuchen es immer wieder. Aber das die dich "belästigen" ist unter dem Punkt "Normales Lebensrisiko" zu verbuchen. Zwar ärgerlich, aber verklagen kannste die deswegen nicht. Also, einfach ad acta legen. LG

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich würde dem Anwalt abschließend nochmals einen Brief schicken, jede Geschäftsbeziehung mit der Firma abstreiten und ihn bitten, entweder seine Belästigungen einzustellen oder zu klagen.

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#3
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Lass mich raten, Schweizer Versandhandel für Unterwäsche, Anwaltskanzlei W. und Partner/Kollegen.

Wenn die es sind, wäre ich vorsichtig. Auf jeden Fall würde ich auf evtl. gerichtliche Mahnbescheide achten und denen unbedingt unverzüglich widersprechen (genau lesen!), bei Gericht sicher stellen, dass der Widerspruch auch angekommen ist. Es gibt einige Eintreiber in dem Umfeld, die auch absolut unsinnige und betrügerische Forderungen mit allen, teils auch illegalen Mitteln einzutreiben versuchen.

Auf gar keien Fall, auch in kritischen Situationen, irgendwas unterschreiben (Schuldanerkenntnis, Ratenvereinbarung usw.)!!!!!

Es kann im Einzelfall sein, dass man ohne Rechtsbeistand nicht weiter kommt. Das ist auf jeden Fall gegeben, wenn:

- Klage erhoben wird (wird oft zurück gezogen, wenn qualifizierte Verteidigung erkennbar ist).
- ein Vollstreckungstitel (z.B. Vollstreckungsbescheid) kommt oder unerwartet von anderswo auftaucht. Hinweis: Vollstreckungsbescheide ohne vorherigen Mahnbescheid, nach Widerspruch oder vor Ablauf der Widerspruchsfrist sind illegal!
- es zu Kontosperren kommt. Legal nur mit Vollstreckungstitel, aber auch illegal ohne möglich (keine Prüfung auf vorh. Titel gewährleistet). Kann man nur durch Abgleich des mit einer Rückfrage beim Gericht abklären (u.a. Aktenzeichens im Schreiben an die Bank), Bankangestellte erkennen das nicht immer und behaupten, es liege ein vollstreckbarer Titel vor.

Bei illegalen Methoden Unterlassung und Schadenersatz einfordern, ggf. einklagen lassen!

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